Deutschland, EU-Mindestlöhnen

Deutschland sichert sich Platz drei bei EU-Mindestlöhnen

26.02.2026 - 11:30:58 | boerse-global.de

Deutschland hält mit einem Bruttomindestlohn von 2.343 Euro den dritten Rang in der EU. Die jüngste Erhöhung erreicht die 60-Prozent-Marke des Medianlohns und betrifft über sechs Millionen Beschäftigte.

Deutschland gehört mit einem Bruttomindestlohn von 2.343 Euro weiter zur europäischen Spitzengruppe. Neue Eurostat-Daten für das erste Halbjahr 2026 bestätigen den dritten Rang hinter Luxemburg und Irland. Die jüngste Erhöhung auf 13,90 Euro pro Stunde zu Jahresbeginn wirkt sich auf Millionen Beschäftigte aus und befeuert die Debatte um Lohngerechtigkeit.

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Deutliches Nord-Süd-Gefälle in der EU

Die Statistik der europäischen Behörde offenbart erhebliche Unterschiede innerhalb der Union. Von den 27 Mitgliedstaaten haben 22 einen gesetzlichen Mindestlohn. An der Spitze steht Luxemburg mit 2.704 Euro monatlich, gefolgt von Irland (2.391 Euro) und Deutschland (2.343 Euro). Die großen Volkswirtschaften Niederlande (2.295 Euro), Belgien (2.112 Euro) und Frankreich (1.823 Euro) folgen mit Abstand.

Die niedrigsten Lohnuntergrenzen finden sich in Bulgarien (620 Euro), Lettland (780 Euro) und Rumänien (795 Euro). Der höchste Satz ist damit mehr als viermal so hoch wie der niedrigste. Fünf Länder, darunter Dänemark, Italien und Österreich, verzichten weiterhin auf einen flächendeckenden Mindestlohn.

Kaufkraft gleicht Unterschiede teilweise aus

Ein reiner Blick auf die Nominalbeträge täuscht. Die Lebenshaltungskosten sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Eurostat rechnet daher mit einem Kaufkraftstandard (KKS), um die reale Wertigkeit der Löhne zu vergleichen.

Unter diesem Gesichtspunkt schrumpft die Spanne deutlich: Der Faktor zwischen höchstem und niedrigstem Mindestlohn reduziert sich von 4,4 auf 2,4. Das bedeutet: In Ländern mit niedrigerem Preisniveau kann man sich für einen nominell geringeren Lohn oft mehr leisten. Deutschland bleibt aber auch in dieser Berechnung in der Spitzengruppe mit einem Wert von über 1.500 KKS.

Dynamik im Osten und politische Ziele

Besonders auffällig ist die Entwicklung in einigen mittel- und osteuropäischen Staaten. Länder wie Ungarn und Bulgarien verzeichneten im Vorjahresvergleich hohe prozentuale Steigerungen. Sie holen langsam auf.

Treiber dieser Entwicklung ist auch die EU-Mindestlohnrichtlinie. Sie empfiehlt den Mitgliedstaaten, eine Untergrenze von mindestens 60 Prozent des nationalen Medianlohns anzustreben. Genau diese Marke hat Deutschland mit der aktuellen Erhöhung erreicht. Die Bundesregierung betont, dass über sechs Millionen Menschen profitieren, besonders Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland.

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Nächste Erhöhung steht bereits fest

Die Position Deutschlands ist das Ergebnis einer klaren politischen Weichenstellung. Sie soll die Binnennachfrage stärken und für fairen Wettbewerb sorgen. Doch die Diskussion ist noch nicht beendet.

Bereits zum 1. Januar 2027 ist die nächste Anhebung auf 14,60 Euro pro Stunde beschlossen. Dieser Schritt wird Deutschlands Platz im oberen EU-Drittel voraussichtlich festigen. Parallel läuft die Debatte über die Stärkung der Tarifbindung weiter. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Staaten auch, die Tarifvertragsabdeckung zu erhöhen. Die Mindestlohnpolitik bleibt ein Kern-thema für Wirtschaft und Soziales in Europa.

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