DGUV Vorschrift 2 macht digitales Verbandbuch zur Pflicht
03.01.2026 - 06:44:12Ab sofort müssen Unternehmen in Deutschland Erste-Hilfe-Leistungen digital dokumentieren. Die verschärfte DGUV Vorschrift 2 und der Druck der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) machen das klassische Papier-Verbandbuch zum Auslaufmodell.
Seit dem 1. Januar 2026 ist die überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Sie setzt klare Signale für die Digitalisierung des Arbeitsschutzes. Konkret erlaubt die Neuregelung nun, dass bis zur Hälfte der Grundbetreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit digital erfolgen kann. Diese Öffnung wirkt wie ein Dominoeffekt: Wer seine Sicherheitsprozesse modernisiert, kommt am digitalen Verbandbuch kaum noch vorbei.
Das offene Papierbuch verstößt gegen die DSGVO
Der Hauptgrund für das Ende der analogen Dokumentation liegt im Datenschutz. Das traditionelle Verbandbuch, oft im Erste-Hilfe-Kasten für alle einsehbar, steht seit langem in der Kritik. Es verstößt gegen Artikel 9 der DSGVO, der Gesundheitsdaten als besonders schützenswert einstuft. In einem gemeinsamen Buch kann jeder Mitarbeiter die Einträge seiner Kollegen – mit Namen, Verletzung und Behandlung – einsehen.
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Mit Beginn des Jahres 2026 ziehen die Aufsichtsbehörden spürbar nach. Digitale Lösungen, die den Zugriff durch rollenbasierte Berechtigungen beschränken, gelten nun als einzige verlässliche Methode für einen datenschutzkonformen und revisionssicheren Nachweis. Branchendienstleister wie Mittelstandsschutz betonen, dass digitale Tools für die Strategie „Arbeitsschutz 2026“ unverzichtbar sind.
Mehr Effizienz und bessere Datenqualität
Neben der Compliance überzeugen die praktischen Vorteile. Moderne digitale Meldeblöcke ermöglichen es Mitarbeitern, Verletzungen direkt nach dem Vorfall per Smartphone oder Terminal zu erfassen. Das bringt erhebliche Vorteile: Leserliche, zeitgestempelte und vollständige Einträge reduzieren Rückfragen der Berufsgenossenschaften bei späteren Schadensmeldungen.
Zudem lassen sich diese Systeme oft nahtlos mit Software für die elektronische Unfallanzeige verbinden. So wird die Meldung eines meldepflichtigen Unfalls an die Behörden automatisiert – ein großer Schritt zur Entbürokratisierung, den auch die Bundesregierung mit ihrer Digitalisierungsagenda vorantreibt.
Markt reagiert mit Angebotsschub
Der Markt für Arbeitsschutzsoftware hat auf die neue Rechtslage schnell reagiert. Anbieter digitaler Verbandbuch-Lösungen verzeichneten zum Jahreswechsel 2025/2026 einen starken Anstieg von Anfragen und Umsetzungen.
Experten prognostizieren, dass bis zum Ende des ersten Quartals 2026 die Mehrheit der mittleren und großen Unternehmen in Deutschland auf Papierlogbücher verzichten wird. Auch für kleine Betriebe wird der Umstieg einfacher, da die DGUV und verschiedene Branchenverbände Vorlagen und Leitfäden für die digitale Dokumentation bereitstellen.
Langfristig ebnet die Digitalisierung den Weg für präventive Sicherheitsanalysen. Durch zentralisierte Verletzungsdaten können Unternehmen Unfallschwerpunkte oder sich wiederholende Bagatellverletzungen frühzeitig identifizieren. So lassen sich gezielte Gegenmaßnahmen ergreifen, bevor es zu einem schwerwerten meldepflichtigen Unfall kommt.
Die Botschaft für deutsche Arbeitgeber ist damit klar: Die Ära des handschriftlichen Verbandbuchs geht zu Ende. Abgelöst wird sie durch sichere, effiziente und rechtssichere digitale Systeme.
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