EU-Digitalregeln: Top-Manager haften persönlich
20.02.2026 - 07:30:12 | boerse-global.deDie EU-Kommission macht Führungskräfte direkt verantwortlich für Datenschutz und digitale Compliance. Neue Gesetze wie der Digital Services Act und der Data Act erweitern die Haftung – und das Risiko für Vorstände.
Brüssel setzt ein klares Signal an die Chefetagen europäischer Unternehmen: Die Verantwortung für digitale Compliance liegt nicht mehr allein bei IT oder Rechtsabteilung, sondern wird zur unmittelbaren und unübertragbaren Managementpflicht. Anlässlich des zweiten Jahrestags des Inkrafttretens des Digital Services Act (DSA) und der Veröffentlichung neuer Mustervertragsklauseln für den Data Act zeigt sich ein massiv erweitertes regulatorisches Umfeld. Für Geschäftsführer und Aufsichtsräte wächst der Druck, die Einhaltung eines komplexen Regelwerks zu Daten, Plattformen und KI sicherzustellen.
Digital Services Act: Plattformen in der Pflicht
Zwei Jahre nach Einführung des DSA zieht die EU-Kommission eine erste Bilanz. Das Gesetz hat große Online-Plattformen zu umfassenden Reformen gezwungen. Resultat: Ein Verbot von zielgerichteter Werbung für Minderjährige und schärfere Maßnahmen gegen den Verkauf illegaler Waren. Plattformen müssen Händler besser rückverfolgbar machen und Kunden informieren, die möglicherweise illegale Produkte gekauft haben.
Diese Pflichten bedeuten eine direkte Verantwortung des Managements für robuste Content-Moderation und Transparenzberichte. Der DSA gibt Forschern und der Zivilgesellschaft zudem mehr Zugang zu Plattformdaten – die öffentliche Kontrolle steigt. Für Vorstände wird die Rechenschaftspflicht über Plattform-Entscheidungen damit konkret. Verstöße sind nicht nur ein finanzielles, sondern auch ein erhebliches Reputationsrisiko.
Data Act: Industrielle Daten teilen
Ein weiterer Baustein ist der Data Act, der seit September 2025 gilt. Er soll den Wert von Daten vernetzter Produkte heben und regelt, wer auf industrielle Daten zugreifen und sie nutzen darf. Ziel ist eine fairere digitale Wettbewerbslandschaft. Die kürzlich veröffentlichten, unverbindlichen Musterklauseln der Kommission sollen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die Komplexität zu bewältigen.
Für das Management bringt das Gesetz strategische Herausforderungen. Unternehmen müssen Prozesse für Nutzeranfragen nach Daten einrichten und Daten möglicherweise mit Dritten teilen. Ab September 2026 müssen neue Produkte nach dem Prinzip „Data Access by Design“ entwickelt werden. Die Musterklauseln bieten einen Rahmen für Verträge zum Datenaustausch und Cloud-Computing, etwa beim Wechsel des Cloud-Anbieters. Sie ersetzen jedoch nicht die bestehenden GDPR-Pflichten – beide Regelwerke müssen parallel beachtet werden.
GDPR: Das Fundament mit persönlichem Haftungsrisiko
Trotz neuer Gesetze bleibt die Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) das Fundament mit scharfen Risiken für Manager. Datenschutzbehörden verhängen weiterhin hohe Bußgelder für unzureichende Sicherheitsmaßnahmen, unrechtmäßige Datenübermittlungen oder mangelnde Transparenz.
Rechtsexperten sehen einen klaren Trend: Datenschutzverstöße sind nicht mehr nur eine Unternehmenshaftung. Sie können für Führungskräfte schwerwiegende persönliche Folgen haben – bis hin zur Kündigung und finanziellen Haftung. Dies gilt besonders bei organisatorischem Versagen, wenn das Management seine Pflicht zur Einrichtung angemessener Compliance-Strukturen vernachlässigt. Die Möglichkeit für Einzelpersonen, gemäß Artikel 82 GDPR immaterielle Schadensersatzansprüche geltend zu machen, erhöht das finanzielle Risiko zusätzlich.
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Ausblick: Proaktive Governance wird Pflicht
Der regulatorische Druck auf das Management wird 2026 weiter zunehmen. Die europäischen Datenschutzbehörden planen eine koordinierte Überprüfung, die sich auf die Transparenz- und Informationspflichten nach den Artikeln 12 bis 14 der GDPR konzentriert. Die Botschaft an die Vorstandsetagen ist eindeutig: Eine reaktive „Häkchenliste“-Mentalität reicht nicht mehr aus.
Unternehmen müssen in integrierte Compliance-Systeme investieren, regelmäßige Risikobewertungen durchführen und sicherstellen, dass ihre Führungsteams die Anforderungen des wachsenden digitalen Regelwerks kennen. Nur eine von der Spitze vorgelebte Kultur der Datenverantwortung kann die wachsenden rechtlichen, finanziellen und reputationsbedingten Risiken im europäischen Digitalbinnenmarkt wirksam begrenzen.
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