DSGVO: Verzögerte Auskunftsanfragen kosten jetzt doppelt
03.01.2026 - 14:32:12Die neue Realität für Unternehmen: Wer Auskunftsanträge nach der DSGVO verzögert, riskiert 2026 nicht nur Bußgelder, sondern auch Schadensersatzklagen. Europäische Gerichte und Aufsichtsbehörden zeigen null Toleranz.
Der Jahreswechsel markiert eine Zäsur im Datenschutzrecht. Während sich viele Firmen auf IT-Sicherheit konzentrierten, rücken nun grundlegende Verwaltungsprozesse in den Fokus. Die pünktliche Beantwortung von Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO) wird zum zentralen Risikofaktor. Die Aufsichtsbehörden kündigten für 2026 eine koordinierte Aktion zu Transparenzpflichten an. Parallel öffnen Gerichte die Schleusen für Entschädigungsklagen.
Neuer Präzedenzfall: Verzögerung ist Schaden
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom Dezember 2025 hat die Rechtslage dramatisch verschärft. Das Gericht sprach einem Kläger 500 Euro Schadensersatz zu – allein wegen der verspäteten Beantwortung seines Auskunftsersuchens. Die Begründung: Der zeitweilige Kontrollverlust über die eigenen Daten stelle einen immateriellen Schaden dar.
Passend zum Thema Datenschutz: Wenn Empfangs‑ und Front‑Personal Auskunftsersuchen nicht sofort erkennen, werden Fristen verpasst und Nachweise fehlen – ein Risiko, das 2026 schnell teuer wird. Eine sofort einsetzbare PowerPoint‑Präsentation hilft, Mitarbeitende praxisnah zu schulen, Pflichtinhalte (z. B. Art. 15, Fristen, Empfangsbestätigungen) rechtssicher zu vermitteln und Schulungsnachweise zu dokumentieren. Ideal für Datenschutzbeauftragte und HR‑Verantwortliche. Kostenlose DSGVO-Präsentation jetzt herunterladen
Diese Entscheidung widerspricht früheren, restriktiveren Urteilen. Noch im Februar 2025 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, bloßer „Ärger“ reiche für Schadensersatz nicht aus. Die Kölner Richter sehen das anders. Juristen warnen vor einer Klagewelle. Bei 500 Euro pro verzögertem Antrag summiert sich das Risiko für Unternehmen mit großen Kundenstämmen schnell auf existenzbedrohende Summen.
Behörden im Kampfmodus: „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“
Parallel zu den Zivilgerichten verschärfen die Aufsichtsbehörden ihr Vorgehen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz Nordrhein-Westfalen verhängte im September 2025 ein Bußgeld von 35.000 Euro gegen eine Düsseldorfer Personalagentur. Das Unternehmen hatte Anträge von Bewerbern schlicht ignoriert. Die Behörde sprach von einem „frechen“ Rechtsverstoß.
Kurz vor Weihnachten folgte ein weiteres Signal: Polens Datenschutzbehörde bestätigte eine Geldstrafe gegen ein Gesundheitsamt. Selbst die österreichischen Gerichte bestätigten eine 15.000-Euro-Strafe, weil eine datenschutzrechtliche E-Mail-Adresse monatelang nicht funktionierte. Die Botschaft ist klar: Technische Pannen gelten 2026 nicht mehr als Entschuldigung.
Fokus 2026: Transparenz im Visier der Behörden
Die Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat das Thema für das laufende Jahr priorisiert. Die koordinierte Durchsetzungsaktion 2026 konzentriert sich auf die Transparenz- und Informationspflichten (Art. 12-14 DSGVO). Nationale Behörden werden daher proaktiv prüfen, nicht erst bei Beschwerden reagieren.
Im Fokus stehen:
* Die Verständlichkeit von Datenschutzerklärungen.
* Funktionsfähige und barrierefreie Kanäle für Auskunftsersuchen.
* Die Schnelligkeit und Vollständigkeit von Antworten.
Experten sprechen von einem „perfekten Sturm“ für nicht konforme Unternehmen. Die Phase, in der Behörden vor allem große Datenlecks verfolgten, ist vorbei. Jetzt geht es um die alltägliche Umsetzung von Betroffenenrechten.
So schützen sich Unternehmen
Compliance-Verantwortliche müssen im ersten Quartal 2026 handeln. Die Ein-Monats-Frist für Antworten ist eine starre Grenze, kein flexibles Ziel.
Dringende Maßnahmen:
* Kommunikationskanäle prüfen: Stellen Sie sicher, dass E-Mail-Adressen wie datenschutz@firma.de funktionieren und nicht im Spamfilter landen.
* Eingangsbestätigungen automatisieren: Eine automatisierte Empfangsbestätigung schafft einen Nachweis für die Fristwahrung.
* Antwortvorlagen aktualisieren: Standardantworten müssen alle in Art. 15 geforderten Informationen enthalten, um Nachfragen zu vermeiden.
* Mitarbeiter schulen: Das Front-Personal muss ein Auskunftsersuchen erkennen – auch wenn darin nicht ausdrücklich „DSGVO“ steht.
Die Kosten einer verzögerten E-Mail sind 2026 nicht mehr nur eine Ermahnung. Sie sind eine kalkulierbare finanzielle Haftung.
PS: Dokumentation schützt vor Bußgeldern und Klagen. Ein vollständiges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) macht transparent, welche Daten Sie verarbeiten, welche Kanäle Auskunftsanfragen erhalten und wo Nachweislücken lauern. Mit einer praxisnahen Excel‑Vorlage erstellen Sie ein prüfungssicheres Verarbeitungsverzeichnis, finden Schwachstellen bei Auskunftsprozessen und sparen Zeit bei Behördenanfragen. Verarbeitungsverzeichnis in unter einer Stunde erstellen


