Elterngeld-Falle, Familien

Elterngeld-Falle: Warum junge Familien 2026 auf hohe Steuernachzahlungen zusteuern

03.01.2026 - 07:34:12

Die Kombination aus Steuerklasse III/V und Elterngeld kann trotz Reformverschiebung zu hohen Steuernachzahlungen führen. Experten raten zu präventiven Maßnahmen.

Die Abschaffung der Steuerklassen III und V ist zwar auf 2030 verschoben, doch die versteckte Gefahr für Eltern bleibt akut. Experten warnen eindringlich vor der Progressionstabelle, die zusammen mit Elterngeld zu unerwarteten Nachzahlungen in vierstelliger Höhe führen kann.

Berlin – Das neue Steuerjahr hat begonnen, und für viele junge Familien lauert eine finanzielle Falle. Trotz der Diskussionen um die Steuerreform gilt 2026 weiterhin die klassische Kombination der Steuerklassen III und V. Doch genau diese Wahl kann für Eltern, die Elterngeld beziehen, teuer werden. Der Grund: der sogenannte Progressionsvorbehalt. Diese Regelung sorgt dafür, dass das eigentlich steuerfreie Elterngeld den persönlichen Steuersatz in die Höhe treibt – und damit am Ende des Jahres eine böse Überraschung beschert.

Wie die „Elterngeld-Falle“ zuschnappt

Das Problem liegt in einem verbreiteten Missverständnis. Zwar muss das Elterngeld selbst nicht versteuert werden, doch es wird dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, um den anzuwendenden Steuersatz zu ermitteln. Dieser höhere Satz wird dann auf das restliche Einkommen angewendet.

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In der Steuerklasse III profitiert der Besserverdiener zwar von monatlich geringeren Vorauszahlungen. Wird der Steuersatz durch das Elterngeld aber am Jahresende erhöht, reichen diese Vorauszahlungen oft nicht aus. Die Folge: eine saftige Nachzahlung an das Finanzamt. Besonders betroffen sind Konstellationen, in denen ein Partner in Klasse III arbeitet, während der andere Elterngeld bezieht.

Steuerklassen-Reform: Atempause bis 2030

Viele Steuerzahler sind verunsichert: Wann kommt die angekündigte Reform? Die Pläne der Ampelkoalition, die Steuerklassen III und V abzuschaffen, sind auf Eis gelegt. Der Übergang zum Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) ist nun für den 1. Januar 2030 vorgesehen.

Das bedeutet: Für das Steuerjahr 2026 können Paare weiterhin III und V wählen. Steuerexperten wie von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH) betonen jedoch, dass diese Wahl das Risiko von Nachzahlungen bei Bezug von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld maximiert.

Neue Grenzen und steigende Freibeträge 2026

Hinzu kommen verschärfte Zugangsvoraussetzungen. Für Geburten ab April 2025 gilt: Paare mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen von über 175.000 Euro haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Diese niedrigere Grenze ist 2026 voll wirksam.

Gleichzeitig steigen die Freibeträge leicht an:
* Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei etwa 12.348 Euro pro Person.
* Das Kindergeld wird auf 259 Euro pro Kind und Monat erhöht.

Diese Anpassungen mildern die Gesamtbelastung etwas, ändern aber nichts am Mechanismus des Progressionsvorbehalts.

Drei Strategien gegen die Nachzahlung

Wie können sich Eltern wappnen? Fachleute empfehlen drei konkrete Schritte.

1. Wechsel zum Faktorverfahren

Die sicherste Methode ist der Wechsel zu Steuerklasse IV mit Faktor. Hier wird ein individueller Faktor berechnet, der die monatlichen Lohnsteuerabzüge so anpasst, dass sie der voraussichtlichen Jahressteuerlast entsprechen. Die monatliche Netto-Auszahlung ist zwar geringer als in Klasse III, doch die Gefahr einer Nachzahlung sinkt drastisch.

2. Liquiditätsreserve bilden

Wer dennoch in Klasse III bleiben möchte – oft aus Gründen der monatlichen Liquidität –, sollte vorsorgen. Finanzberater raten, 10 bis 20 Prozent des Elterngelds monatlich zurückzulegen. Diese Rücklage kann dann die Steuernachforderung im nächsten Jahr abdecken.

3. Elterngeld Plus prüfen

Die Option Elterngeld Plus verteilt den Bezug über einen längeren Zeitraum und kann so die Progression abflachen. Die steuerrechtliche Wirkung des Progressionsvorbehalts bleibt jedoch bestehen.

Systematisches Problem mit langem Atem

Die anhaltende Diskussion um die Steuerklassen zeigt ein strukturelles Dilemma im deutschen Steuerrecht auf. Das Ehegattensplitting soll Familien entlasten, sein Zusammenspiel mit Lohnersatzleistungen erzeugt jedoch oft unintendierte Härten.

Die Digitalisierung der Finanzverwaltung verschärft die Situation noch. Elterngeld-Zahlungen werden elektronisch an die Finanzämter gemeldet. Abweichungen werden somit automatisch erkannt – Ausreden gibt es keine.

Die Verschiebung der Reform auf 2030 bedeutet Stabilität, aber auch vier weitere Jahre, in denen Steuerzahler selbst aktiv werden müssen. Die Botschaft für 2026 ist eindeutig: Wer jetzt nicht plant, zahlt später drauf.

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