Click-AU: Digitaler Krankenschein kann Job kosten
05.01.2026 - 09:54:12Eine rein digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Arztkontakt rechtfertigt die fristlose Kündigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm in einem Grundsatzurteil entsetzt.
Der Fall, der als Präzedenzfall für 2026 gilt, betraf einen IT-Berater. Er reichte im August 2024 eine AU für fünf Tage ein, die er über ein Online-Portal erworben hatte. Statt eines Arztbesuchs oder einer Videosprechstunde füllte er lediglich einen Symptom-Fragebogen aus. Das Gericht wertete dieses Dokument als rechtlich wertlos. Der Arbeitgeber erkannte die Fälschung – unter anderem am Fehlen des elektronischen Nachweises im System der Krankenkasse – und kündigte fristlos.
Gericht sieht arglistige Täuschung
Die Richter stellten klar: Das Vorlegen eines solchen „Fragebogen-Scheins“ stellt einen schwerwiegenden Vertragsbruch dar. Es handele sich um eine arglistige Täuschung des Arbeitgebers, der vorgegaukelt werde, ein Mediziner habe den Gesundheitszustand geprüft.
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Die Kernpunkte des Urteils (Az. 14 SLa 145/25):
* Kein Beweiswert: Ein rein digital generiertes Formular hat nicht den hohen Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung. Es belegt die Arbeitsunfähigkeit nicht, da keine Untersuchung stattfand.
* Zerstörtes Vertrauensverhältnis: Die Täuschung zerstört die für das Arbeitsverhältnis nötige Vertrauensbasis.
* Keine Abmahnung nötig: Wegen der Schwere des Verstoßes ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich. Ein Arbeitgeber muss das Einreichen eines nicht-arztbasierten „medizinischen“ Dokuments nicht hinnehmen.
Was ist erlaubt? Der Unterschied zwischen Telemedizin und „Fake-AU“
Erlaubt: Video- und Telefonsprechstunden
Seit Dezember 2023 sind telefonische und videogestützte Krankschreibungen fester Bestandteil der Regelversorgung. Bescheinigungen nach einer Videosprechstunde oder einer umfassenden telefonischen Anamnese bei einem anerkannten Arzt – idealerweise dem Hausarzt – sind voll gültig. Hier liegt eine persönliche Begutachtung vor.
Verboten: Reine Fragebogen-Portale
Die Gefahr geht von kommerziellen Anbietern aus, die Bescheinigungen ausschließlich gegen Texteingabe verkaufen. Oft werben sie mit „AU in 5 Minuten ohne Anruf“. Nach aktueller Rechtslage sind diese Dokumente keine gültigen Krankschreibungen. Nutzer riskieren nicht nur den Verlust des Lohnanspruchs, sondern auch ihren Arbeitsplatz.
Klare Signale für Personalabteilungen
Das Urteil gibt Personalverantwortlichen und Rechtsabteilungen klare Handlungssicherheit. Arbeitgeber können verdächtige Bescheinigungen, insbesondere solche ohne elektronischen Nachweis (eAU) oder von bekannten „Schein-Mühlen“, nun konsequenter anfechten.
Marktbeobachter gehen davon aus, dass dies die Ausbreitung unregulierter Online-Portale eindämmen könnte, die in der Pandemie boomten. Für die seriöse Telemedizin-Branche unterstreicht das Urteil die Notwendigkeit hoher Qualitätsstandards.
Die Empfehlung von Arbeitsrechtlern ist zum Start des Arbeitsjahres 2026 eindeutig: Bei Krankheit muss der Kontakt zum Arzt stehen – ob in der Praxis, per Video oder Telefon. Der reine „Klick-Schein“ ist ein Risiko, vor dem die Gerichte eindringlich warnen.
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