DGUV, Leitfaden

DGUV aktualisiert Leitfaden für gesundes Büroklima

06.02.2026 - 16:34:12

Eine aktualisierte Handlungshilfe definiert klare Grenzwerte für Temperatur und Luftqualität in Arbeitsräumen. Unternehmen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen anpassen, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.

Eine überarbeitete Fassung der DGUV Information 215-510 setzt neue Standards für die Bewertung des Raumklimas in deutschen Büros. Die Handlungshilfe für Arbeitgeber reagiert auf die zunehmenden Hitzewellen und deren Auswirkungen auf Gesundheit und Produktivität.

Warum das Raumklima immer wichtiger wird

Die aktualisierte Publikation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vom 3. Februar 2026 kommt zur rechten Zeit. Der Klimawandel führt zu häufigeren Extremtemperaturen – eine Herausforderung für jeden Bürobetrieb. Die überarbeitete Information hilft vor allem kleinen und mittleren Unternehmen, die gesetzlichen Vorgaben praktisch umzusetzen und wirksame Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Denn die Folgen eines schlechten Raumklimas sind gravierend: Konzentrationsschwäche, Unwohlsein und eine erhöhte Fehlerquote belasten nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Unternehmensergebnisse. Die DGUV Information bietet nun aktualisierte Werkzeuge, um diese Risiken systematisch zu erkennen und zu minimieren.

Die vier Säulen eines gesunden Arbeitsumfelds

Das Raumklima wird durch vier physikalische Größen bestimmt: Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit und Wärmestrahlung. Die subjektive Wahrnehmung variiert zwar von Person zu Person, doch objektive Grenzwerte müssen eingehalten werden.

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Besonders kritisch ist anhaltende Zugluft – eine häufige Ursache für Beschwerden am Arbeitsplatz. Die aktuelle Handlungshilfe befähigt Unternehmen, solche Probleme frühzeitig zu identifizieren und gezielt gegenzusteuern.

Rechtliche Vorgaben: Was Arbeitgeber wissen müssen

Die DGUV Information interpretiert die verbindlichen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung. Konkret wird es bei der Raumtemperatur: Gemäß der Technischen Regel ASR A3.5 soll diese +26 °C nicht überschreiten.

Doch was passiert bei extremer Hitze? Hier greift ein dreistufiges Modell:
* Ab +30 °C Raumtemperatur müssen Arbeitgeber aktiv werden – durch Getränke, gelockerte Kleiderordnung oder Ventilatoren.
* Überschreitet die Temperatur +35 °C, ist der Raum ohne technische Maßnahmen wie Klimaanlagen oder Hitzepausen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.

Die aktualisierte DGUV Information liefert die praktischen Werkzeuge, um diese Situationen korrekt einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.

Das ändert sich mit der Februar-Aktualisierung

Die genauen Details der Überarbeitung werden noch bekannt gegeben. Klar ist jedoch: Zeitgleich wurde auch die DGUV Regel 115-401 „Branche Bürobetriebe“ angepasst. Das signalisiert eine umfassende Neubewertung der Anforderungen an moderne Büroarbeitsplätze.

Für Unternehmen bedeutet dies konkret: Die eigene Gefährdungsbeurteilung muss überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Themen wie richtige Lüftung, effektiver Sonnenschutz und der Umgang mit Extremtemperaturen dürften im Fokus stehen. Die Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit wird dabei empfohlen.

Investition in Klima ist Investition in die Zukunft

Ein optimales Raumklima lohnt sich doppelt: Gesunde Mitarbeiter sind leistungsfähiger und loyaler. In Zeiten des Fachkräftemangels wird die Arbeitsplatzqualität zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

Die aktualisierten Richtlinien sind keine einmalige Maßnahme. Angesichts von Klimawandel und digitalem Wandel werden Arbeitsschutzvorgaben dynamischer. Unternehmen tun gut daran, diese Entwicklungen aktiv zu verfolgen – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern als attraktive Arbeitgeber von morgen.

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