Der chinesische Online-Händler Shein wehrt sich gegen den Vorwurf deutscher Verbraucherschützer, mit unzulässigen Geschäftspraktiken gegen EU-Recht zu verstoßen.
30.04.2024 - 18:27:04Modehändler Shein wehrt sich gegen Vorwürfe von Verbraucherschützern
Shein sei bestrebt, "allen seinen Kunden ein grösstmöglich sicheres, angenehmes und zuverlässiges Einkaufserlebnis zu bieten", teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. Der Online-Händler wies am Dienstag in Brüssel zudem darauf hin, dass noch nicht abschließend geklärt sei, ob Shein in die Kategorie "sehr große Online-Plattform" im Sinne des Digital Services Act der EU falle. Deshalb könne das EU-Gesetz noch nicht auf Shein angewendet werden.
Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) hatte die Plattform zuvor abgemahnt und das am Montag öffentlich gemacht. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstößt Shein gegen den Digital Services Act, der die manipulative Gestaltung von Online-Plattformen verbietet. Die Mängelliste umfasst mehrere Punkte: Der VZBV kreidet Shein beispielsweise an, dass, sobald eine Kundin oder ein Kunde die Website verlassen will, ein Pop-up-Fenster mit dem Inhalt "Du könntest jetzt Gutscheine erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst?" erscheint.