EU-Klimazoll, CBAM

EU-Klimazoll CBAM startet mit neuen Preisen und Fristen

10.03.2026 - 00:00:24 | boerse-global.de

Der europäische Klimagrenzausgleich tritt in die finale Phase ein. Ab April gelten vierteljährliche Preise für Zertifikate, während eine neue Schwellenwertregelung kleinere Importeure entlastet.

EU-Klimazoll CBAM startet mit neuen Preisen und Fristen - Foto: über boerse-global.de
EU-Klimazoll CBAM startet mit neuen Preisen und Fristen - Foto: über boerse-global.de

Ab sofort müssen Importeure für den CO?-Gehalt ihrer Waren zahlen – die Übergangsphase des europäischen Klimagrenzausgleichs CBAM ist beendet. Mit der Veröffentlichung des ersten Quartalspreises am 7. April 2026 beginnt die definitive Finanzphase. Für Unternehmen bedeutet das akuten Handlungsbedarf.

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Neues Preissystem startet im April

Die größte Neuerung in diesem Jahr ist der Wechsel vom reinen Meldesystem zu einem finanziellen Mechanismus. Die Europäische Kommission hat am 9. März 2026 die Preisbildung für das erste Jahr der endgültigen Phase bestätigt. Der Preis für CBAM-Zertifikate wird vierteljährlich festgelegt und orientiert sich am durchschnittlichen Auktionspreis für Verschmutzungsrechte im EU-Emissionshandel (ETS).

Der erste Quartalspreis für Einfuhren aus dem ersten Quartal 2026 wird am 7. April veröffentlicht. Weitere Veröffentlichungen folgen am 6. Juli, 5. Oktober und 4. Januar 2027. Ab 2027 soll dann auf wöchentliche Preise umgestellt werden. Die finanzielle Verpflichtung für eingebettete Emissionen läuft zwar bereits für 2026er Importe auf, der tatsächliche Kauf der Zertifikate ist jedoch erst im Februar 2027 fällig.

Parallel baut die EU die technische Infrastruktur aus. Bis zum 20. März können Unternehmen Angebote für die Entwicklung einer gemeinsamen zentralen Plattform einreichen, die den Verkauf und Rückkauf aller Zertifikate verwalten soll.

Entlastung für kleine Importeure

Um den bürokratischen Aufwand zu begrenzen, hat die EU eine Reihe von Vereinfachungen umgesetzt. Die wichtigste Neuerung ist eine Schwellenwert-Regelung: Importeure, die pro Kalenderjahr 50 Tonnen oder weniger von CBAM-erfassten Gütern wie Stahl, Aluminium, Düngemittel oder Zement einführen, sind von den umfangreichen Berichts- und Abgabepflichten befreit.

Nach Angaben der Kommission entlastet diese Regelung etwa 90 Prozent der kleineren Importeure, erfasst aber dennoch 99 Prozent der eingeführten Emissionen. Für Strom und Wasserstoff gilt die Ausnahme nicht – hier sind alle Importe unabhängig von der Menge vollumfänglich CBAM-pflichtig.

Zusätzlich wurden Fristen verlängert. Die jährliche Frist für die Abgabe der CBAM-Erklärung und die Abgabe der Zertifikate wurde vom 31. Mai auf den 30. September des Folgejahres verschoben. Das gibt den Unternehmen mehr Zeit, Emissionsdaten von Herstellern außerhalb der EU zu prüfen und Zertifikate zu beschaffen.

Kritische Frist: Registrierung bis 31. März

Trotz der Erleichterungen steht für mittlere und große Importeure eine strenge Frist unmittelbar bevor. Ab 2026 dürfen CBAM-Waren nur noch von einem zugelassenen CBAM-Erklärer in die EU eingeführt werden. Unternehmen, die voraussichtlich über den 50-Tonnen-Schwellenwert importieren, müssen diesen Status über das offizielle CBAM-Register beantragen.

Um Lieferkettenstörungen zu vermeiden, gewährt die Kommission eine Übergangsfrist. Wer seinen Antrag bis zum 31. März 2026 einreicht, darf während der Bearbeitung durch die nationalen Behörden weiterhin Waren einführen. Handelsexperten warnen jedoch vor den Folgen einer verspäteten Antragstellung.

Zollbehörden sind angewiesen, bei der Einfuhr die Registrierung oder den anhängigen Antrag zu prüfen. Fehlt die Dokumentation, werden die Waren nicht zum freien Verkehr zugelassen. Ein Verstoß kann zudem zu hohen Geldstrafen führen, die das Drei- bis Fünffache der regulären Zertifikatsstrafe betragen können. Unternehmen sollten ihre Anträge daher vollständig und deutlich vor Ende März einreichen.

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Industrie warnt vor hohen Kosten

Der Start der definitiven CBAM-Phase markiert einen Paradigmenwechsel für globale Lieferketten. Die EU will mit dem Mechanismus Carbon Leakage verhindern und weltweit grünere Produktionsmethoden fördern. Die finanziellen Auswirkungen sorgen jedoch für intensive Diskussionen in der Industrie.

Anfang März 2026 lagen die Preise für EU-Emissionszertifikate bei etwa 70 bis 75 Euro pro Tonne CO?. Da sich die CBAM-Preise direkt an diesen Quartalsdurchschnitten orientieren, beobachten Importeure den Kohlenstoffmarkt genau, um ihre künftigen Belastungen abzuschätzen.

Verbände wie BusinessEurope warnen vor der Doppelbelastung durch hohe Energiekosten und neue CO?-Zölle. Sie fordern Reformen am EU-Emissionshandel, da übermäßige Kosten zur Deindustrialisierung führen könnten. Einige Mitgliedstaaten schlagen sogar vorläufige Aussetzungen von CO?-Preismechanismen zum Schutz heimischer Industrien vor. Die Kommission hält dagegen an einem stabilen und streng durchgesetzten CBAM fest, um europäische Produzenten, die bereits für die Dekarbonisierung zahlen, zu schützen.

Was kommt als Nächstes?

Für Handels- und Compliance-Teams stehen 2026 mehrere operative Meilensteine an. Der Fokus liegt zunächst auf dem ersten Quartalspreis am 7. April. Nach der Registrierungsfrist am 31. März beginnt die Bearbeitung der Anträge durch nationale Behörden, was administrative Engpässe offenlegen könnte.

Obwohl 2026 noch keine Zertifikate gekauft werden müssen, müssen Unternehmen jetzt robuste CO?-Buchhaltungssysteme etablieren. Die Inbetriebnahme der gemeinsamen zentralen Plattform noch in diesem Jahr bereitet den ersten Zertifikateverkauf im Februar 2027 vor. EU-Politiker prüfen bereits Vorschläge, den Mechanismus bis 2028 auf weitere nachgelagerte Produkte und Sektoren auszuweiten. Klar ist: Klimagrenzausgleiche werden zu einem zentralen Bestandteil der internationalen Handelsstrategie.

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