Bundestariftreuegesetz, Betriebsratswahlen

Bundestariftreuegesetz beschlossen, digitale Betriebsratswahlen gestoppt

11.03.2026 - 06:21:16 | boerse-global.de

Der Bundestag beschloss ein Gesetz, das öffentliche Aufträge an Tarifverträge knüpft. Die geplante Digitalisierung der Betriebsratswahlen ist dagegen gescheitert und wird frühestens 2030 möglich sein.

Bundestariftreuegesetz beschlossen, digitale Betriebsratswahlen gestoppt - Foto: über boerse-global.de
Bundestariftreuegesetz beschlossen, digitale Betriebsratswahlen gestoppt - Foto: über boerse-global.de

Der Bundestag hat ein neues Gesetz gegen Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen verabschiedet. Die geplante Digitalisierung der Betriebsratswahlen ist dagegen gescheitert – ausgerechnet jetzt, wo die Wahlphase beginnt.

Neues Vergaberecht: Nur noch für Tariftreue

Ab sofort soll der Bund nur noch an Unternehmen vergeben, die einen Tarifvertrag einhalten. Das beschloss der Bundestag Ende Februar mit dem Bundestariftreuegesetz. Verträge über mehr als 50.000 Euro im Bau- und Dienstleistungssektor sind betroffen. Ziel ist es, Steuergelder nicht für Unternehmen auszugeben, die durch niedrige Löhne Wettbewerbsvorteile erzielen.

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Eine neue Prüfstelle Bundestariftreue soll die Einhaltung kontrollieren. Bei Verstößen drohen Vertragskündigungen und Nachvergabesperren. Doch das Gesetz hat Lücken: Nach Verhandlungen zwischen SPD und CDU wurden Rüstungsaufträge und allgemeine Lieferdienstleistungen ausgenommen. Wie viele Aufträge genau unter das Gesetz fallen, hängt von den noch ausstehenden Rechtsverordnungen des Bundesarbeitsministeriums ab.

Digitalisierung ausgebremst: Papierwahl bis 2030?

Eigentlich sollte das Gesetzespaket auch den Weg für Online-Betriebsratswahlen ebnen. Ein Pilotprojekt war geplant, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen – besonders bei jungen und remote arbeitenden Beschäftigten. Doch die Digitalisierung fiel dem Zeitdruck zum Opfer.

Durch den Koalitionsbruch und das Diskontinuitätsprinzip verfiel der ursprüngliche Entwurf. Die Neufassung kam Ende Februar zu spät, um sichere digitale Wahlverfahren für die laufende Wahlperiode vom 1. März bis 31. Mai 2026 zu implementieren. Die Betriebsratswahlen laufen daher weiterhin analog ab. Die nächste Chance auf digitale Wahlen besteht frühestens 2030.

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Geteilte Reaktionen von Gewerkschaften und Wirtschaft

Die Gewerkschaften begrüßen das Tariftreuegesetz als Durchbruch für fairen Wettbewerb. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verweist auf Umfragen, nach denen 59 Prozent der Beschäftigten die Kopplung öffentlicher Aufträge an Tarifverträge unterstützen. Kritik gibt es jedoch an der Bagatellgrenze und den Ausnahmen.

Wirtschaftsverbände wie der Verband Beratender Ingenieure (VBI) warnen dagegen vor bürokratischen Hürden. Sie fürchten, dass kleine und mittlere Unternehmen ohne Tarifbindung vom Bundesgeschäft ausgeschlossen werden könnten – auch wenn sie wettbewerbsfähige Löhne zahlen.

Beim Scheitern der Digitalisierung sind sich beide Seiten einig: Es ist ein Rückschlag. Unternehmen tragen höhere Verwaltungskosten, Gewerkschaften verlieren ein Werkzeug für mehr Partizipation. Juristen kritisieren, dass dies den eigenen Ankündigungen der Politik zur Bürokratieentlastung widerspricht.

Was kommt als Nächstes?

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, der im März darüber beraten wird. Erst dann kann es in Kraft treten. Die praktische Umsetzung wird jedoch Zeit brauchen, da erst die Rechtsverordnungen des Arbeitsministeriums klären müssen, welche Tarifverträge für welche Branchen gelten.

Die Digitalisierung der Betriebsratswahlen ist vertagt, nicht aufgegeben. Beobachter rechnen damit, dass das Thema in der nächsten Legislaturperiode wieder auf die Agenda kommt. Bis dahin bleibt die betriebliche Demokratie im analogen Zeitalter stecken.

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