DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Neues Regelwerk für Arbeitsschutz tritt in Kraft

18.01.2026 - 07:56:12

Die umfassende Reform der DGUV Vorschrift 2 führt eine neue Branchenklassifikation ein, erlaubt digitale Beratungen und erweitert Hilfen für Kleinbetriebe.

Ab heute gelten in Deutschland verschärfte und modernisierte Regeln für den betrieblichen Arbeitsschutz. Die umfassende Reform der DGUV Vorschrift 2 bringt eine neue Risikobewertung für Branchen, mehr Digitalisierung und erweiterte Hilfen für kleine Unternehmen. Ziel ist es, die Prävention am Arbeitsplatz effektiver zu gestalten.

Die aktualisierte Verordnung ersetzt die Fassung von 2011. Kern der Änderung ist eine überarbeitete Liste der Wirtschaftszweige, die sogenannte WZ-Liste. Sie teilt Unternehmen je nach Gefahrenpotenzial in drei Unterstützungsgruppen ein. Diese Einstufung ist entscheidend, denn sie legt fest, wie viele Stunden betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung pro Jahr und Mitarbeiter vorgeschrieben sind. Die Reform soll die Ressourcen zielgenauer verteilen.

Neue WZ-Liste: Diese Branchen sind jetzt anders eingestuft

Das Herzstück der Reform ist die novellierte Klassifikation der Wirtschaftszweige. Jedes Unternehmen wird einer von drei Gruppen zugeordnet: Gruppe I für Hochrisiko-Branchen, Gruppe II für mittleres und Gruppe III für geringes Risiko. Die Gruppenzugehörigkeit bestimmt die Berechnungsformel für die verbindlichen Betreuungszeiten.

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Bei der Überarbeitung wurden zahlreiche Branchen neu bewertet, um die heutige Wirtschaftsstruktur abzubilden. Neue Gewerbe kamen hinzu, bestehende wurden differenzierter betrachtet und veraltete Einträge gestrichen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt an, dass etwa 10 % aller Wirtschaftsuntergruppen eine andere Gruppe zugewiesen wurden. Betroffene Unternehmen müssen ihren WZ-Code überprüfen, denn eine neue Einstufung kann zu geänderten Pflichten und Investitionen führen.

Mehr Flexibilität: Digitale Sprechstunden und Hilfe für Kleinbetriebe

Neben der neuen Risikoeinstufung setzt das Reformpaket auf Modernisierung. Ein großer Schritt ist die offizielle Zulassung digitaler Beratungen. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen nun telefonische oder Video-Sprechstunden anbieten, sofern sie den Arbeitsplatz zuvor persönlich in Augenschein genommen haben. Bis zu einem Drittel der Grundbetreuung kann auf diesem Weg erfolgen – ein Gewinn an Effizienz, besonders für Betriebe in ländlichen Regionen.

Zudem profitieren kleine Unternehmen: Die Schwelle für vereinfachte Betreuungsmodelle wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Tausende zusätzliche Kleinbetriebe erhalten so Zugang zu handlicheren und oft kostenfreien Systemen, wie dem „Kompetenzzentren-Modell“ mancher Berufsgenossenschaften. Das Standard-Betreuungsmodell mit Berechnung individueller Einsatzzeiten gilt damit allgemein erst für Firmen mit mehr als 20 Mitarbeitern.

Strengere Qualitätsvorgaben und breiteres Fachkräfte-Potenzial

Zur praktischen Umsetzung hat die DGUV einen neuen Handlungsleitfaden (DGUV Regel 100-002) veröffentlicht. Unternehmen sind nun in der Pflicht: Sie müssen ihren korrekten WZ-Code ermitteln, den neuen Betreuungsbedarf berechnen und Verträge mit ihren Dienstleistern anpassen.

Gleichzeitig führt die Reform schärfere Qualitätskontrollen ein. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte müssen jährlich den Nachweis über fortlaufende Weiterbildung erbringen und diesen in ihren Berichten dokumentieren. Für Unternehmen im Standardmodell ist jetzt ein einheitlicher Mindestanteil von 20 Prozent für jede Berufsgruppe bei der Grundbetreuung vorgeschrieben. Das sichert einen ausgewogenen, interdisziplinären Ansatz.

Auch der Kreis potenzieller Sicherheitsfachkräfte wird erweitert. Künftig können nicht nur Ingenieure, sondern auch Absolventen aus Fächern wie Biologie, Chemie oder Organisationspsychologie die Qualifikation erwerben. Ein Schritt, der auf veränderte Arbeitsrisiken und den Fachkräftemangel reagiert.

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