DGUV Vorschrift 2: Betriebe müssen sich auf neue Arbeitsschutz-Regeln einstellen
16.01.2026 - 07:03:12Die umfassend modernisierten Regeln für den betrieblichen Arbeitsschutz treten jetzt in die heiße Phase. Seit Jahresbeginn gilt die reformierte DGUV Vorschrift 2, und deutschlandweit starten Beratungsinitiativen, um Unternehmen durch die Neuerungen zu führen. Der Fokus liegt auf mehr Flexibilität – vor allem für digitale Beratung und kleine Betriebe.
Digitalisierung erreicht den Arbeitsschutz
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Beratung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa). Sie dürfen nun bis zu einem Drittel ihrer Grundbetreuung digital durchführen, in Ausnahmefällen sogar die Hälfte. Diese IKT-Beratung soll lange Wege sparen und die Betreuung dezentraler oder mobiler Belegschaften erleichtern.
Doch die Digitalisierung hat Grenzen. Experten in den aktuellen Webinaren warnen: Eine digitale Beratung ist nur zulässig, wenn die Sicherheitsfachkraft zuvor einen persönlichen Eindruck der Betriebsstätte vor Ort gewonnen hat. „Die neue Regelung ermöglicht eine teilweise digitale Unterstützung ohne Qualitätseinbußen“, erklärt Wolfgang Laske, Präventionsleiter der BG Verkehr. Die Ressourcen könnten so effizienter genutzt werden.
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Entlastung für kleine und mittlere Unternehmen
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform bringt spürbare Erleichterungen für den Mittelstand. Die Schwelle für das Kompetenzzentrenmodell, auch „Alternative bedarfsorientierte Betreuung“ genannt, wurde angehoben. Statt bislang 10 dürfen nun Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten dieses flexiblere Modell wählen.
Diese Änderung soll bürokratische Hürden abbauen, ohne die Sicherheitsstandards zu senken. Unternehmer können mehr Eigenverantwortung für die Sicherheitsorganisation übernehmen, gestützt durch externe Expertennetzwerke statt starrer Pflichttermine. Branchenvertreter sehen darin einen wichtigen Schritt, um die Akzeptanz des Arbeitsschutzes in kleineren Firmen zu erhöhen.
Neue Wege für den Sicherheitsfachkräfte-Nachwuchs
Die reformierte Vorschrift öffnet den Beruf der Sicherheitsfachkraft für neue Qualifikationswege. Künftig können nicht nur Ingenieure und Techniker, sondern auch Absolventen naturwissenschaftlicher Fächer wie Biologie, Chemie oder Physik die Zusatzqualifikation erwerben. Ebenso sind Experten aus Psychologie und Ergonomie zugelassen.
Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) begrüßt diese Öffnung. Sie soll helfen, den chronischen Mangel an Sicherheitsfachkräften zu lindern. Durch die Integration von Wissen aus Bereichen wie der Arbeitspsychologie können moderne Herausforderungen wie psychische Belastungen oder ergonomische Gestaltung besser angegangen werden.
Strengere Dokumentationspflichten trotz mehr Flexibilität
Mehr Spielraum bedeutet nicht weniger Pflichten. Im Gegenteil: Die Dokumentationsanforderungen wurden verschärft. Die Jahresberichte von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften müssen nun einen Fortbildungsnachweis enthalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Beratung auf dem neuesten Stand von Technik und Arbeitsmedizin fußt.
Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wird dieser Nachweis ab 2028 zu einem verbindlichen Bestandteil des jährlichen Berichtszyklus. Schulungsanbieter wie die TÜV Rheinland Akademie raten Unternehmen bereits jetzt, die Fortbildungscompliance ihrer externen Dienstleister zu prüfen.
Praxistest hat begonnen
Mit den aktuellen Webinar-Reihen – wie dem „Frühstücks-Treff“ der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) – beginnt der Praxistest der Reform. Die einhellige Meinung unter Experten: Die Regeln bieten eine überfällige Modernisierung, erfordern aber aktives Management.
DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy sieht in den Änderungen einen Weg, Sicherheit und Gesundheit besser in den betrieblichen Alltag zu integrieren. Unternehmen sollten nun ihre bestehenden Sicherheitsverträge prüfen. Können sie die neuen digitalen Optionen nutzen? Profitieren sie von den angehobenen Schwellenwerten? Die Antworten darauf bestimmen den Arbeitsschutz im Jahr 2026.
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