DGUV, Vorsorge

DGUV setzt 2026 auf KI und digitale Vorsorge

10.02.2026 - 10:52:12

Die gesetzliche Unfallversicherung reformiert mit KI-Strategie und digitalen Betreuungsstunden den Arbeitsschutz. Neue Regeln reduzieren Bürokratie und passen sich neuen Technologien an.

Die Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung erreicht einen Wendepunkt. Künstliche Intelligenz und digitale Betreuung sollen den Arbeitsschutz in Deutschland grundlegend verändern.

Berlin – Das Jahr 2026 wird zum Schaltjahr für den betrieblichen Arbeitsschutz. Nachdem die reformierte DGUV Vorschrift 2 bereits im Januar in Kraft trat, positioniert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nun die Künstliche Intelligenz (KI) als zentrales Element ihrer Präventionsstrategie. In einer Stellungnahme vom 9. Februar skizzierte der Spitzenverband die Chancen und Herausforderungen des Technologieeinsatzes – und zementiert damit den digitalen Wandel der Branche.

KI wird zum Werkzeug für mehr Sicherheit

„Künstliche Intelligenz in der Prävention“ lautet der Titel des DGUV-Papiers, das eine strategische Neuausrichtung markiert. Die Botschaft ist klar: KI-Anwendungen sind keine Zukunftsmusik mehr, sondern unmittelbar einsetzbare Werkzeuge. Sie sollen helfen, Unfalldaten besser zu analysieren, Gefahren vorherzusagen und Sicherheitstrainings zu personalisieren.

Doch der Weg dorthin ist anspruchsvoll. Die DGUV pocht auf einen „menschenzentrierten Ansatz“. Algorithmisches Management dürfe menschliches Urteilsvermögen in sicherheitskritischen Situationen niemals ersetzen. Zu den größten Herausforderungen zählen die ethische Überwachung von Mitarbeiterverhalten und die Zuverlässigkeit automatisierter Gefahrenerkennung. Diese Ankündigung ist Teil der umfassenderen Digitalisierungsstrategie der Unfallversicherungsträger.

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Praxis-Update: So funktioniert digitale Betreuung jetzt

Während KI die Zukunft prägt, ist die Digitalisierung des Alltagsgeschäfts bereits in vollem Gange. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 macht es seit 1. Januar 2026 offiziell: Sicherheitsfachkräfte (Sifas) und Betriebsärzte dürfen einen Teil ihrer gesetzlichen Betreuungsstunden auch digital leisten.

Erstmals sind Tele-Konsultationen und digitale Begehungen unter bestimmten Voraussetzungen rechtssicher möglich. Voraussetzung ist jedoch eine persönliche Erstbegutachtung. Diese Flexibilisierung kommt besonders kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Betrieben mit verteilten Standorten entgegen.

Parallel wurden die Zugangsvoraussetzungen für den Sifa-Beruf modernisiert. Absolventen weiterer wissenschaftlicher Disziplinen wie Biologie, Chemie oder Arbeitspsychologie können nun in die Prävention einsteigen. Ein notwendiger Schritt, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Regelwerk im Wandel: Weniger Bürokratie, neue Gefahren

Der Februar brachte weitere Vereinfachungen. Die DGUV Vorschrift 15 zu elektromagnetischen Feldern wurde zum 1. Februar aufgehoben. Diese Deregulierung beseitigt Überschneidungen mit der staatlichen Arbeitsschutzverordnung und reduziert den bürokratischen Aufwand für Unternehmen.

Gleichzeitig passt die DGUV ihre Regeln neuen Technologien an. Am 5. Februar veröffentlichte sie die überarbeitete DGUV Information 205-022 mit dem Titel „Sicheres Löschen und Retten an Elektrofahrzeugen“. Angesichts steigender Zahlen von E-Autos und Hybridfahrzeugen liefert sie Feuerwehren und Rettungsdiensten taktisches Wissen für den Umgang mit Hochvoltbatteriebränden.

Branche begrüßt Flexibilität, mahnt Qualität an

Die Reaktionen der Wirtschaft fallen überwiegend positiv aus. Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) betont jedoch, dass Digitalisierung nicht zu niedrigeren Sicherheitsstandards führen dürfe. Der Verband fordert einen ganzheitlichen Ansatz, der Klimaschutz und Arbeitssicherheit verbindet.

Für die Unternehmen steht nun die Umsetzung der hybriden Betreuungsmodelle im Fokus. Verträge mit externen Dienstleistern müssen überprüft und angepasst werden. Juristen raten zu penibler Dokumentation: Digitale Konsultationen müssen genauso lückenlos protokolliert werden wie Vor-Ort-Termine, um bei Prüfungen konform zu sein.

Die nächsten Schritte: Voll digital bis 2028?

Die Entwicklungen des Frühjahrs 2026 sind Teil einer langfristigen Roadmap. Ein Meilenstein steht bereits fest: Ab dem 1. Januar 2028 wird die elektronische Unfallmeldung für Arbeitsunfälle verpflichtend. Die Übergangsfrist läuft.

Zudem wird die DGUV voraussichtlich weitere Regeln für KI in Sicherheitssystemen entwickeln. Künftige Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) könnten spezifische Vorgaben für KI-basierte Lösungen enthalten – etwa für Kollisionsvermeidung in Logistikzentren oder automatisierte Umweltüberwachung.

Die Verantwortung liegt nun bei den Arbeitgebern. Die Reformen bieten Werkzeuge für eine effizientere Präventionskultur. Sie verlangen Sicherheitsverantwortlichen und Führungskräften aber auch ein höheres Maß an digitaler Kompetenz ab.

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