EU-Entwaldungsverordnung: IT-System vor entscheidender Neukalibrierung offline
22.02.2026 - 09:30:12 | boerse-global.deDie EU-Kommission hat das zentrale IT-System für die Entwaldungsverordnung vorübergehend abgeschaltet. Dieser technische Neustart markiert die letzte Vorbereitungsphase, bevor die verschärften Umweltregeln Ende 2026 in Kraft treten.
Systemumstellung bis Mitte April
Seit dem 16. Februar ist das EUDR-Informationssystem für neue Eintragungen gesperrt. Die Live-Plattform steht nur noch im Lesemodus zur Verfügung, während die Trainingsumgebung komplett offline ist. Diese technische Pause soll mindestens bis Mitte April andauern.
In dieser Zeit werden entscheidende Updates eingespielt. Sie basieren auf den gesetzlichen Änderungen, die das EU-Parlament im Dezember 2025 beschlossen hat. Das Ziel: Die digitale Architektur muss die neuen, vereinfachten Meldepflichten für kleinere Unternehmen zuverlässig abbilden können. Sobald das System im April wieder anläuft, müssen alle Marktteilnehmer mit der neukalibrierten Technik arbeiten.
Neue Fristen: Wer wann liefern muss
Die Umsetzungsfristen haben sich deutlich verschoben. Nach hitzigen Debatten über bürokratische Hürden und technische Machbarkeit trat Ende 2025 eine zwölfmonatige Verschiebung in Kraft.
Konkret bedeutet das: Mittelgroße und große Unternehmen müssen die Vorschriften ab dem 30. Dezember 2026 einhalten. Für Mikro- und Kleinunternehmen gilt eine zusätzliche Schonfrist von sechs Monaten – für sie startet die Pflicht erst am 30. Juni 2027.
Produkte, die vor dem Stichtag im Dezember 2026 in der EU auf den Markt kommen, gelten als Altbestand. Für sie greifen die neuen Rückverfolgbarkeitsregeln nicht. In der Übergangsphase bleibt die bisherige Holzhandelsverordnung (EUTR) in Kraft, um grundlegende Umweltstandards zu wahren.
Vereinfachungen stehen im April an
Obwohl die Hauptfristen nun später liegen, wird der Rechtsrahmen weiter geschliffen. Eine zentrale Neuerung: Die EU-Kommission muss bis zum 30. April 2026 einen umfassenden Vereinfachungsbericht vorlegen.
Dabei geht es nicht um eine erneute Grundsatzdebatte. Stattdessen sollen gezielte Anpassungen die praktische Umsetzung erleichtern. Erwartet werden unter anderem Ausnahmen für bestimmte Produktkategorien. Dazu zählen reine Verpackungsmaterialien, Second-Hand-Waren und verschiedene Zubehörteile. Erfolgreich lobbyiert haben auch Verlage: Gedruckte Produkte wie Bücher und Zeitungen sind komplett aus dem Regelungsbereich herausgenommen worden.
Weniger Bürokratie in der Lieferkette
Die jüngsten Änderungen entlasten vor allem die nachgelagerten Glieder der Lieferkette. Die Hauptverantwortung liegt nun klar beim erstplatzierenden Unternehmen – also jenem Akteur, der ein betroffenes Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringt.
Dieses Unternehmen muss die vollständige Sorgfaltspflicht erfüllen, eine Due-Diligence-Erklärung (DDS) erstellen und die zugehörige Referenznummer generieren. Diese Nummer muss nur noch an den unmittelbar nachfolgenden Abnehmer weitergegeben werden. Für alle weiteren Händler und Einzelhändler danach entfällt die Meldepflicht komplett. Sie müssen lediglich die Referenznummer dokumentieren.
Kleine und mikrounternehmen profitieren von weiteren Erleichterungen. Statt einer batchweisen Meldung genügt eine jährliche Erklärung auf Basis geschätzter Mengen. Auch bei der Standortangabe reicht künftig die normale Postadresse – präzise Geokoordinaten für Anbauflächen sind nicht mehr nötig.
Industrie atmet auf, Kernziele bleiben
Der zwölfmonatige Aufschub und die Vereinfachungen kommen bei der Wirtschaft an. Die EUDR betrifft sieben Schlüsselrohstoffe – von Rindfleisch und Kakao über Kaffee und Palmöl bis zu Soja, Kautschuk und Holz – sowie Hunderte daraus hergestellter Produkte.
Die ursprünglichen, engen Fristen hatten international Besorgnis über Lieferkettenbrüche ausgelöst, besonders in produzierenden Ländern Südamerikas und Südostasiens. Mit der Neuregelung reagiert die EU auf die Kritik der verarbeitenden Industrie und des Handels, ohne ihr ökologisches Kernziel aufzugeben: Den europäischen Konsum von der globalen Entwaldung zu entkoppeln.
Rechtsexperten warnen jedoch: Die Verschiebung bietet zwar Luft zum Atmen, aber die Erfüllung der grundlegenden Legalitäts- und Rückverfolgbarkeitsanforderungen bleibt ein aufwändiger Prozess.
Was bis zum Start 2026 zu tun ist
Bis das Informationssystem im April wieder online geht, sollten Unternehmen die Zeit nutzen. Supply-Chain-Manager sind gut beraten, ihre internen Datenerfassungsprozesse zu überprüfen, frühzeitig mit internationalen Lieferanten zu sprechen und automatisierte Rückverfolgungssysteme aufzubauen.
Betroffen von der Entwaldungsverordnung? Ein kostenloses E‑Book bietet einen verständlichen Überblick über die neuen Prüf‑ und Sorgfaltspflichten, enthält eine praktische Checkliste zur Selbsteinschätzung und erklärt, wie Händler und Hersteller von Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Kautschuk oder Rindfleisch Sanktionen vermeiden. Ideal für Unternehmen, die ihre Lieferketten jetzt rechtssicher vorbereiten wollen. Jetzt kostenlosen Leitfaden zur Entwaldungsverordnung sichern
Von einer weiteren Verschiebung der Fristen ist laut Kommission nicht auszugehen. Die gezielten Anpassungen im Frühjahr erfordern jedoch genaue Beobachtung. Unternehmen, die das Jahr 2026 zur Vorbereitung nutzen, sind bestens aufgestellt, wenn die erste große Compliance-Welle im Dezember 2026 über sie hereinbricht.
Die Kurse spielen verrückt – oder folgen sie nur Mustern, die du noch nicht kennst?
Emotionale Kurzschlussreaktionen auf unruhige Märkte kosten dich bares Geld. Vertraue bei deiner Geldanlage stattdessen auf kühle Analysen und harte Fakten. Seit 2005 navigiert 'trading-notes' Anleger mit präzisen Handlungsempfehlungen sicher durch jede Marktphase. Hol dir dreimal pro Woche unaufgeregte Experten-Strategien in dein Postfach.
100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Jetzt abonnieren.


