E-Rechnung, Frankreich

E-Rechnung in Frankreich: Schonfrist gestrichen, Druck auf Unternehmen steigt

13.01.2026 - 16:31:12

Die französische Regierung setzt die E-Rechnungspflicht ohne Übergangsfrist durch. Unternehmen müssen bis September 2026 vollständig umgestellt sein und mit verschärften Sanktionen rechnen.

Die französische Regierung macht ernst bei der digitalen Rechnungspflicht. Eine geplante zweijährige Übergangsfrist ohne Strafen wurde überraschend gestrichen. Unternehmen müssen nun bis September 2026 vollständig umgestellt sein.

Die Entscheidung fiel im Gesetzgebungsprozess zum Finanzgesetz 2026. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde offiziell zurückgezogen. Damit entfällt die geplante „sanfte Landung“ für Unternehmen. Die festen Fristen und Sanktionen treten nun ohne Gnadenfrist in Kraft.

Keine Gnadenfrist mehr für digitale Rechnungen

Ursprünglich sollte eine Übergangsphase bis August 2028 gelten. In dieser Zeit wären Unternehmen vor Strafen geschützt gewesen, sofern sie in gutem Glauben an der Umstellung arbeiteten. Diese Hoffnung ist nun vom Tisch.

Die Regierung unterstreicht damit ihre Entschlossenheit. Die Reform soll ohne Verzögerung die erwarteten Vorteile bringen. Dazu zählen die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und eine Modernisierung der Verwaltung. Für viele Firmen bedeutet das: Der Druck steigt massiv.

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Starre Fristen und verschärfte Sanktionen

Die Einführungstermine bleiben unverändert und sind nun verbindlicher denn je. Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen:
* Ab 1. September 2026: Alle Unternehmen in Frankreich müssen E-Rechnungen empfangen können. Große und mittlere Unternehmen müssen sie im Geschäftsverkehr untereinander auch elektronisch ausstellen und melden.
* Ab 1. September 2027: Diese Pflicht wird auf KMU und Kleinstunternehmen ausgeweitet.

Mit dem Wegfall der Schonfrist gewinnen diese Daten an Brisanz. Gleichzeitig werden die Sanktionen neu justiert. Bisher kursierende Strafen von 15 Euro pro fehlerhafter Rechnung gelten als überholt. Das finale Finanzgesetz 2026 wird voraussichtlich strengere Bußgelder vorsehen.

Technische Hürden im „Y-Modell“

Die größte Herausforderung ist das technische System. Frankreich setzt auf ein sogenanntes „Y-Modell“. Der direkte Austausch von Rechnungen zwischen Unternehmen ist verboten.

Stattdessen muss die Übermittlung über zugelassene Plattformen laufen. Unternehmen können zwischen dem staatlichen Portal Chorus Pro und privaten „plateformes agréées“ (PA) wählen. Diese stellen sicher, dass Rechnungen im richtigen Format erstellt und Daten korrekt an die Steuerbehörden gemeldet werden.

Was bedeutet das für die Unternehmen?

Die Streichung der Schonfrist ist ein Weckruf. Vor allem für Unternehmen, die bisher abwarteten, wird es eng. Der Fokus verschiebt sich endgültig von der Hoffnung auf Milde zur harten Notwendigkeit der Umsetzung.

Analysten sehen in dem Schritt ein klares Signal: Die Regierung will die Ernsthaftigkeit der Digitalisierungsoffensive unterstreichen. Verzögerungen werden nicht geduldet, um die gesetzten Ziele nicht zu gefährden.

Jetzt handeln: Der Countdown läuft

Für betroffene Unternehmen gibt es nur einen Weg: sofort handeln. Die oberste Priorität ist die Auswahl und Anbindung an eine zugelassene Plattform. Parallel müssen interne Rechnungs- und ERP-Systeme angepasst werden.

Das Zeitfenster für Implementierung und Tests schließt sich rapide. Es bleibt nur noch, die finale Version des Finanzgesetzes abzuwarten, um die genauen Sanktionsregeln zu kennen. Die Botschaft ist unmissverständlich: Volle Konformität ab dem ersten Tag ist die einzige Strategie, um hohe Strafen und Betriebsrisiken zu vermeiden.

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