EU-KI-Gesetz: Handwerksbetriebe im Blindflug – Standards verzögert, Wissen fehlt
10.12.2025 - 08:59:12BERLIN – Nur noch ein halbes Jahr bis zur vollständigen Umsetzung des EU-KI-Gesetzes, doch deutsche Handwerksbetriebe stehen im Nebel. Trotz Inkrafttreten der Verordnung vor über einem Jahr herrscht “regulatorisches Niemandsland”: Technische Standards fehlen, Missverständnisse über “Hochrisiko-Einstufungen” halten sich hartnäckig. Berichte von Anfang dieser Woche sprechen von einer Gemengelage, die viele Kleinbetriebe ratlos zurücklässt.
Von festlicher Stimmung keine Spur in den Geschäftsstellen der Handwerksverbände. Die Eichsfelder Nachrichten bezeichneten am 8. Dezember 2025 das kommende Jahr als “Jahr der Wahrheit” für die praktische Anwendung des KI-Gesetzes. Während das Verbot “unannehmbarer Risiken” bereits im Februar 2025 in Kraft trat, greifen die Hauptpflichten für “Hochrisiko-Systeme” – darunter KI-Anwendungen in Personalwesen und kritischer Infrastruktur – erst ab August 2026 vollständig.
Doch die erforderlichen “harmonisierten Standards” für den Konformitätsnachweis lassen auf sich warten. Die europäischen Normungsgremien kämpfen mit Verzögerungen, wie die Eichsfelder Nachrichten berichten. Die aktuelle Lage gleiche einem “Eiertanz”: Betriebe müssen auf provisorische “Gemeinsame Spezifikationen” zurückgreifen – für Branchenvertreter bedeutet das, die “Katze im Sack” zu kaufen. Diesen Notlösungen fehlt oft die Flexibilität etablierter Industrienormen.
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Ein gefährlicher Irrglaube kursiert im Handwerk: Das KI-Gesetz treffe nur große Technologiekonzerne. Doch aktuelle Hinweise des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) und regionaler Kammern zeichnen ein anderes Bild. Gerade kleine Betriebe geraten in die Schusslinie – besonders beim Personalwesen.
Viele Handwerksbetriebe setzen angesichts des dramatischen Fachkräftemangels auf moderne Softwarelösungen für Bewerbermanagement. Doch genau hier lauert die Gefahr: KI-Systeme für Recruiting und Mitarbeiterverwaltung gelten als “Hochrisiko”. Branchenanalysten warnen diese Woche: “Die häufigste Falle für einen mittelständischen Schreiner- oder Elektrobetrieb ist das automatische Lebenslauf-Screening-Tool aus dem Abo.”
Auch wenn die Betriebe selbst nur “Anwender” statt “Anbieter” sind, treffen sie erhebliche Transparenz- und Aufsichtspflichten. Die Handwerkskammer Stuttgart betont in aktuellen Informationskampagnen: Während die meisten Werkstatt-Werkzeuge unter “minimales Risiko” fallen, wird der Verwaltungsaufwand für administrative KI-Tools systematisch unterschätzt.
Datenschutz: Ein Silberstreif am Horizont?
Inmitten der Compliance-Sorgen deutet sich Entlastung beim Zusammenspiel von KI-Gesetz und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an. Die EU-Kommission schlägt vor, das Training von KI-Modellen mit personenbezogenen Daten als “berechtigtes Interesse” einzustufen – eine Entwicklung, die Ende November von der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO) gemeldet und diese Woche intensiv diskutiert wurde.
Für Softwareentwickler im Handwerksumfeld könnte dies eine Erleichterung bedeuten. Würde die Regelung final, vereinfachte sich die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung beim Training von KI-Tools – etwa für vorausschauende Wartungsalgorithmen bei Heizungsanlagen oder automatisierte Terminplanungs-Assistenten. Voraussetzung: Schutzmaßnahmen wie Pseudonymisierung greifen.
Doch Datenschützer mahnen zur Vorsicht. Die Anforderungen an Datenminimierung und Zweckbindung bleiben streng. Die “Digital-Omnibus-Pakete” zur Harmonisierung dieser Gesetze stehen weiterhin zur Debatte.
Die Wissenslücke klafft
Trotz nahender Fristen bleibt die Sensibilisierung lückenhaft. Zwar haben regionale Handwerkskammern (HWK) Ende 2025 Webinare und Beratungsangebote verstärkt, doch die Resonanz schwankt. Der Bericht der Eichsfelder Nachrichten vom Montag spricht von “hektischer Aktivität” in den Verbandsbüros – während viele lokale Betriebe noch auf “Abwarten und Tee trinken” setzen. Sie unterschätzen womöglich die Zeit, die für verpflichtende Risikomanagementsysteme bei Hochrisiko-Tools erforderlich ist.
Ausblick: Was Anfang 2026 zählt
Mit dem Jahreswechsel richtet sich der Fokus auf die Europäische Kommission und ihre Fähigkeit, die verzögerten Normungsmandate zu liefern. Für das Handwerk stehen im ersten Quartal 2026 drei Prioritäten an:
- Bestandsaufnahme: Betriebe müssen ermitteln, welche Softwaretools KI-Elemente enthalten und deren Risikostufe klassifizieren.
- Lieferanten-Zusicherungen: Bestätigung von Softwareanbietern einholen, dass ihre Tools bis August 2026 KI-Gesetz-konform sind.
- Mitarbeiterschulung: Umsetzung der “KI-Kompetenz”-Anforderungen (Artikel 4), die Arbeitgeber verpflichten, Personal im Umgang mit KI-Systemen zu schulen – eine Pflicht, die seit Februar 2025 gilt, aber oft übersehen wird.
Das “Jahr der Wahrheit” 2026 wird zeigen, ob das KI-Gesetz zum Qualitätssiegel für europäische Innovation wird – oder zur bürokratischen Stolperfalle für die kleinsten Marktteilnehmer.
Hinweis: Dieser Artikel gibt den Stand der Regulierungslandschaft zum 10. Dezember 2025 wieder. Unternehmer sollten sich für spezifische Compliance-Fragen an ihre Rechtsberater oder die örtliche Handwerkskammer wenden.
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