Digital Omnibus: Brüssel rudert bei Datenschutz-Definition zurück
28.02.2026 - 21:18:18 | boerse-global.deEine mögliche Kehrtwende in Brüssel könnte deutschen Unternehmen Planungssicherheit geben. Der neueste Entwurf zum umfassenden Digitalgesetz streicht eine umstrittene Neudefinition.
Veröffentlicht: Samstag, 28. Februar 2026
Die Debatte um die Zukunft des europäischen Datenschutzes nimmt eine überraschende Wendung. Ein überarbeiteter Entwurf des sogenannten „Digital Omnibus“-Gesetzespakets, der dieser Redaktion vorliegt, enthält nicht länger eine heiß diskutierte Neudefinition für personenbezogene Daten. Diese Änderung, auf die sich die zypriotische EU-Ratspräsidentschaft offenbar zubewegt, würde die Spielregeln für die Compliance stabilisieren. Für Tausende Unternehmen in Deutschland wäre das eine Entlastung – doch die täglichen Herausforderungen der DSGVO bleiben.
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Warum die Definition so wichtig ist
Das „Digital Omnibus“-Paket sollte ursprünglich verschiedene EU-Digitalgesetze harmonisieren und Bürokratie abbauen. Der Teufel steckte im Detail: Die Kommission schlug eine neue, engere Definition für personenbezogene Daten vor. Datenschützer schlugen Alarm. Sie fürchteten eine Aushöhlung des seit 2018 etablierten, breiten Schutzniveaus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) warnten in einer gemeinsamen Stellungnahme erst vor wenigen Wochen vor Rechtsunsicherheit und einer Schwächung der Grundrechte. Die nun bekannte Streichung dieser Passage wertet die Branche als klares Signal: Brüssel hört auf die Bedenken der Aufsichtsbehörden.
Stabilität für Unternehmen, aber keine Entwarnung
Für die Praxis hieße ein Festhalten an der alten Definition vor allem eines: Stabilität. Unternehmen müssten ihre etablierten Compliance-Strukturen nicht grundlegend überdenken. Die aufwändige Neubewertung von Datenverarbeitungsprozesses entfiele. „Das wäre eine wichtige Planungssicherheit für die Wirtschaft“, kommentiert ein Berliner Rechtsanwalt für IT-Recht.
Doch Entwarnung ist das nicht. Die tägliche Umsetzung der DSGVO bleibt komplex. Eine europaweite Prüfung zum „Recht auf Löschung“ durch den EDSA, deren Ergebnisse die deutsche Datenschutzkonferenz (DSK) kürzlich veröffentlichte, zeigt massive Schwierigkeiten in der Praxis. Je nach Unternehmensgröße und Branche variieren die Lösungen stark.
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Diese Hürden bleiben auf der Agenda
Unabhängig von Brüssel kämpfen Firmen weiter mit zentralen Themen:
- Datenpannen: Die strikte 72-Stunden-Frist für die Meldung von Verstößen erfordert perfekt einstudierte Notfallpläne.
- Privacy by Design: Datenschutz von Anfang an in Produkte zu integrieren, bleibt eine anspruchsvolle Querschnittsaufgabe für Entwickler und Juristen.
- Künstliche Intelligenz: Besonders beim Training von KI-Modellen mit personenbezogenen Daten herrscht weiterhin rechtliche Unsicherheit. Die DSK fordert hier seit Langem klare Regeln.
Ausblick: Kontinuierlicher Prozess statt einmaliges Projekt
Die Dynamik um den „Digital Omnibus“ zeigt: Das europäische Datenschutzrecht ist kein statisches Gebilde, sondern entwickelt sich ständig weiter. Für Unternehmen bedeutet das, wachsam zu bleiben. Die Compliance ist kein abgeschlossenes Projekt, sondern ein Dauerlauf.
Prof. Dr. Tobias Keber, Vorsitzender der DSK und Landesdatenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg, begrüßt grundsätzlich die Harmonisierung von Gesetzen. Sie schaffe mehr Rechtssicherheit. Die Priorität der Unternehmen sollte nun darauf liegen, die bewährten Grundsätze der DSGVO konsequent umzusetzen und interne Prozesse regelmäßig zu schärfen. Nur so agieren sie in diesem dynamischen Umfeld rechtssicher.
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