DGUV stärkt Selbstverwaltung – ASA vor neuen Herausforderungen
04.12.2025 - 23:29:13Die betriebliche Prävention durchläuft einen Wandel: Cannabis-Legalisierung, digitale Betreuungsmodelle und Psychologen als Sicherheitsfachkräfte stellen Arbeitsschutzausschüsse vor völlig neue Aufgaben. Die DGUV setzt heute ein klares Zeichen für mehr Praxisnähe.
Was bedeutet es für den betrieblichen Alltag, wenn plötzlich ein Psychologe die Gefährdungsbeurteilung leitet? Genau diese Frage beschäftigt derzeit deutsche Unternehmen. Denn zum Jahresende 2025 zeigt sich: Die reformierte DGUV Vorschrift 2 und die Cannabis-Teillegalisierung haben den Arbeitsschutz grundlegend verändert – und die Arbeitsschutzausschüsse stehen mittendrin.
„Die Selbstverwaltung bezieht klar Stellung – für eine gesetzliche Unfallversicherung, die jederzeit stark ist, für die Menschen da ist und ihnen Schutz und Sicherheit bietet”, betonte Bernhard Wagner, amtierender Vorsitzender der DGUV-Mitgliederversammlung, heute in Berlin. Der Spitzenverband der Berufsgenössenschaften und Unfallkassen bekräftigte damit seinen Kurs: Soziale Selbstverwaltung statt staatlicher Bevormundung.
Gefährdungsbeurteilungen müssen jetzt nicht nur technische Risiken, sondern auch psychische Belastungen und die Folgen der Cannabis-Teillegalisierung abdecken. Viele ASA-Mitglieder stehen bei der praktischen Umsetzung vor offenen Fragen – von Ablaufzeiten bis zu betriebsvereinbarungen. Ein kostenloses Paket mit geprüften Vorlagen, Checklisten und einem Leitfaden für rechtssichere GBU-Reports hilft SiFas, Betriebsräten und Sicherheitsverantwortlichen dabei, schnell und prüfungssicher Dokumente zu erstellen. Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen jetzt kostenlos herunterladen
Der heutige Beschluss greift zentrale Empfehlungen des Bundeswahlbeauftragten auf. Im Kern geht es darum, die ehrenamtliche Mitwirkung von Arbeitgebern und Versicherten in den Gremien zukunftsfest zu machen. Gabriele Axmann, alternierende Vorsitzende der Versammlung, machte deutlich: Nur eine ausgewogene Repräsentanz unterschiedlicher Branchen garantiere „wirksamen und praxistauglichen Arbeitsschutz”.
Für Arbeitsschutzausschüsse vor Ort ist dieses Bekenntnis entscheidend. Die DGUV wehrt sich gegen eine Verstaatlichung von Sicherheitsstandards. Stattdessen setzt sie auf branchenspezifische Lösungen, die von den Betroffenen selbst erarbeitet werden. Eine Flexibilität, die Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Betreuungsmodelle dringend brauchen.
Reform mit Wirkung: Digitale Sitzungen und neue Gesichter
Seit dem 1. April 2025 entfaltet die reformierte DGUV Vorschrift 2 ihre volle Wirkung. Die Arbeitsweise der Ausschüsse hat sich spürbar gewandelt. Zwei Neuerungen prägen die ASA-Sitzungen besonders:
Digitale Betreuung: Bis zu einem Drittel der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung darf nun digital erfolgen – in Ausnahmefällen sogar die Hälfte. ASA-Sitzungen finden heute oft hybrid statt. Begehungen werden digital vorbereitet. Ein Paradigmenwechsel.
Neue Kompetenzen: Die Öffnung der Qualifikation zur Fachkraft für Arbeitssicherheit für Naturwissenschaftler zeigt Wirkung. Besonders Psychologinnen und Psychologen, die nun als SiFas tätig sein können, bringen frischen Wind in die Ausschüsse.
„Die Erweiterung des SiFa-Spektrums auf psychologische Fachkräfte ist ein Gamechanger für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen”, bestätigen Experten. Gerade bei Suchtprävention und Stressmanagement schließt diese Reform eine Lücke, die lange klaffte.
Cannabis am Arbeitsplatz: Null-Toleranz trotz Legalisierung
Ein Thema dominiert die ASA-Sitzungen dieses Winters: Cannabis. Seit der Teillegalisierung im Frühjahr 2024 und dem THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Straßenverkehr stehen Unternehmen vor einer kniffligen Herausforderung. Wie trennt man Arbeitsrecht sauber vom Verkehrsrecht?
Der Arbeitsschutzausschuss muss die Gefährdungsbeurteilung anpassen. Die DGUV stellt klar: Der Grenzwert im Straßenverkehr ist kein Freibrief für den Arbeitsplatz. Gemäß § 15 der DGUV Vorschrift 1 dürfen sich Versicherte nicht in einen Zustand versetzen, der sie oder andere gefährdet.
Die neuen „Psychologen-SiFas” spielen hier eine Schlüsselrolle. Moderne Arbeitsschutzausschüsse entwickeln nun präventive Handlungskonzepte statt reiner Kontrollmechanismen:
- Interventionsleitfäden: Wie sprechen Führungskräfte Auffälligkeiten an, ohne pauschal zu verdächtigen?
- Betriebsvereinbarungen: Klare Regelungen zum Konsumverbot auf dem Betriebsgelände – arbeitsrechtlich wasserdicht.
- Aufklärung: Unterweisungen über verlängerte Abbauzeiten von THC und die Restwirkung am „Morgen danach”.
Weniger Papier, mehr Inhalt
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV hat zum 1. Januar 2025 die Arbeit des ASA zusätzlich erleichtert. Die Umstellung von der strengen Schriftform auf die Textform (§ 126b BGB) hat Dokumentationsprozesse verschlankt.
Nachweise über Unterweisungen oder ASA-Beschlüsse lassen sich nun rechtssicher digital archivieren. Per E-Mail oder Systemnachricht bestätigt – ohne eigenhändige Unterschrift auf Papier. Das beschleunigt die Abstimmung zwischen Betriebsärzten, SiFas und Arbeitgebern erheblich. Endlich mehr Zeit für die inhaltliche Arbeit.
Bildung im Fokus: DGUV Akademie startet 2026
Mit dem heutigen Beschluss hat die DGUV das Fundament für 2026 gelegt. Die Umbenennung des Instituts für Arbeit und Gesundheit (IAG) in DGUV Akademie zum 1. Januar 2026 unterstreicht den Fokus auf Qualifizierung.
Für Arbeitsschutzausschüsse bedeutet das: Die Fortbildungspflicht der Mitglieder rückt weiter in den Mittelpunkt. Doch mit den neuen digitalen Möglichkeiten und der gestärkten Selbstverwaltung haben die betrieblichen Akteure das Werkzeug in der Hand. Arbeitsschutz nicht als bürokratische Last, sondern als moderner Managementprozess – das ist die Vision für 2026.
Kein Wunder also, dass die betriebliche Prävention heute so lebendig diskutiert wird wie selten zuvor. Die Herausforderungen sind komplex. Doch die Instrumente, um sie zu meistern, waren noch nie so vielfältig.
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