DSK beendet Ära der versteckten „Spy Pixels“ in Weihnachts-Mails
25.12.2025 - 04:30:12BERLIN/WIEN – Während heute Millionen Weihnachts-Newsletter in europäischen Postfächern landen, haben Datenschützer ein Geschenk verteilt, auf das viele Marketingabteilungen verzichtet hätten: eine strenge Abrechnung mit versteckten Tracking-Pixeln. Nach der 110. Datenschutzkonferenz (DSK) und einer großen Beschwerde der Organisation noyb ist die Ära der stillen Öffnungsraten-Messung praktisch beendet. Die Botschaft der Aufsichtsbehörden ist klar: Das „berechtigte Interesse“ als Rechtfertigung für 1×1-Spionagepixel gilt nicht mehr.
Die Rechtslage für E-Mail-Marketing hat sich nach der 110. Datenschutzkonferenz (DSK) vom 12. Dezember 2025 grundlegend verschärft. Die Konferenz stellte „Tracking-Pixel in E-Mails“ wegen einer Rekordzahl an Verbraucherbeschwerden ganz oben auf die Agenda.
Die deutschen Aufsichtsbehörden haben ihre Haltung bekräftigt:
* Ende des „berechtigten Interesses“: Die DSK sieht Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO (berechtigtes Interesse) für personalisierte Tracking-Pixel als unzureichend an.
* Strikte Opt-In-Pflicht: Marketer müssen eine ausdrückliche, informierte Einwilligung speziell für die Tracking-Technologie einholen – getrennt von der Einwilligung zum Newsletter-Empfang.
* Transparenzgebot: Die Datenschutzerklärung muss klar erklären, dass das Öffnen des Newsletters den Download eines Drittanbieter-Elements (des Pixels) auslöst, das IP-Adressen und Nutzerverhalten verarbeitet.
„Die Beschwerden über ‚Spy-Pixel‘ haben 2025 einen Wendepunkt erreicht“, analysieren Branchenbeobachter. Verbraucher nutzen zunehmend Tools, die externe Bilder blockieren oder Tracking-Versuche melden.
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noyb-Beschwerde setzt Maßstab für alle Branchen
Einer hochkarätigen Beschwerde von noyb (None of Your Business) vom 17. Dezember 2025 verleiht den DSK-Leitlinien zusätzliche Dringlichkeit. Die Organisation zeigte TikTok, Grindr und das Tracking-Unternehmen AppsFlyer bei der österreichischen Datenschutzbehörde an.
Die Beschwerde zielt auf die unsichtbare Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte ohne gültige Einwilligung ab. Rechtsanwälte warnen: Derselbe Grundsatz gilt für E-Mail-Pixel. Die Weitergabe von Daten an E-Mail-Dienstleister über einen versteckten Pixel ohne Wissen des Nutzers verletzt ebenfalls die Transparenz- und Rechtmäßigkeitsgrundsätze der DSGVO.
„Die noyb-Beschwerde vom 17. Dezember ist der Sargnagel für die Mentalität ‚erst tracken, dann fragen‘“, so ein Datenschutzberater. „Wenn große Plattformen für datenübergreifende Datenflüsse zur Verantwortung gezogen werden, ist ein Newsletter-Pixel, das IP-Daten an eine US-Marketing-Cloud sendet, ein leichtes Ziel für Aufsichtsbehörden.“
Verbraucherschützer warnen vor Phishing zu Weihnachten
Die Dringlichkeit dieser Compliance-Maßnahmen wird durch Warnungen der Verbraucherzentralen in der Weihnachtswoche unterstrichen. Am 23. Dezember 2025 warnten sie vor „Fake-Shops“ und Phishing-E-Mails, die als Weihnachtsangebote oder Bank-Updates getarnt sind.
Für seriöse Unternehmen bedeutet diese erhöhte Wachsamkeit, dass nicht konformes Tracking den Markenruf schwer beschädigen kann.
* Vertrauensverlust: Nutzer, die von ihren E-Mail-Clients (wie Apple Mail oder Proton) auf „verdächtiges Tracking“ hingewiesen werden, könnten legitime Marketing-E-Mails als Spam oder Phishing melden.
* Auskunftsrecht: Die DSK betont, dass Nutzer das Recht haben, genau zu erfahren, welche Daten über Pixel gesammelt wurden. Ein Anstieg von Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO wird für Januar 2026 erwartet.
So reagieren Unternehmen nach Weihnachten 2025
Für Unternehmen, die heute nicht konforme Weihnachts-Newsletter verschickt haben, schließt sich das Zeitfenster für Korrekturen. Rechtsexperten empfehlen für die anstehenden „Neujahrs“-Kampagnen sofortige Schritte:
- Einwilligungsformulare prüfen: Stellen Sie sicher, dass Newsletter-Anmeldeformulare eine separate, nicht vorangekreuzte Checkbox für „Performance-Tracking“ oder „personalisierte Statistiken“ enthalten.
- Datenschutzerklärungen aktualisieren: Erwähnen Sie ausdrücklich die Verwendung von „Web Beacons“ oder „Tracking-Pixeln“, nennen Sie den konkreten Anbieter (z.B. Salesforce, HubSpot, Mailchimp) und die verarbeiteten Daten (IP-Adresse, Öffnungszeit, Gerätetyp).
- „No-Track“-Standard einführen: Hat ein Nutzer dem Tracking nicht zugestimmt, muss das Newsletter-System eine „reine“ Version der E-Mail ohne 1×1-Pixel-Bild oder eindeutige Link-Kennungen versenden.
Ausblick 2026: Verschärfte Durchsetzung erwartet
Mit der Übergabe der DSK-Präsidentschaft von Berlin an Baden-Württemberg für 2026 wird eine strengere Durchsetzung dieser Transparenzpflichten erwartet. Das auf der 110. DSK ebenfalls diskutierte „Digital Omnibus“-Gesetz könnte weitere EU-weite Harmonisierung der Tracking-Regeln bringen.
Die Botschaft für den 25. Dezember ist einfach: Genießen Sie die Feiertage, aber lassen Sie die Spionage-Pixel aus dem Geschenkpapier. Transparenz ist das einzige Geschenk, das Sie von der regulatorischen „bösen Liste“ fernhält.
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