CBAM, CO-Grenzausgleichspreis

CBAM: EU veröffentlicht ersten CO?-Grenzausgleichspreis im April

11.03.2026 - 03:00:24 | boerse-global.de

Die EU veröffentlicht am 7. April 2026 den ersten Quartalspreis für CO?-Importzertifikate. Größere Importeure müssen sich bis Ende März registrieren, während ein Schwellenwert von 50 Tonnen viele Unternehmen entlastet.

CBAM: EU veröffentlicht ersten CO?-Grenzausgleichspreis im April - Foto: über boerse-global.de
CBAM: EU veröffentlicht ersten CO?-Grenzausgleichspreis im April - Foto: über boerse-global.de

Die Europäische Kommission wird am 7. April 2026 den ersten offiziellen Quartalspreis für Zertifikate des CO?-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) bekanntgeben. Damit tritt das Instrument nach einer zweijährigen Übergangsphase in seine entscheidende finanzielle Phase ein und verändert den Import kohlenstoffintensiver Waren grundlegend. Gleichzeitig müssen sich Unternehmen auf eine strikte Frist einstellen.

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Vom Berichtspflichtigen zum Zahler

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das definitive CBAM-Regime. Importeure sind nicht länger nur zu Meldungen verpflichtet, sondern müssen nun auch die finanziellen Lasten des Klimainstruments tragen. Der erste Quartalspreis, der in der ersten Aprilwoche berechnet und am 7. April veröffentlicht wird, orientiert sich am durchschnittlichen Auktionspreis des EU-Emissionshandels (ETS). So soll sichergestellt werden, dass ausländische Produkte die gleichen CO?-Kosten tragen wie europäische.

Die Preise für 2026 werden quartalsweise am 7. April, 6. Juli, 5. Oktober und 4. Januar 2027 veröffentlicht. Bezahlen müssen die Importeure die Zertifikate allerdings erst im Februar 2027 – und zwar rückwirkend für die Emissionen ihrer Importe des gesamten Jahres 2026. Ab 2027 will die Kommission dann von der Quartals- auf eine dynamischere Wochenpreisbildung umstellen.

Erleichterungen für die Wirtschaft

Als Reaktion auf Kritik an zu viel Bürokratie hat die EU mit dem „Omnibus I“-Paket spürbare Erleichterungen geschaffen. Die wichtigste: Ein Schwellenwert von 50 Tonnen. Importeure, die jährlich nicht mehr als 50 Tonnen CBAM-erfasster Güter wie Zement, Dünger, Eisen, Stahl oder Aluminium einführen, sind vollständig von Meldepflicht und Zertifikatekauf befreit. Nach Angaben der Kommission entlastet dies 90 Prozent aller Importeure, erfasst aber dennoch über 99 Prozent der eingeführten Emissionen.

Zudem wurden Fristen verlängert und Liquiditätsanforderungen gesenkt. Die jährliche Erklärung und der Zertifikatekauf sind nun bis zum 30. September des Folgejahres fällig, nicht mehr bis zum 31. Mai. Die während des Jahres vorzuhaltende Zertifikatemenge wurde von 80 auf 50 Prozent der erwarteten Emissionen gesenkt – eine spürbare Erleichterung für die Liquidität der Unternehmen.

Dringende Warnung: Anmeldefrist endet am 31. März

Trotz dieser Erleichterungen steht für größere Importeure eine kritische Deadline an. Unternehmen, die voraussichtlich mehr als die 50-Tonnen-Schwelle importieren, müssen bis zum 31. März 2026 den Status eines „Autorisierten CBAM-Erklärenden“ bei ihrer nationalen Behörde beantragen.

Diese Registrierung ist entscheidend für ungestörte Importe. Waren von nicht registrierten Einführern oder ihren Zollvertretern werden an der EU-Grenze zurückgewiesen. Die Folgen von Versäumnissen sind hart: Neben Lieferketten-Blockaden drohen hohe Strafzahlungen, die ein Vielfaches der eigentlichen Zertifikatekosten betragen können. Nicht-EU-Firmen müssen zudem einen indirekten Zollvertreter innerhalb der Union benennen.

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Wettbewerbsfähigkeit im Fokus

Der Übergang in die Zahlungsphase markiert eine Zäsur für die europäische Industrie. Verbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßen den 50-Tonnen-Schwellenwert als essenziellen Schutz für den Mittelstand vor überbordendem Verwaltungsaufwand.

Gleichzeitig wächst der Kostendruck. Während der CBAM die CO?-Kosten für Importe anhebt, laufen für heimische Produzenten die kostenlosen Zuteilungen im ETS bis 2034 aus. Für energieintensive Branchen in Deutschland und Europa bedeutet dies steigende Betriebskosten und einen zwang zu Investitionen in grüne Technologien und Lieferketten.

Ausblick: Digitale Plattform und mögliche Ausweitung

Aktuell arbeitet die Kommission an der technischen Infrastruktur. Bis zum 20. März 2026 können sich Interessenten an der Ausschreibung für die „Common Central Platform“ beteiligen. Diese zentrale Plattform soll ab 2027 den Verkauf und Rückkauf aller CBAM-Zertifikate steuern.

Bis Ende des Jahres will die Kommission zudem eine umfassende Überprüfung des Mechanismus vornehmen. Marktbeobachter rechnen damit, dass dies 2027 legislative Vorschläge zur Folge haben könnte – etwa zur Erweiterung des CBAM auf weitere Produkte und Sektoren. Der CO?-Grenzausgleich bleibt also ein dynamisches Feld.

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