CBAM: EU-Importeure müssen sich bis Ende März registrieren
07.02.2026 - 03:14:12Ab 1. Januar 2026 gilt der CO₂-Grenzausgleich der EU in seiner endgültigen Form. Für Tausende Importeure läuft jetzt die entscheidende Frist: Bis zum 31. März müssen sie den Status eines „Zugelassenen CBAM-Anmelders“ beantragen. Wer das versäumt, riskiert ab April massive Lieferstörungen und die Zurückweisung von Waren an den EU-Grenzen. Ein neues Kapitel im europäischen Klimahandel beginnt.
Wer ist betroffen und was droht?
Konkret betrifft die neue Pflicht Importeure von Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Elektrizität. Diese Sektoren gelten als besonders anfällig für Carbon Leakage – die Verlagerung von CO₂-intensiver Produktion in Länder mit lascheren Klimaregeln.
Der Antrag auf den Anmelderstatus muss bis zum 31. März 2026 beim zentralen EU-Register eingereicht sein. Unternehmen, die das tun, profitieren von einer Übergangsfrist: Sie können weiter importieren, während ihr Antrag geprüft wird. „Das ist ein wichtiges Sicherheitsnetz, um Handelschaos zu vermeiden“, erklärt ein EU-Insider.
Viele Importeure unterschätzen die neuen CBAM-Meldepflichten – das kann zu blockierten Lieferungen und hohen Nachforderungen führen. Ein kostenloses E-Book erklärt Schritt für Schritt, wie Sie den Status als zugelassener CBAM-Anmelder beantragen, Fristen einhalten und die notwendige Emissionsdokumentation aufbauen. Mit praktischer Checkliste für die Registrierung und Tipps zur Zusammenarbeit mit einem EU-Zollvertreter. CBAM-E-Book jetzt kostenlos herunterladen
Die Kehrseite: Wer die Frist verpasst, steht ab dem 1. April mit leeren Händen da. Ohne Registrierung können keine CBAM-pflichtigen Waren mehr eingeführt werden. Die Zollbehörden sind angewiesen, streng zu kontrollieren. Die Folge wären teure Lieferverzögerungen und gestrandete Containerschiffe.
Kleine Mengen, große Ausnahme – mit einer wichtigen Lücke
Nicht jedes Unternehmen muss sofort aktiv werden. Eine De-minimis-Regel schafft Erleichterung: Wer jährlich weniger als 50 Tonnen der genannten Güter (kumuliert) importiert, ist zunächst befreit. Doch Vorsicht: Diese Schwelle gilt nicht für Wasserstoff und Strom. Hier ist eine Registrierung ab der ersten importierten Kilowattstunde oder dem ersten Kilogramm Pflicht.
Überschreitet ein Unternehmen im Laufe des Jahres die 50-Tonnen-Grenze, wird die CBAM-Pflicht rückwirkend für alle Importe des Jahres fällig. Eine böse Überraschung für Unvorbereitete. Unternehmen außerhalb der EU müssen zwingend einen in der EU ansässigen Zollvertreter benennen, der die Pflichten für sie übernimmt.
Mehr als Bürokratie: Die finanziellen Folgen ab 2027
Der CBAM ist das klimapolitische Scharnier zwischen dem europäischen Emissionshandel (EU-ETS) und dem globalen Handel. Sein Ziel: Europäische Unternehmen, die für ihren CO₂-Ausstoß zahlen müssen, sollen nicht länger benachteiligt sein gegenüber Importen aus Regionen ohne CO₂-Preis.
Ab 2027 wird es konkret und teuer. Dann müssen Importeure erstmals CBAM-Zertifikate kaufen, um die Emissionen ihrer 2026 importierten Waren auszugleichen. Der Preis orientiert sich am EU-ETS. Die in diesem Jahr gesammelten Emissionsdaten sind daher von strategischer Bedeutung – sie legen die künftige Rechnung fest.
Unternehmen haben zwei Wege, die „grauen Emissionen“ ihrer Importe zu berechnen: Sie können tatsächliche, verifizierte Werte ihrer Lieferanten nutzen oder auf pauschale EU-Standardwerte zurückgreifen. Die erste Methode ist aufwendiger, kann aber bei effizienten Herstellern zu niedrigeren Kosten führen.
Was jetzt zu tun ist – und was danach kommt
Der 31. März ist nur der erste Meilenstein. Nach der Registrierung beginnt die eigentliche Arbeit: die lückenlose Dokumentation der Lieferketten-Emissionen. Bis zum 30. September 2027 muss die erste vollständige CBAM-Erklärung für das Jahr 2026 vorliegen.
Experten raten dringend, den Antragsprozess nicht auf die lange Bank zu schieben. Die elektronische Beantragung erfordert detaillierte Unternehmens- und Lieferantendaten. Kurzfristige Engpässe in den nationalen Verwaltungen sind wahrscheinlich.
Die EU-Kommission behält sich vor, den Mechanismus auszuweiten. Weitere Sektoren wie die Chemie- oder Kunststoffindustrie könnten folgen. Für betroffene Unternehmen heißt das: Wer heute seine Compliance-Strukturen aufbaut, ist auch für die Handelswelt von morgen gewappnet. Der Countdown läuft.
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