CBAM, CO-Grenzausgleich

CBAM: EU startet CO?-Grenzausgleich – doch die Rechnung kommt später

03.01.2026 - 03:14:12

Die finale Phase des CO?-Grenzausgleichs ist in Kraft. Eine neue Mengenschwelle befreit viele Unternehmen von Meldepflichten, doch die Finanzierung der Zertifikate beginnt erst 2027.

Die finale Phase des CO₂-Grenzausgleichs (CBAM) ist diese Woche in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Importeure von Stahl, Aluminium und anderen klimaintensiven Gütern in die EU für deren versteckte Emissionen haften. Doch dank einer letzten Reform ist der Start deutlich entschärft worden.

50-Tonnen-Schwelle entlastet den Mittelstand

Die größte Neuerung für Unternehmen ist eine neue Mengenschwelle. Sie befreit Importeure mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 50 Tonnen oder weniger an CBAM-waren von den komplexen Meldepflichten. Diese Regelung, Kern der im Oktober 2025 beschlossenen Vereinfachungsverordnung (EU 2025/2083), ersetzt die bisherige, kaum relevante De-minimis-Grenze von 150 Euro.

Nach Schätzungen der EU-Kommission nimmt diese Schwelle rund 90 Prozent der kleineren Importeure aus der Bürokratie, erfasst aber dennoch 99 Prozent der gesamten eingeführten Emissionen. Für Tausende mittelständische Unternehmen, die etwa Schrauben oder Metallbauteile importieren, bedeutet der Jahresstart 2026 daher Erleichterung statt Papierkrieg.

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Doch die Ausnahme hat Grenzen: Sie gilt ausdrücklich nicht für Strom und Wasserstoff. Zudem ist die Schwelle ein Jahreskontingent pro Importeur. Unternehmen müssen ihre kumulierten Einfuhren daher genau im Blick behalten, um nicht versehentlich im Laufe des Jahres über die 50-Tonnen-Marke zu rutschen.

„Zugelassener Erklärer“ – der neue Handelspass

Für alle, die die Schwelle überschreiten, wird der Status des „Zugelassenen CBAM-Erklärers“ zur Eintrittskarte für den EU-Markt. Seit dem 1. Januar dürfen nur noch zugelassene Unternehmen CBAM-waren wie Stahl oder Zement einführen.

Um Handelsstörungen zu vermeiden, gilt eine Übergangsfrist. Importeure, die ihren Antrag auf den Status bis zum 31. März 2026 stellen, dürfen vorläufig weiter handeln, während ihr Antrag bearbeitet wird. Zollbroker berichten, dass die neuen „Y-Codes“ für die Zollerklärung seit Neujahr aktiv sind. Jede Sendung muss nun den Status oder den anhängigen Antrag ausweisen. Wer die März-Frist verpasst, riskiert, dass seine Waren an der EU-Grenze gestoppt werden.

Die Rechnung läuft – gezahlt wird erst 2027

Verwirrung herrscht bei vielen über den Zeitpunkt der Zahlungen. Zwar ist die „Finanzphase“ rechtlich aktiv, der Verkauf der eigentlichen CBAM-Zertifikate wurde jedoch verschoben.

Nach dem überarbeiteten Zeitplan gilt:
* Verkauf der Zertifikate beginnt: 1. Februar 2027.
* Abgabefrist: 30. September 2027 (für Emissionen aus 2026).

Importeure müssen also in diesem Jahr noch kein Geld überweisen. Die Verbindlichkeit entsteht jedoch bereits jetzt. Der Preis für die künftigen Zertifikate wird nicht erst 2027 festgelegt, sondern rückwirkend an den durchschnittlichen Quartalspreis für Verschmutzungsrechte im EU-Emissionshandel (ETS) im Jahr 2026 gekoppelt. Für Finanzabteilungen bedeutet das: Sie müssen die wachsende CO₂-Schuld bereits heute in ihren Büchern erfassen und Rückstellungen bilden.

Gemischte Reaktionen und nächste Schritte

Der Start der Finanzphase löst international gemischte Reaktionen aus. Wichtige Handelspartner, besonders in der Stahl- und Aluminiumindustrie, sehen den Mechanismus weiter kritisch und zweifeln seine WTO-Konformität an.

Marktbeobachter wie ClearBlue Markets weisen darauf hin, dass trotz der administrativen Erleichterungen der Kostendruck bestehen bleibt. Der „Schattenpreis“ für Kohlenstoff sei nun ein fester Posten für Importe der Schwerindustrie.

Die nächste große Hürde ist der 31. März 2026. Bis dahin müssen Anträge auf den Status des Zugelassenen Erklärers gestellt sein, um Handelsunterbrechungen zu vermeiden. Später in diesem Jahr will die EU-Kommission das System umfassend überprüfen. Dabei könnte auch eine Ausweitung auf weiterverarbeitete Produkte, die viel Stahl oder Aluminium enthalten, zur Debatte stehen.

Die Botschaft an den Welthandel ist klar: Die Testphase ist vorbei. Die Abrechnung kommt zwar erst 2027, aber der Zähler läuft seit dem 1. Januar.

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