EU-Datenschützer, Aushöhlung

EU-Datenschützer warnen vor Aushöhlung der DSGVO

13.02.2026 - 20:32:12

Europäische Datenschutzbehörden kritisieren Pläne der EU-Kommission scharf. Sie sehen fundamentale Grundrechte gefährdet und warnen vor neuer Rechtsunsicherheit für Unternehmen.

Die obersten Datenschützer der EU stellen sich gegen Pläne der Kommission, die zentrale Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufweichen könnten. Ihre scharfe Kritik wirft grundsätzliche Fragen auf: Soll Vereinfachung auf Kosten von Grundrechten gehen?

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 11. Februar erhebliche Bedenken geäußert. Sie kritisieren den sogenannten „Digitalen Omnibus“ der EU-Kommission als potenzielle Gefahr für fundamentale Rechte. Für Unternehmen in Deutschland und Europa bedeutet dies neue Unsicherheit bei der langfristigen Compliance-Planung.

Streit um die Definition: Was sind „personenbezogene Daten“?

Im Zentrum des Konflikts steht ein scheinbar technischer Punkt: die geplante Neudefinition von personenbezogenen Daten. Die Aufsichtsbehörden warnen, dass die vorgeschlagene Änderung weit über eine Klarstellung hinausgeht. Die Folge? Weniger Informationen könnten künftig unter den strengen Schutz der DSGVO fallen.

„Die vorgeschlagenen Änderungen berühren zentrale Grundpfeiler des Datenschutzes“, betonte Meike Kamp, Berlins Datenschutzbeauftragte. Die Befürchtung ist konkret: Praktiken wie umfassendes Online-Tracking und Verhaltenswerbung wären schwerer zu regulieren. Zudem lehnen die Behörden ab, dass sich die Kommission selbst die Befugnis geben will, pseudonymisierte Daten zu definieren – eine potenzielle Schlupflücke für Unternehmen.

Vereinfachung um jeden Preis? Datenschützer schlagen Alarm

Das Gesetzespaket der Kommission zielt darauf ab, den digitalen Rechtsrahmen zu straffen und Bürokratie abzubauen. Dieses Ziel an sich begrüßen die Datenschützer. Sie kritisieren jedoch, dass einige Vorschläge das Gegenteil bewirken und neue Rechtsunsicherheit schaffen würden.

„Rechtssicherheit schafft man nicht durch die Veränderung zentraler Begriffsbestimmungen“, erklärte Prof. Dr. Tobias Keber, Vorsitzender der Datenschutzkonferenz (DSK). Die deutschen Aufsichtsbehörden brachten stattdessen einen alternativen Reformvorschlag ins Spiel: eine Herstellerhaftung. Diese würde Anbieter von Hard- und Software stärker in die Pflicht nehmen und vor allem kleine Unternehmen entlasten – ohne den Verbraucherschutz zu schwächen.

Unternehmen in der Warteschleife der Unsicherheit

Für die Wirtschaft kommt die Debatte in einer schwierigen Phase. Viele Unternehmen, insbesondere KMU, empfinden die DSGVO als bürokratische Last. Eine Bitkom-Umfrage zeigte Ende 2025, dass eine Mehrheit der Firmen eine praxistauglichere Ausgestaltung fordert.

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Doch jetzt herrscht erst einmal Abwarten. Welche Regeln gelten morgen? Solange der Gesetzgebungsprozess läuft, ist die strategische Datenschutzplanung ein Balanceakt. Die Dynamik wird durch ein aktuelles EuGH-Urteil unterstrichen, das Unternehmen mehr prozessuale Möglichkeiten in Streitfällen einräumt. Die DSGVO ist kein in Stein gemeißeltes Werk, sondern unterliegt ständiger Interpretation und Veränderung.

Ein klares Signal an Brüssel

Die Stellungnahme ist ein machtvolles, wenn auch nicht bindendes Signal an die Gesetzgeber in Parlament und Rat. Die Datenschützer positionieren sich als unabhängige Hüter der Grundrechte. Ihr Appell ist deutlich: Jede Vereinfachung muss das hohe europäische Schutzniveau bewahren.

Die Diskussion findet vor einem alarmierenden Hintergrund statt. Die Zahl der gemeldeten DSGVO-Verstöße ist zuletzt deutlich gestiegen. Das zeigt den anhaltenden Handlungsbedarf – nicht bei der Aufweichung von Regeln, sondern bei ihrer konsequenten und praktikablen Umsetzung. Für Unternehmen bleibt vorerst alles beim Alten: Die bestehenden DSGVO-Regeln gelten in vollem Umfang. Flexibilität für die Zukunft ist jedoch gefragter denn je.

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