CBAM-Portal, Zollverwaltung

CBAM-Portal: Deutsche Zollverwaltung verschärft Zugangssicherheit

10.02.2026 - 20:45:12

Importeure müssen sich ab dem 26. Februar 2026 mit höherer Sicherheitsstufe im EU-Zollportal anmelden. Die Pflicht zur Zwei-Faktor-Authentifizierung betrifft alle CBAM-pflichtigen Unternehmen.

Ab 26. Februar 2026 müssen sich Importeure mit höherer Vertrauensstufe beim EU-Zollportal anmelden. Die Maßnahme betrifft alle Unternehmen, die unter den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU fallen und soll sensible Unternehmensdaten besser schützen. Die bisherige Anmeldung per E-Mail und Passwort reicht dann nicht mehr aus.

Zwei-Faktor-Authentifizierung wird Pflicht

Die deutsche Zollverwaltung stellt die Zugänge zum „EU-Trader-Portal und CBAM-Portal“ auf eine höhere Sicherheitsstufe um. Konkret bedeutet das: Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung wird verpflichtend. Betroffene Unternehmen haben zwei Hauptoptionen.

Sie können ihr bestehendes ELSTER-Organisationszertifikat im Portal hinterlegen. Alternativ ist ein eIDAS-konformes Signaturzertifikat in Kombination mit der „Zoll-Ident App“ möglich. Nutzer der zweiten Variante müssen ihr altes Geschäftskundenkonto nach einer Datensicherung löschen und sich neu registrieren.

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Digitalisierung treibt Sicherheitsanforderungen

Hintergrund der Verschärfung ist die fortschreitende Digitalisierung der Zollprozesse. Mit dem Start der CBAM-Regelphase am 1. Januar 2026 gewinnt der Schutz von Emissions- und Unternehmensdaten weiter an Bedeutung. Die EU und nationale Behörden wie die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) bauen eine komplexe IT-Infrastruktur auf.

Die neue Sicherheitsstufe soll Manipulationen vorbeugen und die Vertraulichkeit wahren. Sie ist auch für den Zugang zum Import Control System 2 (ICS2) relevant. Die Harmonisierung der Standards stärkt die digitale Sicherheit im europäischen Binnenmarkt.

Handlungsbedarf für Importeure

Betroffene Unternehmen sollten umgehend handeln. Wer bereits ein ELSTER-Zertifikat besitzt, muss prüfen, ob es im Zollportal hinterlegt ist. Firmen ohne ELSTER-Zugang müssen sich um ein eIDAS-Zertifikat kümmern und die nötigen Vorlaufzeiten einplanen.

Die Zollverwaltung warnt vor Verzögerungen. Nur wer rechtzeitig umstellt, kann weiterhin auf das Portal zugreifen und seine CBAM-Meldepflichten fristgerecht erfüllen. Bei Problemen steht der Service Desk des Zolls als Ansprechpartner bereit.

Fundament für die anspruchsvolle Regelphase

Die Sicherheitsaufrüstung fällt in eine entscheidende Phase. Seit 2026 müssen Importeure nicht nur berichten, sondern auch CBAM-Zertifikate für die Emissionen ihrer Waren erwerben und abgeben. Um überhaupt CBAM-Waren einführen zu dürfen, ist eine Registrierung als „zugelassener CBAM-Anmelder“ bei der DEHSt nötig.

Dieser Antrag läuft über das neue CBAM-Register, das parallel zum Übergangsregister zugänglich ist. Die aktuelle Sicherheitsumstellung ist somit eine grundlegende Voraussetzung für die Prozesse der kommenden Jahre. Sie zeigt: Die EU treibt die Umsetzung ihres Klimainstruments mit technischer Sorgfalt voran.

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