Bundestariftreuegesetz, Verabschiedung

Bundestariftreuegesetz steht vor der Verabschiedung

19.03.2026 - 00:00:21 | boerse-global.de

Ein Ausschuss empfiehlt die Zustimmung zum Bundestariftreuegesetz, das Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen verhindern soll. Die finale Abstimmung im Bundesrat steht Ende März an.

Bundestariftreuegesetz steht vor der Verabschiedung - Foto: über boerse-global.de
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Das umstrittene Bundestariftreuegesetz hat die letzte Hürde vor der Verabschiedung genommen. Ein wichtiger Ausschuss empfiehlt dem Bundesrat die Zustimmung – die finale Abstimmung ist für Ende März geplant.

Damit rückt ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung in greifbare Nähe. Künftig sollen Unternehmen, die Bau- oder Dienstleistungsaufträge des Bundes erhalten wollen, die Einhaltung von Tarifverträgen garantieren. Das Ziel: Lohndumping mit Steuergeldern soll der Vergangenheit angehören. Tarifgebundene Betriebe, die bisher oft im Wettbewerb mit Billiganbietern unterlagen, erhalten so mehr Chancen.

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Positive Weichenstellung im Ausschuss

Der Weg für das Gesetz ist nun fast frei. Nachdem der Bundestag den Entwurf Ende Februar beschlossen hatte, war die Zustimmung des Bundesrats die letzte Hürde. Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sprach sich nun für die Annahme aus. Diese Empfehlung gilt als entscheidendes Signal für die Plenarsitzung der Länderkammer am 27. März.

Sollte der Bundesrat folgen, könnte das Gesetz kurz nach seiner Verkündung in Kraft treten. Es reagiert auf einen besorgniserregenden Trend: War früher die Mehrheit der Arbeitsplätze tarifgebunden, ist es heute nur noch rund jeder zweite.

So funktioniert die neue Tariftreue

Das Gesetz gilt für Bundesaufträge ab einem geschätzten Netto-Wert von 50.000 Euro. Bewerber müssen im Vergabeverfahren ein einfaches Tariftreueversprechen abgeben. Zur Vereinfachung ist ein Präqualifizierungssystem geplant: Unternehmen können sich etwa bei Industrie- und Handelskammern zertifizieren lassen.

Die Einhaltung soll eine neue „Prüfstelle Bundestariftreue“ überwachen. Bei Verstößen drohen Unternehmen empfindliche Sanktionen – von Vertragsstrafen über Auftragskündigungen bis zum Ausschluss von künftigen Vergaben.

Kritik an weitreichenden Ausnahmen

Doch das Gesetz kommt mit Einschränkungen. Während der Beratungen wurden signifikante Ausnahmen beschlossen. Reine Lieferaufträge – etwa für Waren oder Fahrzeuge – sind komplett ausgenommen.

Besonders umstritten ist die vollständige Ausnahme aller Bundeswehr-Aufträge. Angesichts der geplanten Milliardeninvestitionen in die Verteidigung kritisieren Gewerkschaften diese Regelung scharf. Eine große Chance, Tariflöhne im großen Stil als Standard zu etablieren, werde so vertan. Auch für Aufträge der zivilen Verteidigung gelten mit 100.000 Euro höhere Schwellenwerte.

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Kampf gegen den Verdrängungswettbewerb

Hintergrund des Gesetzes ist ein zunehmender Verdrängungswettbewerb. Nichttarifgebundene Unternehmen können durch niedrigere Personalkosten oft günstigere Angebote abgeben. Tarifgebundene Firmen gerieten so bei öffentlichen Ausschreibungen ins Hintertreffen. Das neue Gesetz soll diesen wirtschaftlichen Anreiz, auf Tarifbindung zu verzichten, beseitigen.

Zahlreiche Bundesländer haben bereits ähnliche Landesgesetze. Das Bundestariftreuegesetz schafft nun erstmals einen einheitlichen Standard auf Bundesebene und setzt zugleich eine entsprechende EU-Richtlinie um.

Die finale Entscheidung fällt am 27. März. Die praktische Umsetzung, insbesondere die Arbeit der neuen Prüfstelle, wird dann die nächste Herausforderung. Bleibt die Frage: Kann das Gesetz die Tarifbindung in Deutschland tatsächlich nachhaltig stärken?

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