ELSTER, Steuerbescheid

ELSTER: Ab 2026 kommt der Steuerbescheid oft nur noch digital

03.01.2026 - 23:14:12

Finanzämter dürfen Steuerbescheide ab sofort ohne Zustimmung digital bereitstellen. Wer Papierpost will, muss aktiv widersprechen. 2026 dient als Übergangsjahr vor der verbindlichen Digitalpflicht 2027.

Ab sofort können Finanzämter Steuerbescheide direkt ins ELSTER-Portal stellen – ohne vorherige Einwilligung. Für Millionen Steuerzahler beginnt damit eine Übergangsphase, die 2027 in die verbindliche Digital-Pflicht münden soll. Wer weiter Papierpost will, muss jetzt aktiv werden.

Vom “Opt-in” zum “Opt-out”: Steuerrecht kippt um

Bisher war die digitale Zustellung über das ELSTER-Portal eine freiwillige Option. Seit dem 1. Januar 2026 hat der Gesetzgeber diese Logik umgedreht. Die neue Regelung im § 122a der Abgabenordnung schafft die explizite Einwilligungspflicht ab. Das Ziel ist klar: Die digitale Bekanntgabe soll zum Standard für alle elektronisch eingereichten Steuererklärungen werden.

Rechtlich ähnelt das System nun einem “Opt-out”. Die Finanzämter sind befugt, Bescheide zum Abruf bereitzustellen, sofern ein berechtigtes Nutzerkonto wie ELSTER genutzt wird. Ein Paradigmenwechsel für die Digitalisierung der deutschen Verwaltung, der Deutschland an europäische Nachbarländer angleicht. Für den Steuerzahler bedeutet das: eine neue Form der Aufmerksamkeit.

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2026 als Übergangsjahr: Kein harter Schnitt

Eigentlich sollte die Digital-Pflicht sofort greifen. Doch nach Diskussionen im Bundestag um das Wachstumschancengesetz wurde die Umsetzung abgemildert. 2026 wird nun ein “weicher Start”.

Laut Bundesfinanzministerium und Steuerexperten haben die Finanzämter für das Steuerjahr 2026 noch Ermessensspielraum. Das bedeutet im Klartext:
* Es gibt keine automatische Garantie für rein digitale Bescheide.
* Die Ämter benötigen keine Zustimmung mehr, können aber digital umstellen.
* Für viele wird 2026 ein Hybridjahr: Papier und digitale Benachrichtigung laufen parallel.

Diese Übergangsfase soll technische Überlastungen verhindern und Bürgern wie Verwaltung Zeit zur Anpassung geben. Der vollständige, verbindliche Umstieg wird für 2027 erwartet.

Der neue “Widerspruch”: Wer Papier will, muss handeln

Die wichtigste Information für Steuerzahler zu Jahresbeginn 2026 ist das neue Widerspruchsrecht. Da das System nicht mehr auf Zustimmung setzt, müssen jene aktiv werden, die nicht digital agieren können oder wollen.

Wer seinen Steuerbescheid weiter per Post erhalten möchte, muss der digitalen Bekanntgabe aktiv widersprechen. Das ist eine Umkehrung der bisherigen Logik.
* So geht’s: Der Widerspruch oder Antrag auf postalische Zustellung kann formlos erfolgen. Steuerexperten raten, das ELSTER-Portal im Auge zu behalten, da dort 2026 spezifische Formulare oder Checkboxen integriert werden sollen.
* Zielgruppe: Besonders relevant ist dies für Senioren oder Menschen mit eingeschränktem Internetzugang, die vielleicht elektronisch eingereicht haben, aber nicht regelmäßig E-Mails oder ELSTER prüfen.

“Nichts tun ist jetzt eine bewusste Entscheidung”, betonen Steuerberater. Wer elektronisch einreicht und nicht widerspricht, muss damit rechnen, den Bescheid digital zu erhalten – und dieser ist der rechtlich verbindliche.

Kritische Fristen: Die 4-Tage-Regel und E-Mail-Warnungen

Mit der digitalen Bekanntgabe ändert sich die Berechnung von Einspruchsfristen leicht, aber bedeutsam.

Die “Bekanntgabefiktion”:
Für Papierpost galt meist die “3-Tage-Regel”. Für digitale Verwaltungsakte gilt nun grundsätzlich eine “4-Tage-Regel”.
* Der Bescheid gilt am vierten Tag nach Bereitstellung im ELSTER-Konto als “bekannt gegeben”.
* Kritisch: Diese Frist läuft unabhängig davon, ob der Steuerzahler tatsächlich eingeloggt und das PDF heruntergeladen hat.
* Nach Ablauf dieses Datums beginnt die einmonatige Einspruchsfrist.

Die Rolle der E-Mail:
Die Finanzämter schicken eine E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Dokumenten. Diese E-Mail ist jedoch rechtlich ein reiner Service. Landet sie im Spam oder ist das Postfach voll, läuft die gesetzliche Frist trotzdem – basierend auf der Verfügbarkeit im Portal, nicht dem Empfang der E-Mail.

Experten raten allen ELSTER-Nutzern, ihre hinterlegten E-Mail-Adressen umgehend zu überprüfen.

Hintergrund: Bürokratieabbau und digitale Spaltung

Die Maßnahme ist Teil der Strategie des Bürokratieentlastungsgesetzes IV. Wirtschaftsverbände und Steuersoftware-Anbieter begrüßen den Schritt wegen der Effizienzgewinne. “Die Einsparung von Millionen Seiten Papier ist nicht nur ökologisch, sondern auch logistisch notwendig”, hieß es aus der Branche.

Verbraucherschützer äußern jedoch Bedenken zur digitalen Spaltung. Die Verschiebung der verbindlichen Pflicht auf 2027 wird als Zugeständnis an diese Bedenken gewertet. Sie gibt der weniger digital affinen Bevölkerung ein weiteres Jahr zur Anpassung.

Für Steuerberater vereinfacht sich der Arbeitsablauf. Sind sie zum Datenabruf berechtigt, wird der Bescheid direkt in ihre Fachsoftware geliefert.

Ausblick: Der Weg in die digitale Pflicht 2027

Der Januar 2026 markiert den rechtlichen Startschuss, die vollständige Umsetzung ist ein Prozess. Im Laufe des Jahres 2026 wird das Volumen der rein digitalen Bescheide voraussichtlich stark ansteigen.

Steuerzahler sollten sich auf folgendes einstellen:
1. Frühjahr 2026: Mit der Bearbeitung der ersten Steuererklärungen für 2025 wird sich zeigen, wie streng verschiedene Finanzämter die neue digitale Standard-Einstellung handhaben.
2. Spätjahr 2026: Eine finale Informationskampagne zur verbindlichen Phase ab 2027 ist zu erwarten.

Die Botschaft zum 3. Januar 2026 ist klar: Einloggen bei ELSTER, E-Mail-Einstellungen prüfen und entscheiden, ob man papierlos werden will. Wenn nicht, ist es Zeit, beim Finanzamt Widerspruch einzulegen. Die Standardeinstellung des deutschen Steuersystems wurde offiziell von “Papier” auf “Digital” umgestellt.

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