EU-Gehaltstransparenz, Mindestlohn

EU-Gehaltstransparenz und Mindestlohn setzen deutsche Firmen unter Druck

01.03.2026 - 15:51:59 | boerse-global.de

Ab Juni 2026 müssen Unternehmen Gehaltsspannen offenlegen. Höherer Mindestlohn und neue Aktivrente erhöhen den Druck auf Personalabteilungen und Unternehmensgewinne.

Deutsche Unternehmen stehen 2026 vor einem Berg neuer Arbeitsgesetze, die Personalabteilungen in Atem halten. Die EU-Transparenzrichtlinie, ein höherer Mindestlohn und die neue „Aktivrente“ erfordern schnelles Handeln – sonst drohen hohe Bußgelder.

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Gehaltstransparenz: Revolution für Bewerbungsgespräche

Die größte Herausforderung ist die nationale Umsetzung der EU-Pay-Transparency-Directive bis zum 7. Juni 2026. Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnte Ende Februar vor übermäßigem Bürokratieaufwand. Doch die Kernregeln stehen fest und werden die Personalarbeit auf den Kopf stellen.

Künftig müssen Arbeitgeber in Stellenanzeigen oder vor Vorstellungsgesprächen Gehaltsangaben oder Gehaltsspannen nennen. Die Frage nach der bisherigen Vergütung ist künftig tabu. Für bestehende Belegschaften kommt ein Auskunftsrecht: Sie können Informationen zum durchschnittlichen Gehalt, aufgeschlüsselt nach Geschlechtern, für gleichwertige Tätigkeiten verlangen.

Unternehmen mit über 100 Mitarbeitern müssen ihren Gender Pay Gap offenlegen. Liegt die Lücke über fünf Prozent und ist nicht sachlich begründbar, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit dem Betriebsrat gegensteuern. Die Beweislast liegt damit künftig beim Unternehmen.

Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen spürbar

Parallel bereiten die Firmen die letzte Mindestlohnerhöhung auf. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde – eine Steigerung um mehr als einen Euro. Für arbeitsintensive Branchen wie Einzelhandel, Gastgewerbe und Pflege bedeutet das spürbar höhere Personalkosten.

Automatisch angepasst wurde die Minijob-Grenze. Sie stieg von 556 auf 603 Euro monatlich. So können Beschäftigte, die bis zu 43,3 Stunden zum Mindestlohn arbeiten, weiterhin in dem steuer- und abgabenbegünstigten Modell bleiben. Die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro ist für Januar 2027 fest eingeplant. Unternehmen müssen diese steigenden Kosten langfristig einkalkulieren.

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Aktivrente erleichtert Rückkehr von Rentnern

Gegen den Fachkräftemangel setzt die Politik auf ältere Arbeitnehmer. Seit Jahresbeginn können Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – die sogenannte Aktivrente.

Ein begleitender, entscheidender Schritt: Die sachgrundlose Befristung ist für diese Personengruppe jetzt auch beim früheren Arbeitgeber möglich. Firmen können ihre ausscheidenden Experten damit einfacher und flexibel auf Basis befristeter Verträge zurückholen, ohne das Risiko eines Anspruchs auf Dauerbeschäftigung.

Wettbewerbs- und Kostendruck für Unternehmen steigt

Die Häufung dieser Regelwerke markiert eine Zeitenwende. Die Ära der Gehaltsfindung durch individuelle Verhandlungsgeschick geht zu Ende. Unternehmen müssen objektive, geschlechtsneutrale Vergütungsstrukturen aufbauen.

Die Industrie- und Handelskammern raten, nicht auf das finale deutsche Umsetzungsgesetz zu warten. Interne Pay-Gap-Analysen und die Neustrukturierung von Bewertungssystemen sind langwierig. Wer zu spät startet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Imageschaden im Wettbewerb um Talente, die zunehmend Transparenz fordern.

Die Kombination aus höheren Lohnkosten und dem Aufwand für Transparenzberichte dürfte vor allem die Gewinnmargen kleiner und mittlerer Unternehmen belasten. Verbände fordern daher vereinfachte Meldewege, um die Konjunktur nicht abzuwürgen.

Ausblick: Fokus liegt auf praktischer Umsetzung

Die zweite Jahreshälfte 2026 wird von der praktischen Umsetzung der Transparenzvorgaben geprägt sein. Recruiter müssen geschult, alle Stellenanzeigen überarbeitet werden. Zudem gilt es, die nächste Mindestlohnerhöhung für 2027 vorzubereiten.

Ein weiteres Thema bleibt auf der Agenda: das geplante Bundestariftreuegesetz. Es soll Bundesaufträge ab 50.000 Euro nur noch an tariftreue Unternehmen vergeben. Kontinuierliche Prüfungen der Personalprozesse, aktualisierte Verträge und moderne Lohnabrechnungssysteme bleiben damit das Gebot der Stunde für deutsche Arbeitgeber.

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