Digital-Omnibus, Nachbesserungen

Digital-Omnibus: EU plant Nachbesserungen, Datenschützer schlagen Alarm

28.02.2026 - 19:09:35 | boerse-global.de

Die EU plant mit einem neuen Digital-Omnibus-Paket Bürokratie abzubauen, doch Datenschutzbehörden sehen eine Gefährdung zentraler Grundrechte und kritisieren die Pläne scharf.

Die EU-Kommission will ihre jüngsten Digitalgesetze nachschärfen – und stößt damit auf massive Kritik der europäischen Datenschutzbehörden. Diese warnen vor einer Aushöhlung der Grundrechte.

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Wenige Monate nach dem Inkrafttreten des Data Act plant Brüssel bereits Nachbesserungen. Das neue „Digital-Omnibus“-Paket soll Bürokratie abbauen und für mehr Rechtsklarheit sorgen. Doch der Vorstoß entzweit die europäische Digitalpolitik. Während die Wirtschaft auf Vereinfachung hofft, sehen Datenschützer fundamentale Prinzipien in Gefahr. Für Unternehmen bedeutet dies eine weitere Welle der Unsicherheit in einem bereits dichten regulatorischen Dschungel.

Worum es im neuen Paket geht

Das Paket zielt darauf ab, Schwachstellen in der jüngsten EU-Digitalgesetzgebung zu beheben. Ein Fokus liegt auf dem seit September 2025 geltenden Data Act. Dessen Regelungen zum verpflichtenden Datenaustausch hatten bei vielen Unternehmen die Sorge geweckt, Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum könnten preisgegeben werden. Die neuen Vorschläge wollen diesen Schutz nun präzisieren.

Zudem plant die Kommission, Verfahren zu vereinheitlichen – etwa bei der Meldung von Datenschutzvorfällen. Das Ziel: Der administrative Aufwand für Firmen, die sich mit DSGVO, AI Act und Data Act konfrontiert sehen, soll spürbar sinken. Ein berechtigtes Anliegen, finden Wirtschaftsverbände. Doch der Preis könnte hoch sein.

Datenschützer sehen Grundrechte in Gefahr

In einer scharfen gemeinsamen Stellungnahme warnt der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) vor den Plänen. Die Aufseher kritisieren vor allem eine geplante Änderung an der Definition von „personenbezogenen Daten“.

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Eine engere Auslegung dieses Schlüsselbegriffs hätte weitreichende Folgen. Weniger Daten würden unter den Schutz der DSGVO fallen. Das könnte es beispielsweise erschweren, umfassendes Werbe-Tracking im Internet wirksam zu begrenzen. Die Datenschützer betonen: Vereinfachungen bei Verfahren sind sinnvoll, doch Änderungen an den Kerndefinitionen stellen die Grundpfeiler des europäischen Datenschutzes infrage. Steht der Bürokratieabbau hier im Konflikt mit dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung?

Komplexes Regelwerk als Hintergrund

Die Debatte findet in einer angespannten Lage statt. Unternehmen in der gesamten EU kämpfen noch mit der Umsetzung des Data Act und des KI-Gesetzes (AI Act). Der Data Act regelt den Zugang zu Daten aus vernetzten Produkten neu. Der AI Act unterwirft KI-Systeme strengen, risikobasierten Auflagen.

Beide Verordnungen interagieren mit der DSGVO. Für Unternehmen entsteht so ein undurchdringliches Geflecht aus Pflichten. Kein Wunder also, dass der Ruf nach Vereinfachung laut wird. Doch die Lösung der Kommission scheint für die Hüter der Grundrechte das falsche Mittel zu sein.

Langer Weg bis zur finalen Regelung

Der Gesetzgebungsprozess für das „Digital-Omnibus“-Paket steht erst am Anfang. Die Konsultationsphase ist gerade beendet. Nun muss die EU-Kommission die teils massive Kritik auswerten und ihren Vorschlag überarbeiten.

Erst dann beginnen die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten. Ein langer Prozess mit ungewissem Ausgang steht bevor. Unternehmen sind gut beraten, die Entwicklungen genau zu verfolgen. Priorität hat jedoch weiterhin die Einhaltung der bereits geltenden Gesetze wie Data Act und DSGVO.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob die EU ihre Digitalgesetze praxistauglicher gestalten kann, ohne die hart erkämpften Datenschutzstandards zu opfern. Die Gratwanderung zwischen Wirtschaftsförderung und Grundrechtsschutz bleibt eine ihrer größten Herausforderungen.

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