Digitale Omnibus-Reform: EU-Datenschützer schlagen Alarm
17.02.2026 - 20:49:12Brüssel will den digitalen Rechtsrahmen vereinfachen – doch die obersten Datenschützer der EU warnen vor einem gefährlichen Schutzabbau. Ihre Kritik könnte den Gesetzentwurf der Kommission grundlegend verändern.
Kern der Kritik: Angriff auf die DSGVO?
Im Zentrum des Streits steht ein heikler Vorschlag: Die EU-Kommission will die Definition personenbezogener Daten in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lockern. Konkret sollen pseudonymisierte Daten für ein Unternehmen nicht mehr als personenbezogen gelten, wenn es die Identität „vernünftigerweise“ nicht wiederherstellen kann.
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) lehnen dies entschieden ab. In einer gemeinsamen Stellungnahme argumentieren sie, der Vorschlag widerspreche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und schränke den Anwendungsbereich der DSGVO massiv ein. „Dies würde den Schutzstandard für Millionen Bürger senken“, so die klare Warnung.
Weitere Stolpersteine: Forschung und ePrivacy
Die Bedenken gehen weit über die Definition hinaus. Die Datenschützer kritisieren auch unpräzise Formulierungen bei der Definition von wissenschaftlicher Forschung. Sie fordern klare Grenzen, damit kommerzielle Interessen nicht unter dem Deckmantel der Forschung Datenschutzlockerungen ausnutzen können.
Ein weiterer Konfliktpunkt: Die geplante Neuordnung von Regeln zum Zugriff auf Endgeräte, bisher durch die ePrivacy-Richtlinie geregelt. Die Aufteilung auf verschiedene Gesetze könnte nach Ansicht der Behörden zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen – genau das Gegenteil des erklärten Ziels der Reform.
Warum die Kommission handelt
Der als „Digitaler Omnibus“ bekannte Entwurf aus November 2025 hat ein nobles Ziel. Er will zentrale EU-Digitalgesetze wie DSGVO, Data Act und KI-Verordnung harmonisieren und vereinfachen. Für Unternehmen soll der bürokratische Aufwand sinken, widersprüchliche Anforderungen sollen der Vergangenheit angehören.
Doch der Preis für diese Vereinfachung ist laut EDSA und EDSB zu hoch. Ihre Stellungnahme sendet ein klares Signal an das Europäische Parlament und den Rat: Eine Vereinfachung der Regulierung darf nicht auf Kosten etablierter Grundrechtsschutzniveaus gehen.
Für deutsche Unternehmen, die auf spürbare Erleichterungen bei der DSGVO-Compliance gehofft hatten, ist dies eine kalte Dusche.
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Die einflussreiche Kritik der Aufsichtsbehörgen wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren erhebliches Gewicht haben und zu Nachbesserungen zwingen.
Statt auf eine baldige Deregulierung zu setzen, sollten Firmen ihre Datenschutzstrategien weiter an der strengen, aktuellen Auslegung der DSGVO ausrichten. Die Entwicklung zeigt: Der Datenschutz bleibt in der EU ein hohes Gut – auch im Zeitalter von KI und Big Data. Flexibilität und aufmerksame Beobachtung der Brüsseler Debatte sind nun der klügere Weg als voreilige Anpassungen.
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