CBAM: Europas CO2-Grenzausgleich startet mit voller Härte
12.01.2026 - 10:16:12Ab heute müssen Importeure von Stahl, Aluminium und Dünger eine spezielle Zulassung vorweisen – sonst bleiben ihre Waren an der EU-Grenze stehen. Die Übergangsfrist für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist beendet, die definitive Phase hat begonnen. Das bedeutet neue Kosten und Bürokratie für den Handel mit der EU.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt das verschärfte Regime. Die erste Woche der vollständigen Umsetzung hat bereits diplomatische Verwerfungen und neue Schutzklauseln für die Landwirtschaft ausgelöst. Für Unternehmen ist die „Zulassungspflicht“ nun Realität.
Die neue Lizenz zum Handeln: Die Zulassungspflicht
Während der Übergangsphase mussten Unternehmen lediglich die Emissionen ihrer importierten Waren melden. Diese „Lernphase“ ist vorbei. Seit Jahresbeginn gilt: Wer jährlich mehr als 50 Tonnen der erfassten Güter in die EU einführt, muss ein „zugelassener CBAM-Erklärungspflichtiger“ sein. Ohne diesen Status ist der Import blockiert.
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Zollbehörden in allen 27 Mitgliedstaaten setzen die Verordnung (EU) 2023/956 nun mit voller Härte durch. Große Konzerne haben ihre Zulassungen meist schon Ende 2025 beantragt. Für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hingegen wird es eng. Das im März 2025 gestartete „Authorisation Management Module“ (AMM) ist mit Last-Minute-Anträgen überlastet, was zu Verzögerungen führen kann.
Rechtsexperten betonen die Absolute dieser Pflicht. „Es geht nicht darum, eine Strafe zu zahlen“, erklärt eine Anwältin für EU-Handelsrecht. „Ohne Zulassung ist der Import rechtlich unmöglich.“ Das Ziel ist klar: Jede Tonne CO2, die in den EU-Markt gelangt, soll erfasst und schließlich über den Kauf von CBAM-Zertifikaten bezahlt werden.
Notbremse für Dünger: Schutz vor Preis-Schocks
Unter massivem politischem Druck hat die EU-Kommission reagiert. Am vergangenen Donnerstag veröffentlichte sie Leitlinien zu einer neu eingerichteten „Notbremse“. Hintergrund sind massive Bedenken der Agrarminister: Die CBAM-Kosten für importierte Düngemittel könnten die Lebensmittelpreise in die Höhe treiben.
Die Leitlinien klären, unter welchen Bedingungen die Kommission die CBAM-Pflichten für bestimmte Güter vorübergehend aussetzen kann – nämlich bei „ernsten und unvorhergesehenen“ Marktstörungen. Dünger bleibt zwar im Geltungsbereich, doch die neue Klausel bietet ein Sicherheitsventil.
Laut Berichten von S&P Global signalisierte die Kommission zudem Offenheit für eine zeitweilige Zollsenkung bei bestimmten Düngemitteln. Das wäre ein direkter Zugeständnis an Frankreich und Italien, die vor explodierenden Kosten in der landwirtschaftlichen Lieferkette gewarnt hatten.
Analysten sehen in der Notbremse eine pragmatische Anpassung. „Brüssel versucht, die politische Unterstützung für die Klimapolitik zu erhalten, ohne eine von Lebensmittelinflation getriebene Kostenkrise zu riskieren“, so ein Marktbeobachter.
Diplomatischer Gegenwind: Indien und USA kritisieren CBAM
Die geopolitische Sprengkraft des Mechanismus zeigte sich vergangene Woche deutlich. Der indische Handelsminister Piyush Goyal war zu „schwierigen“ Gesprächen über das EU-Indien-Freihandelsabkommen in Brüssel. Der CBAM war ein zentraler Streitpunkt. Indien, ein großer Exporteur von Stahl und Aluminium in die EU, sieht darin eine protektionistische Handelsbarriere. Ob Ausnahmen vereinbart wurden, ist noch unklar.
Gleichzeitig eskalieren die Spannungen mit den USA. Die US-Regierung kritisiert die CO2-Grenzabgaben erneut als „handelsbeschränkende einseitige Maßnahmen“. Besonderer Ärgerpunkt: der bürokratische Aufwand für amerikanische Exporteure und die fehlende gegenseitige Anerkennung US-amerikanischer Klimapolitik, die keinen direkten CO2-Preis kennt.
Die „umständliche“ Natur des Systems – eine Kritik, die sogar einige EU-Beamte im Dezember äußerten – sorgt auch bei anderen Partnern wie China, Brasilien und Südafrika für Reibung. Die EU besteht auf ihrer eigenen Methode zur Emissionsverifizierung.
Die Kosten kommen: Der Preis für CO2
Die finanzielle Realität des CBAM nimmt Gestalt an. Importeure müssen nicht nur Emissionen deklarieren, sondern auch CBAM-Zertifikate kaufen. Deren Preis orientiert sich am wöchentlichen Durchschnittspreis für Verschmutzungsrechte im EU-Emissionshandel (ETS).
Im ersten Quartal 2026 pendelt der ETS-Preis zwischen 70 und 100 Euro pro Tonne CO2. Für Importeure von Zement oder Stahl wird das zu einer erheblichen neuen Kostenposition. Die volle Abgabe wird zwar erst fällig, wenn die kostenlose Zuteilung von ETS-Zertifikaten bis 2034 vollständig ausläuft. Die bürokratischen Kosten der Compliance sind jedoch sofort da.
Unternehmen müssen die Zertifikate für ihre 2026 importierten Waren bis zum 30. September 2027 abgeben. Dieser Zahlungsaufschub verschafft Luft bei der Liquidität, doch die Verbindlichkeit wächst täglich. Finanzanalysten warnen vor einem bösen Erwachen für Unternehmen, die nicht gegen steigende CO2-Preise hedgen.
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