EU-Datenschützer warnen vor Aushöhlung der DSGVO
16.02.2026 - 01:30:12Führende europäische Datenschutzaufsichtsbehörden schlagen Alarm: Ein geplantes EU-Gesetzespaket könnte den Schutz persönlicher Daten massiv schwächen. Das kritisierten der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Ihr Vorwurf: Der sogenannte „Digitale Omnibus“ der EU-Kommission untergrabe zentrale Grundrechte, obwohl er Bürokratie abbauen soll.
Die Kommission argumentiert, das Paket entlaste vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und stärke Europas Wettbewerbsfähigkeit. Die obersten Datenschützer sehen darin jedoch eine gefährliche Abwägung. Sie fürchten neue Rechtsunsicherheit und einen Rückschritt beim Privatsphärenschutz. Steht die Erfolgsgeschichte der DSGVO nun vor einer Zäsur?
„Digitaler Omnibus“: Zu viel des Guten?
Das im November 2025 vorgestellte Paket soll Gesetze wie DSGVO, KI-Verordnung und Data Act besser verzahnen und vereinfachen. Das Ziel an sich begrüßen die Aufseher. Die geplanten Methoden hingegen nicht.
Ein zentraler Streitpunkt ist die Neudefinition „personenbezogener Daten“. Der Vorschlag will den Begriff enger fassen. Die Folge: Große Datenmengen würden künftig nicht mehr unter den Schutz der DSGVO fallen. „Vereinfachung ist wichtig, aber nicht auf Kosten von Grundrechten“, warnt EDSA-Vorsitzende Anu Talus. Diese Änderung gehe weit über die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hinaus.
Kritik an Machtverschiebung und geschwächten Rechten
Die Stellungnahme listet weitere problematische Punkte auf. So soll die Kommission per Durchführungsrecht entscheiden können, wann pseudonymisierte Daten nicht mehr als personenbezogen gelten. Die Behörden sehen darin eine unangemessene Machtübertragung, die den Anwendungsbereich des Datenschutzes direkt beschneidet.
Auch Bürgerrechte stehen auf dem Spiel. Die Datenschützer warnen vor einem abgeschwächten Auskunftsrecht für Verbraucher. Selbst eine neue Rechtsgrundlage für das Training Künstlicher Intelligenz (KI) wird in Frage gestellt. Kritiker wie die Organisation NOYB von Max Schrems vermuten, dass große US-Techkonzerne die wahren Profiteure wären – nicht die europäischen KMU.
Deutsche Aufseher unterstützen die Front
Die deutschen Datenschutzbehörden, vereint in der Datenschutzkonferenz (DSK), stehen voll hinter der Kritik. „Eine Änderung zentraler Begriffsbestimmungen schafft keine Rechtssicherheit“, sagt DSK-Vorsitzender Prof. Dr. Tobias Keber. Er warnt davor, in einem Verfahren für kleinere Anpassungen derart grundlegende Weichen zu stellen.
Auch die Berliner Beauftragte Meike Kamp sieht „Grundpfeiler des Datenschutzes“ berührt. Zwar begrüßt sie praktische Vereinfachungen. Die geplante Neudefinition könnte es aber erschweren, Werbe-Tracking und Nutzerverfolgung im Internet wirksam zu begrenzen. Ein fatales Signal in Zeiten allgegenwärtiger Datenhungrigkeit.
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Ein langer Weg bis zur Entscheidung
Die scharfe Kritik ist ein deutliches Signal an Europaparlament und Rat, die den Vorschlag nun prüfen. Der Gesetzgebungsprozess wird sich voraussichtlich bis Ende 2027 hinziehen. Für Unternehmen bedeutet das eine Phase der Unsicherheit.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob der Entlastungswille der Kommission obsiegt oder die Bedenken der Datenschützer zu einer grundlegenden Überarbeitung führen. Der Konflikt ist programmiert: zwischen regulatorischer Vereinfachung für die Wirtschaft und dem Schutz hart erkämpfter digitaler Grundrechte.
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