Datenschutz-Wächter, Löschpflicht

Datenschutz-Wächter nehmen Löschpflicht ins Visier

20.02.2026 - 23:20:03 | boerse-global.de

Der europsche Datenschutz startet eine konzertierte Prüfaktion. Im Fokus steht das oft vernachlässigte ?Recht auf Vergessenwerden?. Diese gezielte Offensive markiert eine neue Phase der Aufsicht ? weg von allgemeinen Checks, hin zu konkreten Audits. Für Unternehmen in Deutschland und der EU bedeutet das: Die Grundprinzipien der DSGVO rücken wieder in den Mittelpunkt, begleitet von milliardenschweren Risiken.

Seit 2018 summieren sich die Bußgelder europäischer Aufsichtsbehörden bereits auf über 7,1 Milliarden Euro. Allein 2025 wurden rund 1,2 Milliarden Euro verhängt. Die neue Aktion des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) untersucht, wie effektiv Firmen Anträge von Bürgern auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten bearbeiten. Es geht nicht mehr um theoretische Compliance, sondern um gelebte Praxis.

Herzstück der Datenschutz-Grundverordnung sind sieben Prinzipien in Artikel 5. Die aktuelle Prüfung testet vor allem die Einhaltung von ?Speicherbegrenzung? und ?Datenminimierung?. Die vollständige Liste ist ein verbindlicher Rahmen für jede Datenverarbeitung:

  1. Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
  2. Zweckbindung
  3. Datenminimierung
  4. Richtigkeit
  5. Speicherbegrenzung
  6. Integrität und Vertraulichkeit
  7. Rechenschaftspflicht

Gerade die letzte ? die Rechenschaftspflicht ? ist der Dreh- und Angelpunkt. Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie alle Prinzipien einhalten. Die hohen Strafen gegen Tech-Giganten zeigen die Konsequenz der Behörden: Meta musste 1,2 Milliarden Euro für unrechtmäßige Datenübermittlungen in die USA zahlen, TikTok 530 Millionen Euro für ähnliche Verstöße.

Löschanträge: Die Theorie muss Praxis werden

Das ?Recht auf Löschung? ist ein direkt aus den Prinzipien abgeleitetes Bürgerrecht. Wenn der ursprüngliche Zweck der Datenerhebung entfällt oder Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, können Personen ihre Löschung verlangen. Die EDPB-Aktion signalisiert: Eine Datenschutzerklärung in der Fußzeile reicht nicht mehr aus.

Unternehmen benötigen nun robuste interne Prozesse, um solche Anträge zeitnah zu empfangen, zu prüfen und umzusetzen. Fehlt diese operative Umsetzung, wird es teuer. Die Aufseher prüfen gezielt, ob die Systeme im Alltag funktionieren.

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Divergierende Wege: EU, UK und die KI-Herausforderung

Während die EU die DSGVO verschärft durchsetzt, geht Großbritannien eigene Wege. Seit Anfang Februar 2026 gelten Teile des neuen Data (Use and Access) Act. Das UK-Recht bleibt DSGVO-basiert, entwickelt aber eigene Standards ? etwa bei internationalen Datenübermittlungen.

Gleichzeitig wächst der regulatorische Fokus auf neue Technologien. Die Anwendung der DSGVO-Prinzipien auf Künstliche Intelligenz ist ein heißes Thema. Behörden hinterfragen die Rechtmäßigkeit der Datennutzung für das Training von KI-Modellen und die Fairness automatisierter Entscheidungssysteme.

Gezielte Durchsetzung als neue Strategie

Die koordinierte Aktion zum Löschrecht markiert einen strategischen Wandel. Statt breiter Prüfungen starten die Aufseher nun fokussierte Kampagnen zu einzelnen Rechten. Dies ermöglicht es, Ressourcen zu bündeln und die Umsetzung branchen- und länderübergreifend zu untersuchen.

Für Unternehmen heißt das: Sie müssen ihre Hausaufgaben machen. Proaktive Überprüfungen der Prozesse für Betroffenenanfragen, insbesondere zur Löschung, sind dringend geboten. Nur wenn technische Systeme und Mitarbeiterschulung den DSGVO-Grundsätzen entsprechen, lässt sich das Risiko hoher Strafen in dieser neuen Ära gezielter Durchsetzung wirksam minimieren. Die Schonfrist ist endgültig vorbei.

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