DAV, Arbeitszeiten

DAV fordert flexiblere Arbeitszeiten für Anwälte

06.02.2026 - 16:52:11

Der DAV verlangt ein Wochenarbeitszeit-Modell für angestellte Anwälte, da starre Ruhezeiten mit Mandantenpflichten kollidieren. Die verschärfte Zeiterfassungspflicht erhöht den Druck auf Kanzleien.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verlangt eine Sonderregelung im Arbeitszeitgesetz für angestellte Juristen. Hintergrund sind unvereinbare Pflichten: Mandanteninteressen versus starre Ruhezeiten.

Das Dilemma zwischen Gesetz und Berufsethos

Das aktuelle Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wird für Anwälte zum Problem. Es begrenzt die tägliche Arbeit auf acht Stunden und schreibt elf Stunden ununterbrochene Ruhe vor. Doch genau diese Regelungen kollidieren mit dem Berufsalltag. Ein angestellter Anwalt, der am nächsten Morgen um 8 Uhr vor Gericht muss, dürfte nach 21 Uhr eingehende Schriftsätze nicht mehr bearbeiten. Kurzfristige Fristen, nächtliche Hausdurchsuchungen oder lange Verhandlungen passen nicht in dieses starre Korsett. Die gesetzlichen Notfall-Regelungen greifen hier nicht, weil es sich um regelmäßige, branchentypische Situationen handelt.

Anzeige

Passend zum Thema Zeiterfassungspflicht – die jüngsten Urteile von EuGH und BAG zwingen Kanzleien zur lückenlosen Dokumentation und erhöhen das Risiko teurer Rechtsverstöße. Ein kostenloses E‑Book zeigt praxisnah, wie Sie die Arbeitszeiterfassung rechtssicher umsetzen: fertige Mustervorlagen für Stundenzettel, klare Regeln zu Pausen- und Ruhezeiten sowie praktische Umsetzungsschritte, die auch für Anwaltskanzleien funktionieren. Schützen Sie Ihre Kanzlei vor Bußgeldern und Unsicherheiten – Arbeitszeiterfassung jetzt kostenlos herunterladen

Die Lösung: Wochen- statt Tageskontingent

Als Ausweg schlägt der DAV ein Wochenarbeitszeit-Modell vor. Statt täglich acht Stunden könnte eine wöchentliche Obergrenze von beispielsweise 48 Stunden gelten. Das würde Flexibilität schaffen: In arbeitsintensiven Phasen könnte länger gearbeitet werden, in ruhigeren Zeiten erfolgt der Ausgleich. „Es geht nicht darum, den Gesundheitsschutz auszuhebeln“, betont der Verband. Vielmehr brauche es eine sachgerechte Lösung für die Besonderheiten freier Berufe. Diese Forderung deckt sich mit den allgemeinen Flexibilisierungsplänen der Bundesregierung.

Warum das Thema jetzt brennt

Der Druck auf die Kanzleien wächst massiv. Seit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts herrscht eine verschärfte Zeiterfassungspflicht. Jüngst bestätigte auch das Verwaltungsgericht Hamburg diese Pflicht explizit für Anwaltskanzleien. Verstöße können teuer werden. Damit ist das bisherige „Wegschauen“ bei 60-Stunden-Wochen vorbei. Die lückenlose Dokumentation macht Gesetzesverstöße unübersehbar und bringt das Geschäftsmodell vieler Großkanzleien, das auf hohe abrechenbare Stunden ausgelegt ist, in Bedrängnis.

Ein Testfall für die Zukunft der Arbeit

Die Debatte ist ein Musterbeispiel für den Konflikt zwischen alten Gesetzen und moderner Arbeitsrealität. Das Arbeitszeitgesetz stammt im Kern aus dem frühen 20. Jahrhundert. Passt es noch zu einer wissensbasierten Dienstleistungsgesellschaft? Die Politik hat den Reformwillen im Koalitionsvertrag verankert. Jetzt muss sie beweisen, ob sie eine Balance findet: zwischen dem Schutz der Arbeitnehmer vor Ausbeutung und der notwendigen Flexibilität für Berufe wie die Anwaltschaft. Ohne Anpassung bleibt die deutsche Anwaltschaft in einem rechtlichen Dilemma gefangen.

@ boerse-global.de