DGUV Vorschrift 2: Mehr Digitalisierung und Flexibilität im Arbeitsschutz
07.04.2026 - 18:21:41 | boerse-global.de
Seit Jahresbeginn gilt in Deutschland eine reformierte Fassung der DGUV Vorschrift 2. Die Berufsgenossenschaften reagieren damit auf digitale Arbeitswelten und den Wunsch nach flexiblerer Betreuung. Ziel ist ein praxisnäherer und verständlicherer Arbeitsschutz.
Die Vorschrift konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz und regelt den Einsatz von Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die Grundprinzipien bleiben, doch kleine Unternehmen profitieren von Erleichterungen. Neue Spielräume gibt es auch bei der digitalen Beratung.
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Digitale Sprechstunde wird offiziell
Eine zentrale Neuerung ist die offizielle Verankerung digitaler Beratungsformen. Künftig darf ein Teil der Betreuung telefonisch oder online erfolgen. Das soll vor allem kleinen Betrieben, Filialisten oder Unternehmen in ländlichen Regionen helfen. Reisezeiten werden reduziert, der Zugang zu Expertise erleichtert.
Doch die persönliche Begehung bleibt Pflicht. Erst wenn die Experten die betrieblichen Verhältnisse vor Ort kennen, können digitale Tools zum Einsatz kommen. In der Grundbetreuung sind bis zu einem Drittel digitale Leistungen erlaubt. In begründeten Fällen darf dieser Anteil sogar auf 50 Prozent steigen.
Kleine Betriebe entlasten
Die Reform bringt höhere Schwellenwerte für die Betreuungsmodelle. Besonders betroffen sind Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten. Die Grenze für die vereinfachte Betreuung wurde von bisher 10 auf 20 Mitarbeiter angehoben.
Damit erhalten deutlich mehr Unternehmen Zugang zu alternativen Modellen wie dem Kompetenzzentrenmodell. Der bürokratische Aufwand für kleine Betriebe sinkt, ohne die Qualität der Betreuung zu gefährden. Wachsen Betriebe über die Grenze hinaus, wechseln sie in die umfassendere Regelbetreuung.
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Neue Experten und verpflichtende Fortbildung
Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) wurden erweitert. Neben klassischen Ingenieuren werden nun auch Absolventen weiterer Fächer zugelassen. Dazu zählen Arbeitspsychologie, Biologie, Chemie oder Ergonomie.
Unternehmen können so Experten gezielter für spezifische Gefährdungen einsetzen – etwa bei psychischen Belastungen. Zur Qualitätssicherung führt die Vorschrift eine Nachweispflicht für jährliche Fortbildungen ein. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte müssen ihr aktuelles Wissen belegen.
Was bedeutet das für die Praxis?
Unternehmen müssen jetzt eine Bestandsaufnahme machen. Da sich die Zuordnung der Wirtschaftszweige aktualisiert hat, sollte jeder Arbeitgeber prüfen: Ist mein Betrieb noch korrekt eingestuft?
Die stärkere Digitalisierung und neuen Qualifikationswege bieten Chancen für einen effizienteren Arbeitsschutz. Die Berufsgenossenschaften werden in den kommenden Monaten voraussichtlich verstärkt Informationsmaterial und Online-Rechner bereitstellen. Der Wechsel in die neue Betreuungsstruktur soll so möglichst reibungslos gelingen.
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