Dauerhaft, Mehrwertsteuer

Dauerhaft 7 Prozent: Mehrwertsteuer für Gastronomie-Essen sinkt zum Jahreswechsel

30.12.2025 - 12:51:12

Ab Neujahr gilt für Restaurant-Essen dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Das beendet eine zweijährige Phase mit 19 Prozent und soll Planungssicherheit bringen.

Berlin – Während sich Deutschland auf die Silvesterfeiern einstimmt, steht der Gastronomie eine historische Steuerreform bevor. Am 1. Januar 2026 tritt das Steueränderungsgesetz 2025 in Kraft. Es senkt die Mehrwertsteuer auf Speisen, die in Restaurants und Cafés verzehrt werden, dauerhaft auf 7 Prozent. Damit erfüllt die Ampel-Koalition ein zentrales Versprechen aus ihrem Vertrag. Für die Branche bedeutet dies das Ende eines langen Kampfes um steuerliche Gleichbehandlung.

Anders als die temporäre Senkung während der Corona-Pandemie ist die neue Regelung als strukturelle Dauerlösung angelegt. Seit dem Auslaufen der Übergangsregelung Ende 2023 mussten Gastronomen zwei Jahre lang den vollen Satz von 19 Prozent abführen – eine schwere Belastung in Zeiten hoher Energie- und Personalkosten.

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Die neue Gesetzeslage ist klar: Alle Speisen, die vor Ort verzehrt werden, werden künftig mit 7 Prozent besteuert. Damit sind sie steuerlich gleichgestellt mit Takeaway- und Lieferessen sowie Lebensmitteln im Einzelhandel. Getränke bleiben dagegen beim Standardsatz von 19 Prozent. Dieser gespaltene Steuersatz ist der Branche aus der Pandemiezeit bekannt, erfordert aber präzise Kassensysteme.

Rechtsexperten betonen den Wert der Verstetigung. Sie schaffe endlich die lang ersehnte Planungssicherheit. Laut Gesetzestext soll die Maßnahme die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Gastronomie stärken, regionale Wertschöpfungsketten unterstützen und dem „Wirtshaussterben“ im ländlichen Raum entgegenwirken.

Politisches Ziel erreicht: Von der Wahlkampf-Forderung zum Gesetz

Der Weg zur dauerhaften Senkung war ein zentrales Projekt der Ampel-Regierung. Die Forderung nach einer Rückkehr zum ermäßigten Satz stand prominent im Koalitionsvertrag. Der Gesetzgebungsprozess verlief im zweiten Halbjahr 2025 zügig. Nach der Verabschiedung im Bundestag gab der Bundesrat am 19. Dezember grünes Licht.

Die Zustimmung erfolgte trotz Bedenken einiger Bundesländer. Sie fürchten jährliche Steuerausfälle im niedrigen einstelligen Milliardenbereich. Befürworter argumentieren, die Kosten würden durch den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Verhinderung von Insolvenzen aufgewogen. Die Regierung sieht in der Reform eine „Anerkennung des gesellschaftlichen Werts öffentlicher Begegnungsorte“.

Branche atmet auf: „Ein Sieg für die Fairness“

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) begrüßt die Entscheidung als überfällige Korrektur eines Wettbewerbsnachteils. In den vergangenen zwei Jahren litten viele Betriebe unter der Doppelbelastung aus hohen Steuern und gestiegenen Kosten.

Die Steuerersparnis wird nach Branchenangaben jedoch zunächst eher der Stabilisierung der Betriebe dienen als sofortigen Preissenkungen für Gäste. Viele Gastronomen müssen Investitionsstau auflösen, Kredite bedienen und Löhne anpassen, um Personal zu finden. Langfristig soll der niedrigere Steuersatz jedoch Preissteigerungen dämpfen und das Essen gehen wieder attraktiver machen.

Besonders wichtig ist die Regelung für den ländlichen Raum. Familienbetriebe, die oft soziale Mittelpunkte sind, erhalten eine bessere Überlebenschance. Die dauerhafte Lösung ermöglicht langfristige Planung und Investitionen.

Umsetzung und Ausblick: Was ändert sich für Gäste?

Für die Betriebe steht nun die technische Umsetzung an. Kassensysteme müssen zum Jahreswechsel auf den neuen Steuersatz umgestellt werden. Für Verbraucher wird die Änderung am 1. Januar nicht sofort an allen Preisschildern sichtbar sein. Die hohen Betriebskosten bleiben bestehen. Der spürbarste Effekt wird wahrscheinlich eine Stabilisierung der Preise sein.

Die getrennte Besteuerung von Speisen (7 %) und Getränken (19 %) bringt zwar administrativen Aufwand mit sich. Doch die klaren gesetzlichen Definitionen im neuen Gesetz sollen Streit bei Steuerprüfungen minimieren. Entscheidend ist: Die 7 Prozent gelten für das Lebensmittel selbst – unabhängig vom Servicearbeitsaufwand.

Mit der dauerhaften Festlegung zieht Deutschland mit vielen europäischen Nachbarländern gleich, die den Tourismussektor seit langem durch ermäßigte Steuersätze fördern. Die Gastronomie startet mit einem spürbar leichteren Steuerruck ins neue Jahr. Ob die „Dauerlösung“ wirklich hält, was sie verspricht, wird sich zeigen.

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