Deutschland, Sanktionsstrafrecht

Deutschland verschärft Sanktionsstrafrecht drastisch

11.02.2026 - 23:23:12

Eine Gesetzesnovelle stellt vorsätzliche Sanktionsverstöße nun als Straftat unter Strafe. Unternehmen müssen ihre Compliance-Systeme dringend anpassen, um Haftstrafen für Verantwortliche zu vermeiden.

Deutschland stellt zahlreiche Sanktionsverstöße jetzt als Straftat unter Strafe – mit bis zu fünf Jahren Haft. Die am 6. Februar in Kraft getretene Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes erhöht die Risiken für Unternehmen und Führungskräfte massiv. Die Reform setzt eine EU-Richtlinie um und macht robuste Compliance-Systeme zur Überlebensfrage für international agierende Firmen.

Von Geldbuße zu Gefängnis: Das ändert sich

Der Kern der Reform ist die Ausweitung der Strafbarkeit. Viele vorsätzliche Handlungen, die bisher nur als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet wurden, sind nun Straftaten. Das betrifft vor allem Verstöße gegen Transaktions- und Investitionsverbote, etwa im Finanzsektor. Die Freiheitsstrafe kann bis zu fünf Jahre betragen.

Auch im sensiblen Bereich der Dual-Use-Güter wird hart durchgegriffen. Künftig sind bereits leichtfertige Verstöße gegen Verbote strafbar und können mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Bisher galt dies nur in engen Ausnahmefällen. Zudem schließt das Gesetz Lücken: Verstöße gegen Melde- und Auskunftspflichten können bei Vorsatz nun ebenfalls als Straftat gelten.

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Hintergrund: Späte Umsetzung unter EU-Druck

Deutschland reagiert mit der Novelle auf die EU-Richtlinie 2024/1226. Diese soll europaweit einheitliche und schärfere Strafen für Sanktionsverstöße sicherstellen. Die ursprüngliche Umsetzungsfrist im Mai 2025 ließ die Bundesregierung verstreichen. Die EU-Kommission leitete daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Erst im Januar 2026 verabschiedete der Bundestag das Gesetz. Das Bundeswirtschaftsministerium betont, die Harmonisierung nütze auch deutschen Exporteuren. Sie schaffe gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU.

Folgen für Unternehmen: Compliance wird kritisch

Für die Wirtschaft bedeutet das neue Recht eine Zeitenwende. Die Schwelle zur Strafbarkeit ist deutlich gesenkt. Eine proaktive Überprüfung und Verschärfung der internen Compliance-Strukturen ist jetzt unverzichtbar.

Experten raten zu einer systematischen, risikobasierten Analyse der gesamten Wertschöpfungskette. Lückenlose Sanktionsprüfungen bei Kunden, Lieferanten und Partnern sind ebenso Pflicht wie klare Verantwortlichkeiten und eine lückenlose Dokumentation aller Prüfschritte. Nur so kann ein Unternehmen im Ernstfall die gebotene Sorgfalt nachweisen. Andernfalls drohen nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen für verantwortliche Mitarbeiter.

Ausblick: Schärfere Verfolgung erwartet

Die Strafrechtsverschärfung ergänzt frühere Reformen wie die Sanktionsdurchsetzungsgesetze, die Behörden wie die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) stärkten. Während diese die Ermittlungsbefugnisse ausbauten, zielt die neue Reform auf Abschreckung durch härtere Strafen.

Das Gesetz stellt zwar keinen allgemeinen Straftatbestand der Sanktionsumgehung auf. Doch die vorsätzliche Verschleierung von Vermögen Dritter wird explizit unter Strafe gestellt. Die Botschaft an die Wirtschaft ist klar: Die Einhaltung von EU-Sanktionen ist keine freiwillige politische Geste, sondern eine rechtliche Verpflichtung mit existenziellen Konsequenzen. Es wird erwartet, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte die neuen Möglichkeiten konsequent nutzen werden.

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