DGUV streicht unnötige Transportbescheinigung für Ärzte
29.01.2026 - 01:54:12Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine überflüssige Bürokratie-Hürde für Ärzte abgeschafft. Seit dem 1. Januar 2026 entfällt die Pflicht, nach Arbeitsunfällen eine separate Bescheinigung über die Transportunfähigkeit von Patienten auszustellen. Der entsprechende Gebührenpunkt UV-GOÄ 144 wurde gestrichen. Diese Maßnahme soll Ärzte entlasten und ihnen mehr Zeit für die eigentliche Patientenversorgung geben.
Was die Änderung konkret bedeutet
Bislang konnten Ärzte für die Ausstellung einer „Bescheinigung über Transportunfähigkeit“ nach einem Arbeits- oder Wegeunfall den Punkt 144 der Gebührenordnung für Ärzte der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) abrechnen. Diese Praxis ist nun Geschichte. Analysen hatten ergeben, dass diese Bescheinigung weitgehend redundant ist. Die entscheidenden Informationen zum Gesundheitszustand und zur Transportfähigkeit eines Patienten werden bereits in anderen Standardberichten dokumentiert – insbesondere im Rahmen der notfallmedizinischen Erstversorgung.
Die Ständige Gebührenkommission, ein gemeinsames Gremium von Ärzten und Unfallversicherungsträgern, kam zu dem Schluss: Eine separate, abrechenbare Bescheinigung für diesen Zweck ist nicht mehr nötig. Die Streichung wurde Ende 2025 beschlossen und trat zum Jahreswechsel in Kraft.
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Gezielte Entbürokratisierung statt pauschaler Kürzungen
Die Abschaffung von UV-GOÄ 144 ist Teil der jährlichen Anpassungen der Gebührenordnung. Es handelt sich nicht um eine isolierte Kürzung, sondern um eine gezielte Überarbeitung des Abrechnungsprozesses. Während Punkt 144 gestrichen wurde, wurden andere Gebührenpositionen angepasst oder erweitert.
So wurde etwa der benachbarte Punkt UV-GOÄ 143 modifiziert. Er betrifft die Ausstellung anderer notwendiger Bescheinigungen, beispielsweise für das Verordnen von Krankengeld oder Physiotherapie. Seine Anwendungsbreite wurde ausgeweitet, um einen größeren Kreis administrativer Tätigkeiten abzudecken. Die Strategie ist klar: Bürokratie wird dort abgebaut, wo sie ineffizient ist, während Ärzte für andere notwendige Dokumentationen weiterhin angemessen vergütet werden.
Weniger Papier, mehr Effizienz: Die Folgen
Der Hauptnutzen liegt in der Vereinfachung für behandelnde Ärzte. Vor allem für die spezialisierten Durchgangsärzte entfällt ein überflüssiger Dokumentationsschritt. Medizinische Praxen können effizienter arbeiten, da sie keine doppelten Informationen mehr erfassen müssen.
Für die DGUV und ihre Träger bedeutet dies einen schlankeren Prozess bei der Bearbeitung von Unfallmeldungen. Für Arbeitgeber und verletzte Versicherte ändert sich praktisch nichts: Die Qualität der Versorgung und die Dokumentation bleiben gleich, nur der administrative Aufwand im Hintergrund schrumpft. Die Branche bewertet diesen Schritt durchweg positiv – als eine Maßnahme, die Ärzte unterstützt, ohne die Verfahrenssicherheit der Unfallversicherung zu gefährden.
Ein Mosaikstein im großen Bürokratieabbau
Diese konkrete Maßnahme der DGUV fügt sich in ein größeres politisches und wirtschaftliches Ziel ein: den Bürokratieabbau in Deutschland. Regierung und Verbände fordern seit langem, komplexe Vorschriften zu vereinfachen, die wirtschaftliches Handeln behindern und Fachkräfte belasten.
Indem die Unfallversicherung eine redundante Bescheinigungs-Pflicht identifiziert und streicht, leistet sie einen Beitrag zu dieser großen Aufgabe innerhalb des komplexen deutschen Sozialversicherungssystems. Beobachter betonen: Solche gezielten, kleinen Schritte sind entscheidend, um das System agiler und nutzerfreundlicher zu machen. Die hier angewandte Logik – Papierkram zu streichen, der keine neuen Informationen schafft – könnte zum Vorbild für die Überprüfung anderer Verwaltungsvorschriften im Gesundheits- und Sozialwesen werden.
Wohin geht die Reise?
Die jährlichen Updates der UV-GOÄ zeigen ein fortwährendes Bestreben von DGUV und Ärzteschaft, das System zu optimieren. Der erfolgreiche Abbau von UV-GOÄ 144 könnte die Ständige Gebührenkommission motivieren, weitere Vereinfachungspotenziale auszumachen.
Künftige Überarbeitungen werden sich voraussichtlich weiter darauf konzentrieren, den Verwaltungsaufwand für Ärzte zu reduzieren – bei gleichzeitiger Wahrung einer soliden Dokumentation für Versicherung und Recht. Parallel zum Vorantreiben der Digitalisierung im Gesundheitswesen dürften sich weitere Chancen ergeben, traditionellen Papierkram durch integrierte digitale Lösungen zu ersetzen. Das könnte in den kommenden Jahren zu noch spürbareren Effizienzgewinnen im gesamten System der gesetzlichen Unfallversicherung führen.
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