Brandschutzhelfer-Zertifikate, Betriebe

Brandschutzhelfer-Zertifikate: Tausende Betriebe drohen Compliance-Lücke

27.11.2025 - 20:21:12

Eine tickende Zeitbombe im deutschen Arbeitsschutz: Zum Jahreswechsel verlieren Tausende Brandschutzhelfer-Zertifikate ihre Gültigkeit. Experten warnen vor einem massiven Engpass bei Schulungskapazitäten – und vor rechtlichen Konsequenzen für Unternehmen, die zu spät reagieren.

Der Trainingsanbieter Beisswenger Schulungskonzepte meldete heute einen sprunghaften Anstieg der Anfragen im vierten Quartal 2025. Viele Schulungsanbieter seien bereits bis weit ins kommende Jahr ausgebucht. Der Grund: Eine fatale Überschneidung aus auslaufenden Zertifikaten und verschärften Vorschriften.

Die Ursache der Krise liegt in der Struktur selbst. Nach den Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Information 205-023) müssen Brandschutzhelfer alle drei bis fünf Jahre eine Auffrischung absolvieren.

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„Zertifikate aus den Jahren 2020 und 2021 verlieren massenhaft ihre Gültigkeit”, erklärt Thorsten Fagentzer, Ausbilder bei Beisswenger Schulungskonzepte. „Wir erhalten deutlich mehr Anfragen von Unternehmen, die erst jetzt feststellen, dass die Nachweise ihrer Sicherheitsbeauftragten und Brandschutzhelfer ablaufen.”

Das Timing ist kein Zufall. Während der Corona-Pandemie 2020/2021 nutzten viele Betriebe Ausfallzeiten oder angepasste Arbeitsabläufe für Sammelschulungen. Diese Zertifikate erreichen nun gleichzeitig ihre Ablaufgrenze. Das Problem: Gesetzlich müssen etwa 5 Prozent der Belegschaft als geschulte Brandschutzhelfer verfügbar sein. Ein Massenablauf kann ein Unternehmen schlagartig unter die Compliance-Schwelle drücken.

Neue Vorschriften erhöhen den Druck

Als wäre der Erneuerungszyklus nicht herausfordernd genug, verschärfte sich die Regulierungslandschaft im Mai dieses Jahres. Eine aktualisierte Version der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände”) wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.

Die Neuerung „konkretisiert” die Arbeitgeberpflichten und legt besonderen Wert auf:

  • Praxistraining: Obligatorische realistische Feuerlöscher-Übungen
  • Spezifische Gefahren: Schulungen müssen auf tatsächliche Brandrisiken des jeweiligen Arbeitsplatzes zugeschnitten sein
  • Evakuierungsstrategien: Engere Einbindung der Brandschutzhelfer in Räumungs- und Alarmplanung

Rechtsexperten betonen: Die Mai-Aktualisierung der ASR A2.2 gilt nicht nur für Neuernennungen. Sie hebt faktisch die Messlatte für bestehende Sicherheitskonzepte an. Betriebe mit älteren, generischen Schulungsnachweisen könnten im Schadensfall verstärkt in den Fokus von Versicherungen und Berufsgenossenschaften geraten.

Kapazitätsengpass trifft auf steigende Kosten

Der doppelte Druck aus ablaufenden Zertifikaten und neuen Standards belastet die Schulungskapazitäten erheblich. Branchenberichte zeigen: Offene Kurse für Dezember 2025 und Januar 2026 sind schnell ausgebucht.

„Die Nachfrage nach DGUV-konformen Schulungen mit hohem Praxisanteil – speziell Feuerlöscher-Simulationen – ist stark gestiegen”, bestätigt Beisswenger. Dieser Trend zeigt sich auch bei Großanbietern wie DEKRA und CWS Fire Safety, die den praktischen Schulungsanteil zur Erfüllung der ASR-A2.2-Standards betonen.

Die Kosten: Zwischen 75 und 140 Euro pro Teilnehmer, abhängig davon, ob Inhouse- oder externe Akademie-Kurse gebucht werden. Doch die versteckten Kosten liegen woanders: Die logistische Herausforderung, fünf bis zehn Prozent der Belegschaft für praxisorientierte Trainings freizustellen, ohne den Betrieb zu stören, belastet besonders mittelständische Unternehmen Ende 2025.

Das Versicherungsrisiko im Fokus

Während die unmittelbare Triebkraft regulatorische Compliance ist, geht es im Kern um Haftung und Versicherungsschutz. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Gewährleistung der Mitarbeitersicherheit. Im Brandfall kann die fehlende Dokumentation aktueller, gültiger Schulungsnachweise schwere Konsequenzen haben.

Versicherer prüfen die Dokumentation zunehmend penibel. Breitet sich ein Brand aus, weil Erstmaßnahmen scheiterten, und stellt sich heraus, dass die Brandschutzhelfer vor Ort abgelaufene Zertifikate hatten oder das praktische Training nach ASR A2.2 fehlte, könnten Versicherungen Ansprüche wegen Fahrlässigkeit theoretisch ablehnen.

Zusätzlich verlangt die aktualisierte ASR A2.3 zu Fluchtwegen, die ebenfalls Ende 2024/2025 angepasst wurde, von Brandschutzhelfern ein proaktiveres Vorgehen bei Evakuierungen – Fähigkeiten, die frische, praxisnahe Übung erfordern, nicht nur theoretisches Wissen von vor fünf Jahren.

Ausblick: Planung für 2026

Der Engpass dürfte bis ins erste Quartal 2026 anhalten. Sicherheitsbeauftragte sollten ihre Dokumentation sofort überprüfen.

Aktionsplan für Arbeitgeber:

  1. Daten prüfen: Ausstellungsdaten aller Brandschutzhelfer-Zertifikate kontrollieren. Stammen sie aus 2020 oder Anfang 2021? Sofortige Buchung empfohlen.

  2. Inhalte verifizieren: Gebuchte Schulungen müssen explizit die ASR-A2.2-Updates vom Mai 2025 abdecken, insbesondere praktische Löschübungen.

  3. Frühzeitig buchen: Angesichts des Rückstaus sind Plätze für Q1 2026 jetzt zu sichern, um Compliance-Lücken zu vermeiden.

Während sich die Regulierung verschärft und die „Pandemie-Kohorte” der Zertifikate ausläuft, wird 2026 voraussichtlich ein Jahr des Aufholens für die deutsche Arbeitsschutz-Compliance.

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