Patienten, Kontrolle

ePA-Start 2026: Patienten erhalten volle Kontrolle über Gesundheitsdaten

04.01.2026 - 12:31:12

Seit Jahresbeginn entscheiden gesetzlich Versicherte allein über den Zugriff auf sensible Abrechnungsdaten in ihrer elektronischen Patientenakte. Für Praxen endete die Übergangsfrist zur Umsetzung.

Ab sofort entscheiden gesetzlich Versicherte in Deutschland allein, wer ihre sensiblen Abrechnungsdaten einsehen darf. Die neuen Transparenzregeln für die elektronische Patientenakte (ePA) sind seit dem 1. Januar voll wirksam und verändern grundlegend, wie mit medizinischen Informationen umgegangen wird.

Abrechnungsdaten nur noch für Patienten sichtbar

Die wichtigste Neuerung betrifft die Abrechnungsdaten. Die von Ärzten an Krankenkassen übermittelten Abrechnungscodes – die oft Rückschlüsse auf Diagnosen zulassen – sind standardmäßig nicht mehr für andere Behandler einsehbar. Bisher konnten etwa Zahnärzte unwissentlich Codes für Psychotherapie-Sitzungen sehen. Jetzt hat ausschließlich der Patient Zugriff über seine ePA-App.

„Das ist ein entscheidender Schritt für die Patientensouveränität“, bewerten Branchenbeobachter die Änderung. Das neue System entkoppelt den „finanziellen Fußabdruck“ der Krankengeschichte von den klinischen Daten. Ärzte, Therapeuten oder Apotheker erhalten Zugriff nur mit aktiver Freigabe durch den Patienten.

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Therapeutischer Vorbehalt schützt Patienten

Parallel zur größeren Transparenz bei Abrechnungsdaten führt die Reform einen therapeutischen Vorbehalt ein. Ärzte sind nun berechtigt – in bestimmten Fällen sogar verpflichtet –, klinische Dokumente vor dem Patienten zu sperren, wenn die sofortige Einsicht eine ernste Gesundheitsgefahr darstellen würde.

Diese Ausnahme gilt vor allem in der Psychiatrie und Psychosomatik. Sollte das Lesen einer rohen Diagnose oder eines ungefilterten Arztbriefs bei einem vulnerablen Patienten eine akute Krise auslösen können, darf der Behandler das Dokument in der App blockieren. Juristen betonen: Es handelt sich um eine eng gefasste Ausnahme, die der ärztlichen Fürsorgepflicht dient.

Sanktionen für nicht konforme Praxen

Für Arztpraxen endete mit dem Jahreswechsel eine Übergangsfrist. Praxen, die nicht die notwendige ePA-Infrastruktur installiert haben, müssen jetzt mit finanziellen Sanktionen rechnen. Das Bundesgesundheitsministerium hat klargestellt, dass die Zeit der freiwilligen Umsetzung vorbei ist.

Diese Maßnahme soll Lücken im digitalen Versorgungsnetz schließen. Ziel ist, dass Patienten sich unabhängig von der aufsuchenden Praxis auf eine vollständige elektronische Akte verlassen können.

Verzögerung beim elektronischen Medikationsplan

Nicht alle erwarteten Funktionen sind zum Jahresstart realisiert worden. Der voll integrierte elektronische Medikationsplan (eMP) mit detaillierten Dosieranweisungen lässt weiter auf sich warten. Laut aktuellen Berichten ist das „Major Release ePA 3.1.2“ mit dem eMP erst für März 2026 geplant.

Bis dahin unterstützt die ePA weiterhin die einfachere elektronische Medikationsliste (eML), die Daten aus eingelösten E-Rezepten automatisch bezieht. Das März-Update soll zudem eine Volltextsuche bringen, mit der Patienten ihre gesamte Dokumentenhistorie durchforsten können.

Die Einführung des vollwertigen Medikationsplans wird der nächste große Test für die technische Robustheit und Akzeptanz des Systems sein. Der Fokus liegt zunächst auf der erfolgreichen Umsetzung der neuen Transparenz- und Datenschutzregeln. Mit der „nur-Patient“-Ansicht für Abrechnungsdaten könnte 2026 zum Jahr werden, in dem die ePA ihr theoretisches Potenzial endlich praktisch entfaltet.

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