Brandenburg-Gericht, Anwaltsgeheimnis

Brandenburg-Gericht stärkt Anwaltsgeheimnis gegen DSGVO-Auskunft

07.01.2026 - 22:13:11

Ein Gerichtsurteil stellt klar, dass das Auskunftsrecht der DSGVO nicht greift, wenn mandatsbezogene Informationen unter die anwaltliche Schweigepflicht fallen.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat einen Grundsatzstreit zwischen Datenschutz und Anwaltsgeheimnis entschieden. Die DSGVO-Auskunftspflicht gilt nicht, wenn Berufsgeheimnisse betroffen sind.

Klare Grenze für Auskunftsansprüche

Die Entscheidung (Az.: 1 U 16/25) schafft Rechtssicherheit in einer Grauzone. Das Gericht stellte klar: Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 der DSGVO endet dort, wo die anwaltliche Schweigepflicht beginnt. Konkret bedeutet das: Ein Betroffener kann von einem gegnerischen Anwalt keine Informationen verlangen, die dieser im Rahmen seines Mandats erlangt hat.

Die Richter stützten sich auf Artikel 23 der DSGVO in Verbindung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der Bundesrechtsanwaltsordnung. Ihr Urteil fiel Ende 2025 und wird nun als wegweisender Präzedenzfall für 2026 gewertet. Interessensabwägungen im Einzelfall sind demnach unnötig, sobald Berufsgeheimnisse im Spiel sind.

Der konkrete Fall: Ein Streit um Unterhaltszahlungen

Hinter dem Urteil steckt ein persönlicher Konflikt. Ein Kläger verlangte von einem Anwalt Auskunft über gespeicherte Daten. Dieser Rechtsanwalt vertrat in einem Unterhaltsverfahren den früheren Partner des Klägers.

Um das Einkommen zu bewerten, hatte der Anwalt Informationen über die Tätigkeit des Klägers in der Erwachsenenunterhaltung in das Verfahren eingebracht. Der Kläger sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt und rief die DSGVO als Hebel auf. Er forderte vollständige Offenlegung aller Daten.

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Der Anwalt verweigerte die Auskunft mit Verweis auf § 43a BRAO. Diese Vorschrift schützt alles, was dem Anwalt in Berufsausübung bekannt wird. Das Gericht gab ihm recht. Die Informationen seien im Mandat erlangt worden und für die rechtliche Vertretung notwendig gewesen. Ein Missbrauch lag nicht vor.

Was das Urteil für Anwaltskanzleien bedeutet

Die Branche atmet auf. Das Urteil verhindert, dass die DSGVO taktisch missbraucht wird, um in die Strategie der Gegenseite zu spähen. Für Kanzleien ergeben sich klare Handlungsleitlinien:

  • Absoluter Vorrang: Daten unter der Schweigepflicht sind grundsätzlich von der Auskunft ausgenommen.
  • Breiter Schutz: Geschützt sind nicht nur Client-Gespräche, sondern alle im Mandat ermittelten Informationen.
  • Praktische Erleichterung: Die Unsicherheit bei der Bearbeitung von Auskunftsersuchen sinkt. Kanzleien können sich bei Ablehnungen nun auf dieses Urteil berufen.

Datenschutzexperten betonen: Während europäische Gerichte das DSGVO-Auskunftsrecht oft weit auslegen, bleibt das nationale Berufsgeheimnis eine starke Schranke. Die Vertrauensbasis zwischen Anwalt und Mandant ist ein hohes Gut.

Der größere Kontext: Ein Spannungsfeld wird definiert

Das Brandenburger Urteil fügt sich in eine Reihe von Entscheidungen ein, die die Grenzen der DSGVO abstecken. Der Bundesgerichtshof hatte das Auskunftsrecht zuvor in Verbraucher- und Versicherungsfällen gestärkt.

Für die Anwaltschaft zieht das OLG Brandenburg nun eine klare Linie. Der Schutz gilt jedoch nicht grenzenlos. Er betrifft nur mandatsbezogene Informationen. Verwaltungsdaten oder allgemeine Geschäftsunterlagen einer Kanzlei unterliegen weiterhin der Auskunftspflicht.

Ausblick: Mehr Sicherheit für die Praxis

Rechtstechnologie-Experten gehen davon aus, dass der Verwaltungsaufwand für Kanzleien sinkt. Die Unsicherheit, welche Daten in einer Auskunft geschwärzt werden müssen, ist geringer. Das Urteil wird voraussichtlich auch andere Gerichte in Deutschland beeinflussen, die mit ähnlich motivierten DSGVO-Anträgen konfrontiert sind.

Eine mögliche Revision zum BGH wäre denkbar, doch die klare Begründung des OLG Brandenburg bietet vorerst einen stabilen Rahmen. Für das Jahr 2026 ist dies eine der wichtigsten Entscheidungen im Schnittfeld von Datenschutz und Berufsrecht.

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