Bundesfachstelle, Zähne

Bundesfachstelle erhält scharfe Zähne für digitalen Arbeitsschutz

30.12.2025 - 05:00:12

Ab heute hat Deutschlands oberste Arbeitsschutzbehörde deutlich mehr Befugnisse. Neue Gesetzesänderungen statten die Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BfSuGA) mit erweiterten Vollmachten aus, um Sicherheitsdaten digital zu sammeln und mit Zollbehörden abzugleichen. Ziel ist eine lückenlose Überwachung von Betrieben – besonders in Risikobranchen.

Der Kern der Reform ist die Stärkung von Paragraph 23 des Arbeitsschutzgesetzes. Die BfSuGA in Dortmund wird damit zum Betreiber eines „Zentralen Monitors für Arbeitsschutz“. Alle 16 Bundesländer müssen ihre Kontrolldaten nun standardisiert und maschinenlesbar an die Behörde liefern.

Bisher war das deutsche System fragmentiert. Wiederholungstäter konnten unter dem Radar bleiben, indem sie über Landesgrenzen hinweg operierten. Der neue Monitor soll diese Lücke schließen. Er überwacht in Echtzeit, ob die Länder die seit 2026 verbindliche Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent aller Betriebe pro Jahr einhalten – ein Ziel, das oft an Personalmangel scheiterte.

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Schnittstelle zum Kampf gegen Schwarzarbeit

Die Änderungen sind Teil des „Gesetzes zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“. Das ist kein Zufall. Die BfSuGA erhält die Befugnis, automatische Datenaustauschverfahren mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls einzurichten.

Diese Verknüpfung soll „High-Risk-Cluster“ identifizieren: Branchen wie Bau, Logistik oder Fleischverarbeitung, in denen Schwarzarbeit und Sicherheitsverstöße oft Hand in Hand gehen. Inspektionen werden dadurch gezielter. Statt Stichproben können Landesbeamte künftig zu Betrieben geschickt werden, bei denen Zolldaten auf illegale Beschäftigung hindeuten – ein starker Indikator für vernachlässigte Sicherheitsstandards.

Mehr Druck auf die Bundesländer

Die Aufwertung der Bundesfachstelle kommt zu einem kritischen Zeitpunkt. Trotz starker Gesetze variierte die Umsetzung bisher stark von Land zu Land. Die neue gesetzliche Grundlage verschafft der Bundesregierung ein klares Bild der Wirklichkeit.

Die BfSuGA wird nun vierteljährlich „Compliance-Dashboards“ für das Bundesarbeitsministerium erstellen. Diese berichten nicht nur über Kontrollzahlen, sondern auch über die Schwere der Verstöße und die Geschwindigkeit der Beseitigung. Experten betonen: Die Länder behalten zwar die Hoheit über die Kontrollen. Die neue „Watchdog“-Funktion des Bundes schafft jedoch politischen Druck für eine einheitliche Durchsetzung. Wenn ein Land die Quote verfehlt, werden die Daten nun transparent und unbestreitbar sein.

Von der Pandemie-Reaktion zur digitalen Drehscheibe

Die BfSuGA wurde nach den COVID-19-Ausbrüchen in der Fleischindustrie 2021 als Reaktion auf systemische Kontrollversagen geschaffen. Sie war zunächst eine passive Auswertungsstelle. Die heutige Gesetzesänderung markiert „Phase Zwei“: den Wandel zu einer aktiven, digitalen Daten-Drehscheibe mit gesetzlichem Rückhalt für Behördenkooperation. Die Botschaft der Bundesregierung ist klar: Arbeitsschutz ist keine technische Fußnote mehr, sondern eine zentrale Säule legaler Arbeitsmärkte.

Was kommt auf Unternehmen zu?

Mit dem aktiven Rechtsrahmen liegt der Fokus der BfSuGA nun auf der technischen Integration der Landesdatenbanken – ein Prozess, der sechs bis zwölf Monate dauern soll. Der erste umfassende „Bundes-Sicherheitsbericht“ mit Echtzeitdaten ist für Ende 2026 geplant.

Für Arbeitgeber beginnt eine Ära datengetriebener Überwachung. Diskrepanzen in Sozialversicherungsmeldungen oder Zollerklärungen können nun automatisch Arbeitsschutzkontrollen auslösen. Integriertes Compliance-Management wird wichtiger denn je. Die BAuA will bis zum zweiten Quartal 2026 technische Leitlinien für die neuen Meldestandards veröffentlichen.

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