CDU-Vorstoß zu Teilzeit löst heftige Debatte aus
26.01.2026 - 19:54:12Ein Vorschlag aus der CDU-Wirtschaftsvereinigung MIT, den allgemeinen Rechtsanspruch auf Teilzeit zu kippen, stößt auf massive Kritik. Gewerkschaften und Ökonomen warnen vor den Folgen für Millionen Beschäftigte, vor allem Frauen.
Veröffentlicht: Montag, 26. Januar 2026
Die Forderung ist klar: Der gesetzliche Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung soll nur noch für „besondere Gründe“ wie Kindererziehung oder Pflege gelten. Alle anderen Anträge – pauschal als „Lifestyle-Teilzeit“ etikettiert – wären wieder reine Gnade des Chefs. Doch dieser Vorstoß der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) in der CDU trifft den Nerv einer gesellschaftlichen Realität. In Deutschland sind Millionen, überwiegend Frauen, auf Teilzeit angewiesen, um unbezahlte Sorgearbeit zu leisten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und Wirtschaftsforscher wie DIW-Präsident Marcel Fratzscher laufen Sturm.
Warum der aktuelle Rechtsanspruch stark ist
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern ein starkes Instrument an die Hand. Der Arbeitgeber kann einen Antrag auf weniger Stunden nur aus zwingenden „betrieblichen Gründen“ ablehnen. Die Hürde ist hoch: Pauschale Behauptungen reichen vor Gericht nicht aus. Der Chef muss detailliert darlegen, warum die Aufgaben nicht anders organisiert werden können. Die Beweislast liegt bei ihm. Diese Regelung hat sich als starker Schutzschild für Beschäftigte erwährt, die Familie und Beruf unter einen Hut bringen müssen.
Der Betriebsrat als entscheidender Player
Hier kommt die betriebliche Mitbestimmung ins Spiel. Der Betriebsrat entscheidet zwar nicht über Einzelanträge, hat aber weitreichende Rechte. Er wacht über die Einhaltung des Gesetzes und hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Verteilung der Arbeitszeiten. Weist ein Arbeitgeber Anträge wiederholt mit fadenscheinigen Begründungen ab, kann der Betriebsrat einschreiten und auf gesetzeskonforme Lösungen pochen. Die Gerichte stärken diese Position sogar: Betriebsräte dürfen die Zustimmung zu Neueinstellungen verweigern, wenn das Unternehmen gleichzeitig die Aufstockungswünsche seiner Teilzeitkräfte systematisch blockiert.
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„Lifestyle-Teilzeit“ – ein realitätsfernes Schlagwort
Die von der MIT lancierte Debatte geht an der Lebenswirklichkeit vorbei, kritisieren Gewerkschaften. Eine Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit zeigt: Für 57 Prozent der teilzeitbeschäftigten Frauen ist Kinderbetreuung der Hauptgrund, für weitere 19 Prozent die Pflege von Angehörigen. „Es mangelt an Kita-Plätzen, an Pflegeinfrastruktur und an einer fairen Verteilung der Care-Arbeit“, so die Kritik. Den Rechtsanspruch einzuschränken, stelle Betroffene unter Generalverdacht und ignoriere die strukturellen Probleme. Es geht also selten um Lifestyle, sondern oft um pure Notwendigkeit.
Wirtschaft warnt vor Bumerang-Effekt
Auch ökonomisch hält der Vorstoß einer Prüfung nicht stand. DIW-Chef Fratzscher warnt vor einem Bumerang-Effekt im Fachkräftemangel: „Viele würden sich im schlimmsten Fall ganz vom Arbeitsmarkt zurückziehen, wenn man ihnen diese Flexibilität nimmt.“ Statt das Problem zu lösen, würde es so verschärft. Die Debatte offenbart einen grundsätzlichen Konflikt: Wird Teilzeit als wirtschaftliches Hemmnis oder als unverzichtbare Säule für die Organisation unserer Gesellschaft gesehen?
Weichenstellung für die Zukunft der Arbeit
Die Diskussion gipfelt voraussichtlich auf dem nächsten CDU-Bundesparteitag. Unabhängig vom Ausgang wirft sie eine Kernfrage auf: Wie schaffen wir eine Arbeitswelt, die betriebliche Erfordernisse und die Care-Bedürfnisse der Beschäftigten unter einen Hut bringt? Die Lösung liegt für Gewerkschaften nicht in weniger Rechten, sondern in mehr Infrastruktur – und in der Stärkung der Betriebsräte. Sie werden auch künftig entscheidend sein, um faire Modelle auszuhandeln und sicherzustellen, dass Absagen auf Fakten basieren, nicht auf Vorurteilen.


