CBAM, EU-Klimazoll

CBAM: EU-Klimazoll startet mit strengen Regeln und Fristen

09.03.2026 - 00:00:11 | boerse-global.de

Seit Jahresbeginn 2026 gilt die endgültige CO2-Grenzausgleichsregelung. Importeure müssen sich bis Ende März registrieren und sich auf finanzielle Verpflichtungen ab 2027 vorbereiten.

CBAM: EU-Klimazoll startet mit strengen Regeln und Fristen - Foto: über boerse-global.de
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Die neue Ära des europäischen Klimaschutzes an der Grenze hat begonnen – und stellt Importeure vor massive bürokratische Hürden. Seit dem 1. Januar 2026 ist die endgültige Betriebsphase des CO?-Grenzausgleichs (CBAM) in Kraft, die den Handel mit kohlenstoffintensiven Gütern grundlegend verändert. Nach einer zweijährigen Übergangsphase müssen Unternehmen nun strenge Zollvorschriften einhalten und sich auf finanzielle Verpflichtungen ab 2027 vorbereiten. Mit einer kritischen Registrierungsfrist am 31. März und wachsendem politischen Druck aus Mitgliedsstaaten wie Frankreich und Italien geraten europäische Importeure unter Zugzwang. Wer jetzt nicht handelt, riskiert Lieferkettenunterbrechungen und hohe Strafen.

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Erste Zertifikatspreise im April geben Planungssicherheit

Die Europäische Kommission treibt den Aufbau der finanziellen Infrastruktur für den Mechanismus voran. In einer wichtigen Ankündigung vom 6. März 2026 teilte die Generaldirektion Steuern und Zollunion mit, dass der erster Quartalspreis für CBAM-Zertifikate am 7. April 2026 veröffentlicht wird. Diese Entwicklung gibt Importeuren dringend benötigte Klarheit, denn sie müssen diese Zertifikate später für ihre Emissionen aus 2026 erwerben.

Das Preismodell für das Jahr 2026 unterscheidet sich von der für 2027 geplanten Methodik. Statt einer wöchentlichen Berechnung basieren die Zertifikatspreise 2026 auf einem quartalsweisen Durchschnitt der Auktionspreise des EU-Emissionshandelssystems (ETS). Weitere Preisveröffentlichungen sind für den 6. Juli und 5. Oktober 2026 sowie eine finale Veröffentlichung am 4. Januar 2027 geplant.

Parallel dazu läuft aktuell die Ausschreibung für die Gemeinsame Zentrale Plattform, die den Verkauf und Rückkauf der Zertifikate in der gesamten EU verwalten soll. Das Angebotsende ist auf den 20. März 2026 terminiert – ein Zeichen für das hohe Tempo, mit dem der administrative Rahmen finalisiert wird.

Neue Zollcodes blockieren Lieferungen bei Fehlern

Seit Jahresbeginn ist die Integration des CBAM in die regulären EU-Zollverfahren Realität. Güter, die unter den CBAM-Rahmen fallen – darunter Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom – dürfen nicht mehr in den freien Verkehr überführt werden, ohne dass spezifische Bedingungen erfüllt sind.

In Deutschland hat die Zollverwaltung ihr IT-System ATLAS entsprechend aktualisiert. Importeure müssen nun spezifische TARIC-Dokumentencodes in ihren Zollerklärungen angeben. Der kritischste davon ist der Code Y128, der die CBAM-Kontonummer bezeichnet und nachweist, dass der Importeur ein registrierter und autorisierter CBAM-Erklärer ist.

Das System kennt auch Ausnahmecodes: Y137 für die De-minimis-Ausnahme und Y237 für Waren mit EU-Ursprung. Für Unternehmen, die eine Genehmigung beantragt, aber noch nicht erhalten haben, gibt es eine Übergangsregelung mit dem Code Y238. Handelsexperten warnen jedoch: Die Zollbehörden setzen diese Kodieranforderungen strikt durch. Systeme, die die korrekten Codes nicht erkennen, haben bereits in diesem Jahr zu Lieferverzögerungen an europäischen Grenzen geführt.

Countdown läuft: Frist für Import-Genehmigung endet am 31. März

Die dringlichste Aufgabe für europäische Importeure im ersten Quartal 2026 ist die bevorstehende Registrierungsfrist. Unternehmen, die mehr als die neu festgelegte Schwelle von 50 Tonnen CBAM-erfasster Güter pro Jahr importieren wollen, müssen den Status eines autorisierten CBAM-Erklärers erhalten. Für Strom und Wasserstoff gilt die Genehmigungspflicht unabhängig von der Importmenge.

Eine Übergangsmaßnahme bietet zeitweise Erleichterung – vorausgesetzt, die Unternehmen handeln schnell. Importeure, die ihren Registrierungsantrag bis zum 31. März 2026 bei ihrer zuständigen nationalen Behörde einreichen, dürfen unter Verwendung des Y238-Codes weiter importieren, während ihr Antrag geprüft wird. In Deutschland hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) dringend daran erinnert, dass ein Login für das Übergangsregister nicht mit einer Autorisierung gleichzusetzen ist. Ein formeller Antrag nach Artikel 5 der CBAM-Verordnung ist zwingend erforderlich.

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Beratungsunternehmen betonen: Wer die Frist verpasst, riskiert sofortige Importstopps für betroffene Waren. Ein unvollständiger oder ungenauer Antrag birgt erhebliche finanzielle Risiken. Bei einer Ablehnung durch Behörden wie die niederländische NEa oder die deutsche DEHSt drohen automatische Strafen für Importe ohne Genehmigung. Diese Sanktionen können dem Drei- bis Fünffachen des Standardbetrags von 100 Euro pro CBAM-Zertifikat entsprechen – eine erhebliche finanzielle Belastung für nicht konforme Unternehmen.

Frankreich und Italien fordern Nachbesserungen am System

Parallel zum administrativen Roll-out bleiben die geopolitischen und industriepolitischen Debatten um den CBAM hochaktuell. Die Auswirkungen des Mechanismus auf die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie haben Forderungen nach strukturellen Anpassungen aus großen Mitgliedsstaaten ausgelöst.

Am 3. März 2026 unterzeichneten Italiens Unternehmensminister und Frankreichs Industrieminister in Rom eine gemeinsame Erklärung. Darin fordern sie die Europäische Kommission auf, umfassende Reformen sowohl des ETS als auch des CBAM zu beschleunigen. Die Minister argumentieren, dass der aktuelle regulatorische Rahmen die energieintensiven Industrien der EU nicht ausreichend vor globaler Überkapazität und unfairem internationalem Wettbewerb schütze.

Die deutsch-französische Erklärung hebt insbesondere Bedenken hinsichtlich der geplanten Ausweitung des CBAM auf nachgelagerte Sektoren ab 2028 und der Einbeziehung von Vorverbrauchsschrott als Vorläufermaterial hervor. Vertreter beider Nationen halten die Unterscheidung zwischen Vor- und Nachverbrauchsschrott für praktisch schwierig und befürchten unbeabsichtigte Schäden für den europäischen Markt für Stahl mit niedrigen Emissionen. Dieser hochrangige politische Vorstoß zeigt: Obwohl die Betriebsphase begonnen hat, könnte der regulatorische Umfang des CBAM noch erhebliche Änderungen erfahren, wenn die Kommission später im Jahr eine umfassendere Überprüfung des Compliance-Marktes vorbereitet.

2026 wird zum entscheidenden Vorbereitungsjahr

Während sich das laufende Jahr stark auf die Zollkonformität und Registrierungsverfahren konzentriert, müssen sich Unternehmen auch auf die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Mechanismus vorbereiten. Obwohl die endgültige Phase 2026 begann, startet der Verkauf von CBAM-Zertifikaten erst am 1. Februar 2027. Diese Zertifikate werden jedoch rückwirkend für die eingebetteten Emissionen von Gütern gelten, die im gesamten Jahr 2026 importiert wurden.

Die erste jährliche CBAM-Erklärung samt Abgabe der entsprechenden Zertifikate ist bis zum 30. September 2027 fällig. Umweltexperten betonen, dass 2026 ein kritisches Vorbereitungsjahr ist. Unternehmen sollten in robuste digitale Lösungen zur Verfolgung des CO?-Fußabdrucks investieren, die Transparenz ihrer Lieferkette erhöhen und eine präzise Erfassung von Emissionsdaten von Herstellern außerhalb der EU sicherstellen.

Die Auswirkungen der endgültigen Phase sind auch bei globalen Handelspartnern spürbar. Hersteller außerhalb der EU, insbesondere in den USA und Südkorea, stehen unter zunehmendem Druck, verifizierte Daten zu ihren Lieferkettenemissionen bereitzustellen. Die Verwendung von Standardemissionswerten, die in der Übergangsphase weitgehend zulässig war, löst ab 2026 höhere CO?-Steuern aus, einschließlich eines Zertifikatsaufschlags, der bei 10 Prozent beginnt. Während die Kommission die Zentrale Plattform finalisiert und im April die ersten Zertifikatspreise veröffentlicht, schließt sich für Importeure das Zeitfenster, diese CO?-Preisfaktoren in ihre Beschaffungsstrategien und Kostenmodelle zu integrieren.

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