Elektroauto-AfA, Steuervorteile

Elektroauto-AfA: Steuervorteile jetzt auch für Gebrauchtwagen

01.04.2026 - 07:30:58 | boerse-global.de

Unternehmen können bis Ende 2027 auch gebrauchte Elektrofahrzeuge mit bis zu 75 Prozent im ersten Jahr degressiv abschreiben. Die Regelung stärkt die Liquidität und fördert die Umstellung von Firmenflotten.

Elektroauto-AfA: Steuervorteile jetzt auch für Gebrauchtwagen - Foto: über boerse-global.de

Deutsche Unternehmen können gebrauchte E-Fahrzeuge steuerlich stark beschleunigt abschreiben. Das bestätigte das Finanzministerium und schafft Planungssicherheit für die Umstellung von Firmenflotten.

Die sogenannte Elektroauto-AfA ist ein zentraler Hebel der Förderpolitik. Sie erlaubt eine degressive Abschreibung von bis zu 75 Prozent im ersten Jahr. Diese massive Steuerersparnis soll die Liquidität von Betrieben direkt nach der Investition stärken. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft und ins Betriebsvermögen aufgenommen werden.

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Klare Regelung für Gebrauchte schafft neuen Markt

Die entscheidende Neuerung: Die Sonderabschreibung gilt nicht mehr nur für Neuwagen. Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom November 2025 stellte klar, dass auch gebrauchte Elektrofahrzeuge profitieren. Diese Klarstellung beseitigte Unsicherheiten und macht den Gebrauchtmarkt für Firmenkunden deutlich attraktiver. Unternehmen können so kostengünstiger auf E-Mobilität umsteigen und ihre Umweltbilanz verbessern.

Allerdings gibt es Einschränkungen. Die Förderung gilt ausschließlich für rein elektrische Fahrzeuge, also auch für Brennstoffzellenautos. Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen. Zudem ist eine Kombination mit anderen Sonderabschreibungen nicht möglich.

Leasing als Hürde, Dienstwagen mit Extra-Vorteilen

Bei Leasingverträgen wird es komplizierter. Von der AfA profitieren in der Regel nur „offene“ Leasingmodelle, bei denen das Fahrzeug im Betriebsvermögen des Leasingnehmers steht. Der Großteil der klassischen Kilometer-Leasingverträge fällt damit heraus. Steuerberater raten betroffenen Unternehmen zu alternativen Finanzierungsformen wie dem Mietkauf.

Für Elektro-Dienstwagen gelten weitere Vergünstigungen. Die private Nutzung wird weiterhin nur mit 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. Die Preisgrenze dafür wurde auf 100.000 Euro angehoben. Zudem bleibt das Laden beim Arbeitgeber bis mindestens 2030 steuerfrei, und die Befreiung von der Kfz-Steuer wurde verlängert.

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Strategischer Vorteil für KMU und Flotten

Die hohe Erstabschreibung ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein starker Anreiz. Sie verbessert die Liquidität unmittelbar und senkt die Steuerlast spürbar. Für alle Unternehmen wird die Umstellung der Flotte zu einer strategischen Investition, die steuerliche Vorteile, geringere Betriebskosten und ein besseres Umweltimage vereint.

Die Förderung durch die Elektroauto-AfA ist bis Ende 2027 befristet. Sie ist Teil des „steuerlichen Investitionssofortprogramms“ der Bundesregierung und unterstreicht, dass die Elektromobilität ein Kernpfeiler der deutschen Wirtschafts- und Klimapolitik bleibt. Unternehmen sollten die Entwicklung im Blick behalten und ihre Fuhrparkplanung frühzeitig mit ihrem Steuerberater abstimmen.

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