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EU Data Act: Digitale Lieferantennachweise werden Pflicht

09.01.2026 - 20:31:12

Der EU Data Act und Digitale Produktpässe verlangen ab sofort maschinenlesbare Lieferantendaten für den Marktzugang. Unternehmen ohne digitale Infrastruktur riskieren den Ausschluss vom EU-Binnenmarkt.

Ab sofort entscheidet maschinenlesbare Daten über den Marktzugang in der EU. Mit der vollständigen Anwendung des EU Data Act und der Einführung Digitaler Produktpässe (DPP) tritt die europäische Handelscompliance in eine neue Ära ein. Statische PDF-Dokumente reichen für viele regulierte Sektoren nicht mehr aus. Stattdessen sind dynamische, verifizierte Datenströme der neue Standard.

Das Ende der Papiernachweise

Seit dieser Woche ist der Digitale Produktpass (DPP) für bestimmte Produktgruppen verbindliche Realität. Zuerst betrifft es Industriebatterien und Elektrofahrzeug-Akkus. Seit Mittwoch, dem 7. Januar 2026, gilt die neue Bauproduktenverordnung (CPR), die digitale Rückverfolgbarkeit für Baumaterialien vorschreibt.

Ein “Lieferantennachweis” ist damit kein Dokument im Ordner mehr. Es handelt sich um einen digitalen Datensatz, der über einen eindeutigen Produktcode abrufbar ist. Dieser muss verifizierte Angaben enthalten – von der Materialzusammensetzung über den CO₂-Fußabdruck bis zum Recyclinganteil. “Die digitale Infrastruktur für die Lieferantenverifizierung ist jetzt eine Voraussetzung für den Handel”, warnt eine aktuelle Analyse des EU-Projekts PESCO-UP. Unternehmen ohne robuste Dateninfrastruktur riskieren den Marktausschluss.

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Der Data Act als rechtlicher Hebel

Der EU Data Act, seit Ende 2025 in Kraft, verleiht den neuen Regeln rechtliches Gewicht. Die Vorschriften ändern die Geschäftsbeziehungen grundlegend. Artikel 4 und 5 des Gesetzes gewähren Geschäftskunden ein Recht auf Zugang zu Daten, die vernetzte Produkte erzeugen.

Importeure können nun von Lieferanten außerhalb der EU rechtssicher die detaillierten Daten einfordern, die für die EU-Compliance nötig sind. Ein Verweis auf “Geschäftsgeheimnisse” reicht nicht mehr aus, um etwa Emissionsdaten oder Herkunftsnachweise für Rohstoffe zurückzuhalten. Die EU-Kommission betonte kürzlich, dass diese Transparenz die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen verringern soll.

Die Herausforderung: Technische Interoperabilität

Die größte Hürde für Unternehmen ist die technische Umsetzung. Die Interoperabilitäts-Anforderungen des Data Act sind aktiv. Digitale Nachweise müssen nicht nur existieren, sondern auch plattformübergreifend austauschbar sein.

Ein Beispiel: Ein deutscher Automobilzulieferer, der Stahl aus Brasilien bezieht, muss sicherstellen, dass das digitale Zertifikat des Lieferanten direkt in das eigene ERP-System eingespielt werden kann. Der Workflow “PDF per E-Mail” ist für die verschärften Berichtspflichten des CO₂-Grenzausgleichs (CBAM) 2026 ausdrücklich nicht konform. Analysten sehen die Bauproduktenverordnung als wegweisend an: Ohne abrufbaren digitalen Datensatz droht die sofortige Sperre auf dem EU‑Markt.

Globale Auswirkungen und Chancen

Die Regelungen verstärken den “Brüssel-Effekt”, bei dem EU-Vorschriften globale Standards setzen. Im Gegensatz zur DSGVO steht diesmal die industrielle Transparenz im Fokus. Die Reaktionen sind gemischt. Handelsverbände warnen vor Engpässen, weil Lieferketten – etwa in Südostasien – oft nicht ausreichend digitalisiert sind.

Doch es gibt auch Anreize. Die Kommission hat parallel Vorschläge für “KI-Gigafabriken” vorgelegt. Der riesige Pool strukturierter Lieferketten-Daten soll künftig KI-Modelle trainieren, um Logistik und Ressourcennutzung zu optimieren. Das könnte die Kosten für konforme Unternehmen senken.

Was kommt als Nächstes?

Unternehmen müssen sich auf eine rasche Ausweitung der Pflichten einstellen. Nach Batterien und Baumaterialien ist die Textilbranche die nächste, wobei verbindliche Regelungen für 2027 erwartet werden.

Der Europäische Dateninnovationsausschuss will noch in diesem Monat Leitlinien zu standardisierten Schnittstellen (APIs) für Lieferantennachweise veröffentlichen. Die entscheidende Frage für Unternehmen lautet nicht mehr: “Haben Sie das Zertifikat?”, sondern: “Ist Ihr Nachweis maschinenlesbar und Data Act-konform?” Die Botschaft aus Brüssel ist klar: Im EU-Binnenmarkt 2026 gilt – fließen die Daten nicht, stockt der Warenverkehr.

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