Digitaler Personalausweis: Personalräte fordern Mitbestimmung
27.12.2025 - 12:02:12Die flächendeckende Einführung digitaler Identitätssysteme für Mitarbeiter wird ab 2026 zur mitbestimmungspflichtigen Pflichtaufgabe für Personalvertretungen.
Ab Januar 2026 müssen sich Betriebs- und Personalräte in Deutschland auf eine neue digitale Realität einstellen. Die flächendeckende Einführung digitaler Identitätssysteme wird zum zentralen Streitpunkt bei der Mitbestimmung.
Die digitale Offensive trifft auf Mitbestimmung
Der Countdown läuft: Mit dem Jahreswechsel treten umfangreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die die Digitalisierung von Behörden und Unternehmen vorantreiben sollen. Doch was die Bundesregierung als “Digitalisierungsoffensive” und Bürokratieabbau feiert, stellt Beschäftigte und ihre Vertretungen vor enorme Herausforderungen. Im Kern geht es um die Einführung sogenannter Digital Identity Wallets und interner E-ID-Systeme für Mitarbeiter.
Nach der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung für die EU-Digital-Identity-Wallet Ende 2025 wechseln Pilotprojekte nun in den Regelbetrieb. Für Behörden bedeutet dies den Aufbau sicherer digitaler Zugangssysteme – und damit die Verarbeitung sensibler Personaldaten. Rechtsexperten warnen bereits: Diese Systeme sind keine rein technische Neuerung, sondern mitbestimmungspflichtige Maßnahmen.
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Wo die Überwachung beginnt
Das Problem liegt in den Möglichkeiten moderner digitaler ID-Systeme. Sie können weit mehr als nur Türen öffnen. Fortschrittliche Systeme, oft mit biometrischen Daten oder KI-Analysen gekoppelt, erfassen Bewegungsprofile, Pausenzeiten und Anwesenheit am Arbeitsplatz mit hoher Präzision.
Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu klare Grenzen gezogen. Selbst “freiwillige” digitale Tools unterliegen der Mitbestimmung, wenn sie Daten generieren, die Grundlage für Leistungsbewertungen werden könnten. Für Personalräte heißt das: Bevor digitale Personalakten oder E-IDs für Behördennetze eingeführt werden, müssen klare Vereinbarungen zur Datennutzung und Löschung stehen.
Biometrie am Arbeitsplatz: Das Beispiel PointID
Ein praktisches Beispiel ist das PointID-System und der Übergang zu digitalen Fotos für Ausweisdokumente. Die Bundesdruckerei rüstet seit 2025 Bürgerämter mit entsprechenden Terminals aus. Ähnliche biometrische Authentifizierungsmethoden werden nun auch für den internen Mitarbeiterzugang zu sensiblen Regierungsdatenbanken diskutiert.
Datenschützer warnen vor Missbrauch: Ohne strikte technische Trennung könnten Daten, die für Sicherheitszwecke erhoben werden, plötzlich zur Anwesenheitskontrolle dienen. Der Personalrat muss daher sicherstellen, dass eine klare Zweckbindung vereinbart wird und Zugangsprotokolle anonymisiert oder schnell gelöscht werden.
Die KI-Verordnung ändert alles
Während der 1. Januar erste neue Standards bringt, kommt der eigentliche Wendepunkt im August 2026. Dann treten verschärfte Transparenzregeln der europäischen KI-Verordnung in Kraft. Arbeitgeber müssen dann die Logik und Parameters algorithmischer Managementsysteme offenlegen – und das gilt auch für digitale ID-Systeme mit KI-Komponenten.
Die Strategie der Personalräte für das erste Quartal 2026 ist daher klar: Jetzt robuste Basisvereinbarungen schließen, die diese künftigen Anforderungen vorwegnehmen. Nur so lässt sich verhindern, dass die digitale Transformation des öffentlichen Dienstes in eine Überwachungsfalle führt. Die Botschaft an die Arbeitgeber ist eindeutig: Digitale Identitätssysteme dürfen keine Einbahnstraße sein. Sie müssen im Schulterschluss mit dem Personalrat entwickelt werden.
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