DSGVO-Reform: Datenschützer warnen vor neuem Rechtschaos
13.02.2026 - 17:13:11Die EU-Kommission will mit ihrem „Digitalen Omnibus“ die Datenschutz-Grundverordnung anpassen – und stößt auf massive Kritik deutscher Aufsichtsbehörden. Statt mehr Klarheit drohe neue Unsicherheit für Unternehmen und Bürger.
Berlin. Die geplante Überarbeitung der europäischen Datenschutzregeln entwickelt sich zum Streitfall. Führende Datenschützer aus Deutschland und Europa kritisieren zentrale Punkte des Reformpakets der EU-Kommission scharf. Ihr Vorwurf: Der sogenannte „Digitale Omnibus“ untergrabe Grundpfeiler der DSGVO und schaffe mehr Rechtsunsicherheit, als er beseitige.
Harmonisierung ja – aber nicht um jeden Preis
Eigentlich klingt das Vorhaben vernünftig: Die seit 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung soll mit neueren Gesetzen wie dem KI-Gesetz (AI Act) und dem Data Act besser harmonisiert werden. Ziel ist eine entlastete, klarere Rechtslage besonders für kleine und mittlere Unternehmen.
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Doch der Teufel steckt im Detail. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) üben in einer gemeinsamen Stellungnahme fundamentale Kritik. Sie warnen, einige Vorschläge der Kommission könnten die Grundrechte der Bürger schwächen. Besonders umstritten: Die Kommission will etablierte, zentrale Begriffsdefinitionen der DSGVO ändern.
Deutsche Aufseher schlagen Alarm
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) unterstützt diese Bedenken. „Rechtssicherheit schafft man nicht durch das Verändern zentraler Begriffsbestimmungen“, warnt Professor Dr. Tobias Keber, amtierender DSK-Vorsitzender.
Die DSK kritisiert zudem das Verfahren. Ein „Omnibus“-Gesetzgebungsverfahren sei für kleinere, technische Anpassungen gedacht – nicht für weitreichende Eingriffe in ein technikneutrales Grundlagengesetz wie die DSGVO.
Statt der Kommissionspläne hat die DSK eigene Reformvorschläge vorgelegt. Ein zentraler Punkt: Hersteller von Standard-Hardware und -Software sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Das würde kleine Unternehmen entlasten, die heute oft allein für die datenschutzkonforme Nutzung von IT-Produkten haften. Zudem fordert die DSK einen explizit stärkeren Schutz für Kinder in der digitalen Welt.
Was bedeutet das für die Wirtschaft?
Unabhängig vom Ausgang der Debatte ist klar: Jede Änderung der DSGVO hat direkte Folgen für Unternehmen. Interne Prozesse und vor allem die Datenschutzerklärungen müssen stets angepasst werden. Die fortlaufende Evolution des Rechts – in Deutschland ergänzt durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – bleibt eine Daueraufgabe für die Compliance-Abteilungen.
Die Grundprinzipien wie Transparenz, Datenminimierung und Zweckbindung bleiben zwar unangetastet. Doch gerade durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz werden die Anforderungen an verständliche Information eher noch steigen.
Ein Dauerkonflikt der Digitalpolitik
Die aktuelle Diskussion zeigt den grundlegenden Zielkonflikt der Digitalregulierung: Einfache, praxistaugliche Regeln für die Wirtschaft gegen den wirksamen Grundrechtsschutz der Bürger in einer sich rasant wandelnden Technologiewelt.
Die DSGVO war nie als statisches Werk gedacht. Seit 2018 wurde sie durch EuGH-Urteile und Behörden-Leitlinien ständig weiterentwickelt. Der „Digitale Omnibus“ ist nur das nächste Kapitel in dieser dynamischen Geschichte. Für Unternehmen wird es immer entscheidender, Datenschutz nicht als lästige Pflicht, sondern als integralen Teil ihrer Geschäftsstrategie zu begreifen.
Die Stellungnahme der europäischen und deutschen Aufsichtsbehörden ist ein deutliches Signal an das EU-Parlament und den Rat, die nun über die Vorschläge beraten. Welche Teile des umstrittenen Pakets am Ende umgesetzt werden, ist offen. Klar ist aber die Richtung: Die Regulierung des digitalen Ökosystems wird dichter – und die verschiedenen Gesetze enger verzahnt.
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