DGUV-Barometer, Arbeitsunfälle

DGUV-Barometer: Weniger Arbeitsunfälle, aber Stürze bleiben größtes Risiko

26.03.2026 - 02:59:43 | boerse-global.de

Die Zahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle in Deutschland ist 2025 gesunken. Ein Gerichtsurteil bestätigt jedoch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auch bei Unfällen auf dem Weg zur Kaffeemaschine.

DGUV-Barometer: Weniger Arbeitsunfälle, aber Stürze bleiben größtes Risiko - Foto: über boerse-global.de
DGUV-Barometer: Weniger Arbeitsunfälle, aber Stürze bleiben größtes Risiko - Foto: über boerse-global.de

Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in Deutschland ist 2025 erneut gesunken. Doch gerade Stürze bleiben die größte Gefahr – und führen zu komplexen Rechtsfragen, wie ein aktuelles Urteil zum Kaffeholen zeigt.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat am Mittwoch ihr „Barometer Arbeitswelt 2026“ vorgelegt. Die vorläufigen Zahlen zeigen einen positiven Trend: Rund 730.600 meldepflichtige Arbeitsunfälle gab es 2025, etwa 24.000 weniger als im Vorjahr. Auch die Zahl der tödlichen Unfälle sank leicht auf 335. Die DGUV führt dies auf verbesserte Prävention und eine stärkere Sicherheitskultur in den Betrieben zurück.

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Doch der Teufel steckt im Detail. Denn für die Beschäftigten bleibt „Stolpern, Rutschen und Stürzen“ die mit Abstand größte Gefahrenquelle. 53 Prozent der Befragten sehen darin ein Risiko an ihrem eigenen Arbeitsplatz. Deutlich dahinter folgen Bedrohungen oder Gewalt (22 Prozent) und der Umgang mit Werkzeugen oder Maschinen (21 Prozent).

Ein nasser Boden und die Kaffeemaschine: Ein Urteil schafft Klarheit

Diese alltägliche Sturzgefahr bekommt vor dem Hintergrund einer wichtigen rechtlichen Entscheidung besondere Bedeutung. Das Bundessozialgericht (BSG) urteilte im September 2025, dass ein Sturz auf dem Weg zur Kaffeemaschine sehr wohl ein Arbeitsunfall sein kann.

Der konkrete Fall: Eine Verwaltungsangestellte rutschte in einem Steueramt auf einem frisch gewischten, nassen Boden im Sozialraum aus. Sie zog sich einen Wirbelbruch zu. Das Gericht erkannte den Unfall als versichert an. Warum? Zwar ist das Kaffeetrinken selbst eine private Tätigkeit. Der Weg dorthin spielt sich aber in einem vom Arbeitgeber bereitgestellten und organisierten Bereich ab. Der Arbeitgeber, der die Getränkeversorgung im Sozialraum einrichtet, trägt auch das Risiko für dessen Reinigung. Der nasse Boden stellte eine „besondere Betriebsgefahr“ dar.

„Die Prävention ist kein Add-on, sondern ein zentraler Bestandteil, damit Betriebe auch unter Druck funktionieren“, betont DGUV-Vorstand Dr. Stephan Fasshauer. Das Urteil unterstreicht diese Verantwortung. Es macht klar: Die reine Privatheit einer Tätigkeit entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Fürsorgepflicht, wenn sich ein Unfall in seinem betrieblichen Gefahrenbereich ereignet.

Betriebliche Fürsorgepflicht geht über den Schreibtisch hinaus

Die Kombination aus Statistik und Rechtsauslegung hat klare Konsequenzen für die Praxis. Die Verantwortung der Arbeitgeber für eine sichere Arbeitsumgebung endet nicht am Schreibtisch. Sie erstreckt sich auf Flure, Sozialräume und andere Gemeinschaftsbereiche, die Beschäftigte auch in Pausen nutzen.

Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung muss daher alle zugänglichen Bereiche einbeziehen. Regelmäßige Wartung, eindeutige Warnschilder bei temporären Gefahren – wie nassen Böden – und eine sichere Gestaltung von Gemeinschaftsflächen sind entscheidend. Für Personalabteilungen bedeutet das: Sicherheitstrainings müssen kontinuierlich sein und alle Bereiche des Arbeitsplatzes abdecken.

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Krisenvorsorge: Gut bei Cyberangriffen, schlecht bei Lieferkettenproblemen

Das DGUV-Barometer wirft auch einen Blick auf die Krisenresilienz der Unternehmen. Viele fühlen sich auf Pandemien, Brände oder Cyberangriffe gut vorbereitet. Deutlich seltener sind Pläne für Lieferkettenunterbrechungen, Naturkatastrophen oder längerfristige Stromausfälle vorhanden. Dies zeigt einen Nachholbedarf bei der ganzheitlichen Risikovorsorge.

Die Entwicklung der Unfallzahlen ist erfreulich. Doch solange Stürze das dominante Gefühl der Bedrohung am Arbeitsplatz bleiben, wird die rechtliche Grauzone um Pausenunfälle weiter für Diskussionen sorgen. Der Dialog zwischen statistischen Erkenntnissen der DGUV und der präzisen Auslegung durch die Gerichte bleibt für einen sicheren Arbeitsplatz unerlässlich.

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