Bildungsurlaub, Millionen

Bildungsurlaub: Millionen Arbeitnehmer kennen ihr Recht nicht

28.01.2026 - 19:32:12

Zwei Drittel der Arbeitnehmer in Deutschland kennen ihr Recht auf bezahlte Bildungszeit nicht. Betriebsräte sollen die Informationslücke schließen und eine Lernkultur fördern.

Eine neue Studie offenbart eine gefährliche Wissenslücke: Zwei Drittel der Beschäftigten in Deutschland wissen nicht um ihren Anspruch auf bezahlte Bildungszeit. Dabei könnte dieses Recht in Zeiten des Wandels entscheidend sein.

Düsseldorf. Während die Wirtschaft vor den Herausforderungen von Digitalisierung und Fachkräftemangel steht, bleibt ein zentrales Instrument zur Qualifizierung ungenutzt. Eine heute veröffentlichte Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung zeigt: Rund 65 Prozent der Menschen in Deutschland kennen die Bildungszeitgesetze ihres Bundeslandes nicht. Dabei handelt es sich um einen bezahlten Sonderurlaub für Weiterbildung – ein Recht, das in 14 von 16 Bundesländern gilt.

Das große Paradox: Interesse ja, Wissen nein

Die Studie „Einstellungen zur Weiterbildung in der Bevölkerung“ (EIBE) befragte über 3.100 Personen. Ein klares Paradox tritt zutage: Das Interesse an Weiterbildung ist hoch, besonders bei älteren Beschäftigten und Menschen mit Migrationshintergrund. Doch der Weg dorthin ist unbekannt. „Die bisherigen Informationsangebote reichen nicht aus“, stellt Studienleiter Prof. Dr. Bernd Käpplinger fest. Online-Portale und allgemeine Kampagnen verfehlten ihre Zielgruppe. Trotz der Wissenslücke nutzen schätzungsweise 500.000 Menschen pro Jahr den Bildungsurlaub – ein Zeichen für enormes ungenutztes Potenzial.

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Flickenteppich „Bildungszeit“: Fünf Tage für die Zukunft

Was steckt hinter dem Recht? In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung pro Jahr für anerkannte Weiterbildungen. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, der Beschäftigte trägt in der Regel die Kurskosten. Das Spektrum ist breit: Es reicht von fachlichen Schulungen über politische Bildung und Sprachkurse bis zu Gesundheitsseminaren. Nur Bayern und Sachsen haben kein entsprechendes Landesgesetz. Dieser Flickenteppich an Regelungen trägt maßgeblich zur Verwirrung bei.

Betriebsräte als Schlüssel zur Lösung

Die Studie sieht eine zentrale Rolle für die Betriebsräte. Als interne Interessenvertretung sind sie prädestiniert, diese Informationslücke zu schließen. Sie können Kollegen aktiv über ihre Rechte aufklären, das Thema in Betriebsvereinbarungen verankern und bei Anträgen unterstützen. Zudem haben sie Mitbestimmungsrechte bei der Planung von Bildungsmaßnahmen und können bei Konflikten mit der Geschäftsführung vermitteln.

„Betriebsräte können so eine Kultur des lebenslangen Lernens im Unternehmen fördern“, so ein Fazit der Studie. Für Unternehmen sei das ein strategischer Vorteil: Weitergebildete Mitarbeiter sind produktiver, motivierter und bleiben dem Arbeitgeber eher erhalten. Die Hürde ist demnach nicht mangelnde Bereitschaft, sondern schlicht mangelndes Wissen.

Investition in Wissen ist Investition in die Zukunft

Die Studie dürfte die Debatte um Weiterbildung neu entfachen. Für Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände liegt die Handlungsanweisung auf der Hand: Es braucht gezielte, persönliche Kommunikation statt passiver Informationsangebote. In den kommenden Monaten wird der Druck auf Betriebsräte steigen, das Thema Bildungsurlaub prominent auf die Agenda zu setzen. Für Unternehmen ist die Botschaft klar: In das Wissen der Mitarbeiter zu investieren, ist eine direkte Investition in die eigene Wettbewerbsfähigkeit. Das ungenutzte Recht könnte zum Schlüssel für die Bewältigung des wirtschaftlichen Wandels werden.

@ boerse-global.de