DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Biologen und Chemiker können ab 2026 Fachkraft für Arbeitssicherheit werden

08.02.2026 - 08:22:12

Die reformierte DGUV Vorschrift 2 erweitert ab 2026 den Zugang zur Sifa-Qualifikation für Absolventen naturwissenschaftlicher Fächer und ermöglicht flexiblere, digitale Beratungsformen.

Ab dem 1. Januar 2026 öffnet sich der Zugang zur begehrten Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) für Naturwissenschaftler. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 erkennt künftig auch Abschlüsse in Biologie, Chemie und weiteren Fächern als Einstiegsqualifikation an. Ziel ist ein interdisziplinärerer Ansatz im betrieblichen Gesundheitsmanagement.

Deutschlands zentrale Regelung für den Arbeitsschutz wird grundlegend modernisiert. Der bisher obligatorische Ingenieurs- oder sicherheitstechnische Abschluss für angehende Sifas ist ab 2026 nicht mehr der einzige Weg. Stattdessen dürfen auch Hochschulabsolventen der Fächer Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin, Ergonomie, Arbeits- und Organisationspsychologie, Arbeitshygiene oder Arbeitswissenschaften die Qualifikation erwerben.

Hinter der Öffnung steht die Erkenntnis, dass Gefahren am modernen Arbeitsplatz über klassische mechanische Risiken hinausgehen. Unternehmen sollen gezielt Sicherheitsexperten mit passgenauer Fachkenntnis auswählen können. Eine Chemiefirma profitiert so von einem Sifa mit vertieftem Verständnis für Stoffhandhabung, ein Biotech-Unternehmen von einem Biologen für Biosicherheitsfragen.

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Flexiblere Beratung und digitale Dienste

Die erweiterte Zulassung ist Teil einer umfassenden Überarbeitung der Vorschrift, die den Einsatz von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften regelt. Eine weitere Neuerung betrifft die Beratung: Sie darf künftig teilweise telefonisch oder online erfolgen.

Voraussetzung ist, dass der Arzt oder die Fachkraft die betrieblichen Gegebenheiten bereits von Vor-Ort-Begehungen kennt. Dies soll besonders kleinen und mittleren Unternehmen schnelleren und flexibleren Support bieten. Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) will bis zu einem Drittel der Beratungszeit für Remote-Kontakte zulassen.

Zudem wird die fortlaufende Weiterbildung gestärkt. Ab 2026 müssen Betriebsärzte und Sifas ihre regelmäßigen Schulungen nachweisen und in den Jahresberichten dokumentieren. Das schafft mehr Transparenz für die Arbeitgeber.

Chance für Naturwissenschaftler und spezialisierte Betriebe

Die Reform eröffnet Naturwissenschaftlern einen neuen Karriereweg in einem stabilen, regulierten Tätigkeitsfeld. Für forschungsintensive Branchen wie Pharmazie, Biotechnologie oder Chemie bedeutet sie einen Gewinn an Expertise.

Der Wandel hin zu einer stärker risikoorientierten Sicherheitskultur wird unterstützt. Statt starrer Zeitvorgaben für Beratungen setzt der neue Rahmen auf eine dynamischere Betreuung, die sich an den tatsächlichen Gefährdungen orientiert. Arbeitsplätze mit spezifischen Risiken – etwa im Umgang mit biologischen Agenzien – erhalten so eine intensivere Betreuung. Zur praktischen Umsetzung erscheint eine neue DGUV Regel 100-002 mit Handlungsbeispielen.

Ausblick auf eine diversifizierte Sicherheitsbranche

Bis zum Inkrafttreten 2026 passen Ausbildungsträger ihre Sifa-Qualifikationsprogramme an die neuen akademischen Hintergründe an. Das seit 2019 eingeführte, kompetenzorientierte Sifa-3.0-Modell bietet dafür bereits den Rahmen.

Die Branche erwartet einen diversifizierteren und spezialisierteren Kreis von Sicherheitsfachkräften. Indem traditionelle Zugangshürden fallen, anerkennt die neue DGUV Vorschrift 2, dass umfassender Arbeitsschutz im 21. Jahrhundert Expertise aus vielen wissenschaftlichen Disziplinen braucht. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie Unternehmen diese neue Flexibilität für resilientere Gesundheitsschutz-Systeme nutzen.

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